Würde gern mit auf das Bild. Habe im Ursprungsthread den dritten oder vierten Beitrag. Danke an alle Mitstreiter und viele kluge Foristen wie Edy und unikat. Danke!
Beiträge von valdifra
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Was ist mit 100.000 brutto genau gemeint?
Das ist das zu versteuernde Einkommen, also das Brutto-Jahresgehalt plus eventuelle weitere Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.
Bei Selbständigen zählt der Jahresgewinn, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Stimmt das überhaupt: Abzüglich Vorsorgeaufwendungen etc...`?
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ich komme aus Niedersachsen. Wo kann ich denn wohl gut Briefe hinschicken um den Prozess zu unterstützen?
Hallo, ich bin ende 20 und kann gefühlt mein leben lang jetzt Unterhalt zahlen.
Vll möchte ich mir ja was aufbauen, für meine eigenen zukünftigen Kinder. Aber das interssiert ja keinen.
Heiraten brauchen man dann ja auch nicht.....
Ist ja so nicht schwierig genug alles...
Ich würde es richtig finden, wenn jeder selber aufkommen muss. Das Geld was mir jetzt genommen wird und nicht in Aktien o.ä. investieren kann, wird später bei meiner Pflege fehlen.... und wer darf dann aufkommen...tatata meine Kinder....
Das ist ein saudummer und unnötiger Kreislauf.
Z.B. deinen Bundestagsabgeordneten, oder andere Abgeordnete. Die Parteien selbst habe ich auch angeschrieben. Zudem die beteiligten Ministerien. Das ist alles sehr hilfreich!
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das Schwiegerkind braucht keine Auskunft zu geben, da nur der eventuelle Unterhaltspflichtige der Prüfung unterliegt, auch keine Angaben zum Vermögen, da nur das Gesamteinkommen im Sinne des Einkommenssteuerrechts die entscheidende Rolle spielt, ob über oder unter 100.000. €
Womit die verdeckte Schwiegerkindhaftung Geschichte wäre....
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Müssen wir uns nun um die Profis für unsere Fälle sorgen machen?
Einige Juristen haben sicher gute Arbeit geleistet und es gehen ja massig Mandanten verloren, wenn das Gesetz kommt.
LG frase
Was er dazu schreibt ist aber gut und richtig, wie ich finde.
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Sry für die dumme frage...
also sprich das Einkommen meiner Frau gehört nicht dazu ?
weil diese auch in der Berechnung meiner Zahlung ans Amt mit eingerechnet wurde.....
So ist die derzeitige Regelung. Das wird - so es denn dazu kommt - demnächst nicht mehr so. Da zählt nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
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@ valdifra,
ich glaube, dass man diese Frage ungeachtet der Kenntnisse der Einkommensverhältnisse nicht beantworten kann.
Wie hoch ist das Nettoeinkommen des Kindes? Etwa 950 Euro im Monat
Wie hoch ist das Nettoeinkommen des Schwiegerkindes? Etwa 4200 Euro im Monat
@ Unikat,
Wie begründest du 30%, ungeachtet der Kenntnis der Einkommen?
Gruß
awi
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was ist geschickt?
auch wenn die alte Rechtswahrungsanzeige keine rechtliche Wirkung mehr hat,
als Sachbearbeiter eines Sozialamts würde ich die Anerkennung ablehnen
denn der Anspruch kann jederzeit wieder aufleben, und das weiß auch der Unterhaltspflichtige
in Anbetracht dieser Tatsache ist die Anerkennung von neuen Krediten aus meiner Sicht eher der Versuch, einen Unterhaltsanspruch zu unterlaufen
im übrigen würde sich hier die Frage stellen, welchen Zweck die Kredite haben,
deswegen sind aus meiner Sicht nur Kredite anzuerkennen wenn ein Notbedarf vorliegt, dies muss der Unterhaltspflichtige beweisen
hat der Unterhaltspflichtige Vermögen, kann das Sozialamt mit Hinweise auf das vorhandene Vermögen die Anerkennung verweigern
Stichwort dazu: Notgroschen
In diesem Fall ist das nicht unterhaltspflichtige Schwiegerkind der Hauptverdiener. Kann man von ihm erwarten seine Lebengestaltung im Hinblick auf möglicherweise eintretende Ereignisse wie Leistungen nach SGB XII (wie Hilfe zur Pflege) bei seiner Schwiegermutter einzuschränken? Immerhin ist er nicht der UHP.
Anm: Gott sei Dank hat sich die verdeckte Schwiegerkindhaftung bald erledigt (mit der 100.000 Euro Grenze).
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vielleicht kommt ja mal was Neues .............
Wie in meinem Eingangspost erwähnt, leistet das Sozialamt nach einer Erhöhung des Pflegegrades keinen Beitrag mehr. Der Gedanke war, die Löschung aller personenbezogenen Daten zu verlangen. Hintergrund: Bevor der Leistungsfall erneut eintreten sollte und das Sozialamt wieder die Leistungsfähigkeit prüft, könnte man mit geschickt aufgenommenen Darlehen etwaigen Zahlungsverpflichtungen entgehen.
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solange du dich im Verzug befindest können die Daten gespeichert und verarbeitet werden
Aber ein "Verzug" existiert nicht, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und der Leistungsfall zum Zeitpunkt X nicht mehr besteht. Es gibt kein "berechtigtes Interesse" mehr an der Datenvorhaltung.
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Hallo,
Ist das Gesetz denn so gut wie durch oder geht ihr davon aus das durch die ich nenne es mal groko Situation das ganze noch zum erliegen kommen kann?
Kann mir jemand sagen ob eine neue Brille (Dioptrien Änderung) mit Ratenzahlungsvertrag abzugsfähig anerkannt wird? Wegen eigene Gesundheit und so?
Vielen Dank für eure Antworten
Bisher steht nur der Referentenentwurf. Nicht mehr und nicht weniger. Ich denke kaum, dass es zum 01.01.20 in Kraft treten kann.
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Jetzt wo angeblich schon ein Termin für Neuwahlen feststeht, schwindet sich meine Zuversicht. https://www.merkur.de/politik/…ensation-zr-12400376.html. Ob die Grünen mit der CDU da mitmachen?
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Die GROKO wackelt gehörig. Meine Hoffnungen schwinden derzeit. Ich hoffe sehr, dass sie sich zusammenreißen.
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Hat es geklappt? Das Amt angeschrieben?
Grüße,
m
Habe ich noch nicht gemacht. Werde das Ergebnis hier posten, sobald vollzogen. Gruß
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die Mahnungswirkung der ursprünglichen Rechtswahrungsanzeige verliert damit ihre Wirkung.
Genau darauf habe ich gewartet. Nun heißt es: Vorsorge treffen und eventuell sinnvolle Darlehen aufzunehmen. So traurig das ist....
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Von den genannten 101.000 € Brutto werden noch die steuerlichen Werbungskosten abgezogen, das Ergebnis sollte dann wohl unter 100.000 € liegen ? und somit kein Unterhaltsanspruch ? so ist die bisherige Berechnung bei Grundsicherung, wird wohl auch bei Hilfe zur Pflege, etc, so sein
Das wird Hilflos nur nicht viel helfen, denn in ein bis zwei Jahren liegt er darüber. Bin auch "hart" an der Grenze. Derzeit noch darunter, was sich in ein paar Jahren sicher anders darstellt.
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Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!
Dir ist schon klar wozu ein Forum dient? "Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn." Du unterstellst zudem mit Deiner Aussage das politische Entscheidungen stehts rational sind. Das ist ziemlich mutig (oder naiv).
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Es läuft - aber ist noch nicht durch! DENN: Es soll in Bezug auf Pflege wohl noch allerhand Anderes korrigiert werden - hoffentlich gibt's da keine Verwerfungen.
UND: Die Berechnung der 100.000 EUR wird wohl nach demselben Strickmuster wie bisher ablaufen.
Wo steht das?
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Ist denn jetzt eigentlich sicher, dass es für das Einkommen des Kindes alleine gilt oder das Haushaltseinkommen?
Nein, es gibt noch keinen Gesetzentwurf.
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Grundsätzlich habe ich noch eine ganz andere Frage.
Derzeit liegt der Selbstbehalt (Stand 2015!) bei verheirateten bei 3.240 €.In welchem Turnus wird dieser Wert grundsätzlich angepasst und wer veranlasst so etwas?
Vergleicht man die Preissteigerung, so müsste der Betrag mind. auf 3.500 €+ angepasst werden.
Das interessiert mich auch. Der nächstmögliche Zeitpunkt wäre ja der 01.01.2020. Dann sind die Selbstbehalte fünf Jahre alt.