Für mich ist das immer noch eine "Zwickmühle".
Das sehe ich etwas anders, denn durch diese Information (Jahreseinkommenssteuerbescheid für 2019) wird für die Vergangenheit dem Amt eine Neuberechnung ermöglicht.
Weiterhin ist das nicht das steuerpflichtige Brutto, da hier keine Werbungskosten etc. abgezogen sind.
1. Jeder UHP wird seine Gründe haben, eine Neuberechnung nicht zu fördern.
2. Aus meiner Sicht kann eine Zahlung sofort bei Gesetzesverkündigung gestoppt werden.
3. Im Anschluss ist der UHP sofort in Verzug.
4. Es entsteht eine Brieffreundschaft und diese ist auch so gewollt vom UHP
5. Nach einigen Monaten oder auch schneller, gibt es eine Klageandrohung.
6. Wenn es möglich ist, dies 12 Monate herauszuzögern, wird die Jahressteuerbescheinigung von 2020 hingeschickt, da Bedarf und Leistungsfähigkeit bekanntlich zusammen liegen müssen.
Riskantes Spiel.
Alternative, einen Einigungsbetrag unter Vorbehalt der Nachprüfung 2020 überweisen und diesen dann Ende 2020 zurückfordern, sofern unter 100 Grenze. Ab ob das geht, weiss sicherlich Unikat, der ist fit in sowas.