Beiträge von Hilflos


    Besten Dank Frase,

    ich wollte es bestätigt wissen und sehe es auch so. Das mir das durch die Lappen gegangen ist...mannomann. Ist ein grosser Betrag.

    Danke für Dein Feedback, Hilflos

    Eigentlich war doch die Frage relativ einfach : -) und konkret. Der Thread ist aber explodiert und vom Thema abgewichen.

    Frage: Kann eine Krankenkassennachzahlung für das Jahr 2016, welche in 2019 fliesst unterhaltsmindernd angesetzt werden, oder nicht.


    Keine Spekulation hinsichtlich 2020, darum geht es nicht.

    Keine Spekulation auf irgendwelche Klagen, darum geht es auch nicht.


    Antwort: Krankenkassenbeiträge die der UHP in 2019 zahlt werden angerechnet und mindern die Berechnung für 2019.

    Liebe Mitstreiter,

    in 2018 habe ich monatlich eine PKW Rücklage zurückgelegt mit dem entsprechenden Text. Die PKW Rücklage wurde abgewehrt.


    Nun habe ich überraschender Weise eine hohe Krankenkassennachzahlung zu erwarten, die aus meiner Selbständigkeit herrührt.

    A) Ich nehme diese Zahlung um das laufende Jahr 2019 zu mindern

    B) ich versuche diese in 2018 zu bekommen und erwähne, dass der PKW nicht angeschafft wird und diese ja sowieso nicht anerkannt wird

    Derzeit zahle ich noch nicht, da der SHT die Brieffreundschaft mit mir sehr schön findet und es einfach zu keiner Berechnung kommt, diese aber zu erwarten habe und auch generell Leistungsfähigkeit besteht.


    Vielleicht hatte jemand sowas schon?

    Zukünftig werde ich wohl auf dem Überweisungstext ohne Text arbeiten, dann kann man später flexibler sein :-)


    Was meint ihr denn zu so einer Meldung?


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie ihnen aus den bisher eingereichten Unterlagen meiner Mandantin/ meines Mandaten bekannt ist, lag das zu versteuerndes Einkommen unter 100.000 €


    Hi Frase,


    bis auf den Begriff " zu versteuerndes Einkommen ".


    Für mich ist das immer noch eine "Zwickmühle".

    Das sehe ich etwas anders, denn durch diese Information (Jahreseinkommenssteuerbescheid für 2019) wird für die Vergangenheit dem Amt eine Neuberechnung ermöglicht.


    Weiterhin ist das nicht das steuerpflichtige Brutto, da hier keine Werbungskosten etc. abgezogen sind.


    1. Jeder UHP wird seine Gründe haben, eine Neuberechnung nicht zu fördern.
    2. Aus meiner Sicht kann eine Zahlung sofort bei Gesetzesverkündigung gestoppt werden.

    3. Im Anschluss ist der UHP sofort in Verzug.

    4. Es entsteht eine Brieffreundschaft und diese ist auch so gewollt vom UHP

    5. Nach einigen Monaten oder auch schneller, gibt es eine Klageandrohung.

    6. Wenn es möglich ist, dies 12 Monate herauszuzögern, wird die Jahressteuerbescheinigung von 2020 hingeschickt, da Bedarf und Leistungsfähigkeit bekanntlich zusammen liegen müssen.


    Riskantes Spiel.


    Alternative, einen Einigungsbetrag unter Vorbehalt der Nachprüfung 2020 überweisen und diesen dann Ende 2020 zurückfordern, sofern unter 100 Grenze. Ab ob das geht, weiss sicherlich Unikat, der ist fit in sowas.


    Danke Awi,


    ein gutes Urteil. Das kann ich auch für meine derzeitige Brieffreundschaft in der Hinterhand für die letzten Jahre verwenden.

    Mit dem Zugriff meine ich, von Gesellschaften nicht ausgeschüttete Gewinn, die gar nicht erst in die Verfügungsmacht des UHP erscheinen.


    Aber mit dem o.g. Urteil ist das eigentlich egal. Sehr interessant.

    und was sagt das Unterhaltsrecht dazu ..... ?


    Leitlinien OLG Celle



    Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Ein-kommen.

    1. Geldeinnahmen

    1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte.


    Damit sind Dividendenerträge hinzuzurechnen, weil diese Teil der Summe aller Einkünfte sind.


    Daher auch meine Unsicherheit, bzw. Sicherheit, dass das Depot umgehängt werden muss.


    Siehst Du das anders?

    warum Brutto? Die Depotbank müsste doch Abgeltungssteuer und Soli abziehen, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist.

    Auch wenn eine AG eine steuerfreie Dividende ausschüttet, ist das kein Vorteil, da genau dieser Betrag von den Aktieneinstandskursen abgezogen wird!

    Bin eigentlich kein Freund von solchen Sachen, investiere doch einen Teil in EM.


    LG frase


    Hi Frase,


    Du hast völlig recht und ich habe fehlerhaft formuliert.

    Die Depotbank zieht Abgeltungssteuer ect. ab. Gleichwohl sind Dividendenerträge Einkünfte aus Kapitalvermögen und erhöhen damit die Gesamtbezüge, welche (hoffentlich) im nächsten Jahr wichtig werden.


    Reine Kursentwicklungen der einzelnen Aktie bleiben unberücksichtigt, nur der eigentlich Zufluss zählt hier wohl.

    EM schaue ich mir einmal an. Auf jeden Fall müssen jetzt alles Dividendenpapiere wohl verkauft werden, damit im nächsten Jahr auf keinen Fall Einkünfte aus Kapitalvermögen zum tragen kommen.


    So weit meine bisherige Einschätzung und daher auch die Frage.


    Super Hinweis von Awi mit Bedarf und Leistungsfähigkeit. Ein guter Ansatz.




    Dividendenerträge, die dem Familienunterhalt nicht zugeführt und konsumiert werden sondern auf dem Vermögenskonto verbleiben, sind nicht als Einkommen sondern als Vermögen zu bewerten.


    Hi Awi,


    gibt es darüber ggf. ein Urteil? Der SHT argumentiert teilweise, dass Dividendenerträge dann als Einkommen zählen, wenn es die Möglichkeit des Zugriffs auf das Konto besteht. Dies ist bei einem herkömmlichen Aktiendepot der Fall.


    Wird bereits Elternunterhalt bezahlt?

    Wenn ja, liegt ein gerichtlicher Titel vor?


    Es besteht eine Brieffreundschaft. Ich bekomme alle 6 Monate eine neue Berechnung und wehre mich dagegen. Eigentlich rechne ich endlich mal mit einer Klage-Androhung.


    Das Thema mit den Dividenden könnte für mich sehr wichtig werden, spätestens im nächsten Jahr.

    Der SHT veranschlagt die letzten ausgeschütteten Dividendenerträge und erhöht damit die Brutto-Bezüge.

    Grundsätzlich sicher richtig, wenn sich das Depot nicht ändert und der UHP immer die gleichen Dividendenerträge hat.


    Zum 31.12.xx verkauft der UHP jedoch seine Aktien bei der XY AG und kauft Rentenpapiere, die keine Dividenden ausschütten und auch noch nie welche ausgeschüttet haben.


    Darf der SHT dennoch weiterhin die Dividendenerträge aus der letzten Steuererklärung dem Bruttoeinkommen hinzurechnen?


    Mein Auffassung ist Nein, da Anteile an dem Unternehmen verkauft wurden und keine Erträge erzielt werden können.


    Wie seht Ihr das?

    @all

    Was wäre für EUCH denn eine "gerechte" Bemessungsgrundlagen, wenn man bei diesem Thema überhaupt von Gerechtigkeit sprechen kann?

    Abgeschafft wird es sowieso nicht, aber wäre es gerechter vom:


    1) zu versteuernden Einkommen auszugehen?
    2) oder die Freibeträge einfach auf 4.000 € hochzusetzen?
    3) oder die Kosten der Pflegeversicherung zu erhöhen und dafür den EU abzuschaffen?

    Vielleicht ist jetzt die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, dass der EU gänzlich gestrichen wird.


    Die Grenze macht gar kein Sinn mehr. Angeblich wird es nur noch wenige treffen, dann kann er auch ganz abgeschafft werden und der volkswirtschaftliche Schaden kann begrenzt werden. Die einen oder anderen Leistungsträger der Gesellschaft werden wieder 120% Leistung zeigen, Vollzeit arbeiten und Steuern bezahlen.

    Hierzu ist die Stellungnahme des Anwaltvereins interessant.

    Die Mitglieder des Ausschusses Familienrecht haben einige interessanten Aspekte in der Stellungnahme.


    https://anwaltverein.de/de/new…v-depesche-nr-27-19-79224


    Interessant, und was steht da?

    Ich gebe Meg recht, wenn das Gesetz verabschiedet ist, wird sich nichts mehr ändern.


    Und gerade der Selbständige ist mit seinem Jahresüberschuss von 100 T€ zu 100 % in der Prüfung drin, weil es nämlich um die Summe Einkünfte geht und die ist bei einem Selbständigen geringer.


    Die Stellungnahme des Anwaltvereins ist völlig richtig und spiegelt den Wahnsinn wieder.


    Der EU gehört abgeschafft. Es ist die Aufgabe des Staates für die Kosten aufzukommen.


    Hallo Ron,


    mir fallen folgende Dinge auf:


    1) Du respektierst andere Meinungen nicht und beleidigst andere Personen mit Heulsuse

    2) Du liest hier zwar mit, bringst Dich jedoch in keiner Weise ein, gibst Input oder trägst zu intelligenten Sachverhalten etwas bei

    3) Obwohl Du Selbständig bist, erkennst Du nicht einmal, dass gerade der Selbständige bei der neuen Betrachtungsweise benachteiligt ist.


    Schau Dir ruhig einmal die Stellungnahme des Anwaltverein dazu an.

    Halt Dich bitte an Höflichkeiten und bring Dich ein, anstatt nur unqualifizierte Äusserungen von Dir zu geben oder andere Menschen zu beleidigen.


    Bleib sachlich !


    Perfekt, da war ich sogar mit meiner Einschätzung der Privilegierung gar nicht so weit weg. Ich frage mich nur, ob das überhaupt gelesen wird, bzw. politisch interessant ist. Im Fokus wird sicher einfach nur die Umsetzung des GroKo-Versprechen sein. Wirklich bewegen will doch niemand was.

    klingt so, als müsste man noch weiterhin Überzeugungsarbeit bei den Abgeordneten von CDU und CSU leisten ...


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-06-12/317911


    ich denke eher "ist nicht meine Baustelle, muß die CDU klären" und damit einfach den Ball rüberspielen.

    Ich frage mich, warum noch kein Prof. oder Anwalt eine schlaue Kommentierung zu dem Entwurf geschrieben hat. Ist doch in anderen Rechtsgebieten auch so.


    Täglich lerne ich dazu ;-)



    Was hat denn ein 4/3 Rechner damit zu tun?


    Das die Beamten draussen sind, ist ja nun wirklich peinlich. Da haben die Gesetzgeber einfach nicht aufgepasst.


    Haben ein fettes Netto, aber wenig Brutto.


    Wenn Du dann in der Familie 2 A 15 Beamte hast, stecken die voll mit Geld, aber der 3 Sohn mit 101 T€ zahlt sich blöde, da die aus der Geschwister-Quote draussen sind. Das Gesetz ist der Lacher.


    Du hast Recht, der Quatsch gehoert abgeschafft. :-)