Wenn sie den Kredit anerkennen und meine beruflichen Ausgaben bin ich unter 1800,00€, dass Einkommen meiner Mitbewohner (lebe in einer Wohngemeinschaft) spielt wohl auch eine Rolle und würde geschätzt, daher darf ich nur 1600€ verdienen.
Eine Reduktion des "Mindestselbstbehalts" (!) würde ich nicht akzeptieren. Mir wäre neu, dass ein Gericht so rechnen würde.
Mit Bafög-Rückzahlung und Studentenkredit komme ich monatlich auf knapp 300€, Ausgaben für meine wissenschaftliche Arbeit habe ich ca. 500€, dass ist aber völlig normal und typisch für solche Stellen. Ich habe mir vorsorglich eine Sparvertrag zur Altersvorsorge gemacht, als Berufsanfänger kann ich jedoch nicht jeden Monat regelmäßig soviel Geld "fest" zurücklegen um an andere Stelle keine Schulden zu machen. Ich verdiene 2350€ netto, meine Miete liegt jedoch momentan mit 360€ auch unter dem im Selbstbehalt enthaltenen Anteil von 480€. Das Sozialamt geht daher von einem Einkommen von 2470€ und rechnet dann auf 1600€ runter. Insgesamt soll ich knapp 400€ zahlen.
Der Anteil an Miete im Mindestselbstbehalt wird nicht gekürzt, nur weil du derzeit weniger Miete zahlst. Würdest du mehr Miete zahlen, würde dir das angerechnet. Hättest du Eigentum, käme ein Wohnvorteil in Frage. 1800€ gelten auch für dich, ohne Diskussion! Und dein Einkommen künstlich hochrechnen ist in diesem Fall ein dreister ein Witz.
Muss ich jetzt eigentlich bis mein Vater gestorben ist, unter 360€ Miete bleiben? Im Moment ist das ja okay, aber wenn ich älter werde, möchte ich irgendwann auch mal eine eigene Wohnung. Es ist ja auch ni hat ganz abwegig, dass ich irgendwann mal eine Frau kennenlernen und mit ihr zusammenziehen möchte. Ich denke spätestens dann muss ich mit der Dis fertig sein, sonst kann man sich das nicht leisten.