Beiträge von frase

    Hallo

    Momentan 50€ zahle ich den Kindern auf Bauspar.

    Auf welchen Namen läuft denn der Bausparer?


    Ich hatte damals mit meiner Ex dazu eine akzeptable Lösung gefunden.

    Mein Sparbetrag wurde mir zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, somit konnte für die Kinder eine kleine Vermögensvorsorge aufgebaut werden.

    Dazu muss aber auch klar sein, dass der Ansparbetrag klar auf die Kinder übergeht und nicht in deine eigene Tasche fließt.


    Gruß


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    Hallo malke,


    wir haben hier schon oft über das Wechselmodell diskutiert. Es gibt immer Gründe dafür und dagegen.

    TK hat da nur den Finger in die Wunde gelegt, denn in deiner Situation wird das Wechselmodell kaum gelingen, denn es braucht zwei Elternteile, die es wollen.

    Deine Schilderungen zeigen ja, das die Mutter komplett ander Ziele hat.


    Du wirst aber immer der Vater der Kinder bleiben, nutze deine Zeiten, die du hast und kämpfe nicht gegen "Windmühlen".

    Man kann als Vater auch gut seine Rolle spielen, wenn man dabei verlässlich ist.

    Es gibt doch auch Ferien oder Urlaub, da freuen sich die Kids, wenn es mit Papa mal andere Erlebnisse als den Alltag gibt.

    Kinder werden größer und ihre Bedürfnisse ändern sich auch.


    Ich wünsche dir viel Kraft dabei,


    Gruß


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    Hallo John,

    Es sieht also so aus, als könne das Jugendamt die 105% fordern…

    ob die Höherstufung ab 2022 bestand haben wird, zeigt sich in den kommenden LL der OLG bzw. den RL der DT.

    TR hatte ja schon auf den Vorschlag der UK hingewiesen, es steht dort auch eine Anhebung des SB auf 1230€ als Empfehlung.


    Gruß


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    Hallo Sandra,


    dein Mann hat eine Identifikationsnummer, die braucht man z.B. für die Steuererklärung und man findet Sie auf dem Steuerbescheid.

    Mit dieser Nummer ist er und seine offiziellen Geldanlagen eindeutig zu identifizieren.

    (Was er an Barmitteln unter dem Bett hat, wirst du nicht erfahren, wenn er es nicht will)

    Über deine Anwältin kannst du also bei der Gegenseite eine umfassnde Auskunft über aller Vermögenswerte mit den entsprechenden Belegen verlangen.

    Gleich die Auskunft über das Anfangsvermögen mit beantragen.

    Sollte es Ungereimtheiten geben, dann kann die Eidestattliche Versicherung über die korrekte Auskunft verlangt werden.

    Diese hat auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn ein Versäumnis erkannt/öffentlich wird.


    Da es sich um Stichtage handelt, werden die Banken und Depots, den Wert für diese Tage ermitteln und belegen.

    Was danach passiert (Aktienkursschwankungen) ist das Risiko der betroffenen Person.


    Gruß


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    Danke für das Update, solche Verfahren sind ja auch immer individuelle Angelegenheiten.


    Auch wenn der Vater hier ohne Sorgerecht bleibt, sollte man versuchen über eine vernünftige Umgangsreglung auch die Vaterposition zu erhalten.


    Gruß


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    GuMo T2,


    ich fang mal mit den Haustieren an.

    Leider musste ich auch schon solche Wege erledigen und war dabei nicht immer sehr ehrlich.

    Die Tierheime sind oft überbelegt, auf dem Land geht es etwas besser.

    Ich habe dann die Legende von den jaulenden Tieren an der Bushalte erzählt und den Karton mit einer kleinen Spende abgegeben.


    Beihilfe ist eine gute Sache, hat aber auch sein Tücken.

    Wichtig ist, das du gegenüber der PKV und der Beihilfestelle durch Vorsorgevollmacht uneingeschränkt handlungsfähig wirst.


    Es kann nun durchaus sein, das dein Antrag vollkommen ins leere läuft, denn für Beamte gelten ganz andere Vorgänge.

    Ich hab hier mal einen Link, der könnte dir helfen das zu überblicken:


    https://www.bva.bund.de/Shared…blob=publicationFile&v=13


    Natürlich gibt es auch Landesbeamte mit abweichenden Regeln, hier bitte an die zuständige Beihilfestelle wenden.


    Gruß


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    Hallo Tk

    dass die normalen Pflegeheime eine Goldgrube sind.

    habe ich ja nicht impliziert.

    Ich wollte nur den Hinweis loswerden, das die Kosten auch steigen und daher die Entlastung möglicherweise geringer sein könnte.

    Der Antrag auf Pflege kann schon vom Krankenhaus aus gestellt werden, binnen 14 Tagen soll dann auch eine Einstufung durch den MDK erfolgen, zumindest soll der Besuch des Gutachters erfolgt sein. Das geht also relativ flott.

    Da muss aber schon ein deutlich erkennbarer Pflegebadarf bestehen.

    KH entlassen ihre Patienten gerne schnell in die heimische Umgebung, da tragen ja andere die Kosten.


    Auch 14 Tage bis zum Gutachten dürfte eher die Außnahme sein.


    Hallo Scrat

    Was würde denn passieren, wenn man im KKH feststellt man braucht einen Pflegeplatz, findet aber (so schnell) keinen.

    Es gibt ja noch den Zwischenschtitt der Reha. Der geht oft direkt aus dem KH.

    Da kann dann mit dem Sozialdienst über die weiteren Schtitte beraten werden.

    Welche Einschränkungen bleiben, geht die Pflege in den eigenen vier Wänden noch, wer steht zur Verfügung, usw.?

    Gegen den Willen geht keine Heimeinweisung, wer soll den den Vertrag so unterschreiben?

    So eine Rehe geht aber auch nicht ewig.


    Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen das meine Mutter 3 mal nach KH-Aufenthalt in eine Rehe ging.

    Nach dem dritten mal war sie dann auch bereit direkt in ein Pflegehein zu gehen, denn die Umstände und auch die erforderlichen Gutachten hatten diesen Schritt klar empfohlen.


    Gruß


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    Oh, das ändert die Sachlage komplett.

    Ihr Antrag auf Hilfe zur Pflege vom 08.09.2021

    Damit bist du nun schon im Vorgang und es wird erheblich komplizierter.

    Selbst wenn du jetzt den Antrag zurückziehst, werden später Fragen auftauchen.


    Der Antrag muss also jetzt auf Grundlage der aktuellen Situation ausgefüllt werden.

    Ich kenne die einzelnen Punkte nicht genau, auch welche Verbindlichkeiten anerkannt werden, da bin ich überfragt.


    Normalerweise würde das Amt die Hilfe zur Pflege noch nicht gewähren, da deine Mutter ja noch "Vermögen" hat.

    Es geht aber oft ganz anders, das Amt zahlt erstmal und holt sich dann die "Überzahlung" zurück.

    Da liegt das Problem.

    Du solltes unbedingt alle Positionen nachweisen, die von dem Mieterdarlehn noch abziehbar sind.

    Auch was mir der Wohnungsauflösung im Zusammenhang steht.

    Die Schuldvereinbarung mit dem Vater würde ich auch abziehen, wie das Amt dies bewertet wird man sehen.


    Deine Mutter ist jetzt eben nicht mehr frei in ihrer Entscheidung, wie sie mit ihren Mitteln umgeht.


    Gruß


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    Hallo Scrat, willkommen zurück, lange nicht mehr von dir gelesen.


    Dein Fall hat leider viele offene Fragen und ich kann nur etwas ins blaue spekulieren.

    Auch als Selbständiger sollte man eine Kranken- und Pflegeversicherung haben.

    Die ist der Hauptansprechpartner für solche Fälle.

    KK für alles was im KH abläuft und PK ist für die Pflegeleistungen zuständig.


    Wenn der Betroffene möglicherweise zum Pflegefall wird, braucht es erstmal ein Gutachen des MDK.

    Das wird eigentlich nie im KH gemacht, oft in der eigenen Wohnung oder aber im Heim.


    Es wäre also anzuraten den Sozialdiesnt des KH mal anzusprechen und dann einen ambulanten Pflegedienst zu kontaktieren.

    Die wissen welche Schritte erforderlich sind und können auch die Pflegesituation beurteilen.


    Ob und in welcher Form die Pflegereform ab 22 greift ist auch noch nicht klar abzuschätzen.

    Die Pflegekosten werden deutlich steigen und ob dann die Heime diese "Geschenke" nicht selber einstreichen wird man sehen.

    Daher sehe ich deine Rechenbeispiele als sehr optimistisch an.


    Wie kann man eine UHB davon wirksam abhalten „wild“ irgendwelche Bestellungen, Abos etc. zu tätigen, sodass Kosten entstehen die dann potentielle Eigenmittel des UHB mindern und weniger Geld zur Pflege zur Verfügung steht?

    Nun, der Wille des Menschen ist ja zu respektieren, außer er ist entmündigt.

    Spätestens, wenn alle Mittel bis auf das Schonvermögen aufgebraucht sind, braucht es ja Hilfe zur Pflege.

    Dann hoppelt der Hase anders und es wird ein Taschengeld gezahlt. Aber auch damit kann der UHB machen was er will, nur der Betrag ist überschaubarer.


    Gruß


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    Hallo T2,


    Das mit dem Az. ist kein Nachteil. Es könnte dazu führen, dass du den Sozialhifeanteil auch rückwirkend bekommst.

    Ist in eurem Fall aber nicht möglich und auch nicht gewollt, da deine Mutter noch nicht bedürftig ist.

    Es zählt das Datum, welches du auf den Antrag schreibst.


    Das Amt möchte bestimmt auch noch das MDK Gutachten mit der Einstufung und den Vertrag mit dem Heim sehen.

    Bedenke, dass du möglichst alles i.A. oder mit dem Zusatz als Bevollmächtigte unterschreibst.

    Besonders Pflegeheime machen es sich einfach, wenn was nicht läuft und treten dann mit Forderungen an den Unterschreibenden heran.


    Schönen Sonntag,


    Gruß


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    Hallo T2,


    eigentlich sind telefonische Anfragen vollkommen unverbindlich, es gilt das Datum, Eingang Antrag beim Amt.

    Daher würde ich überlegen, ob du überhaupt nochmal da anrufst, denn ohne vollständig ausgefüllten Antrag passiert nichts von Seiten des Amtes.

    Was bedeutet...

    Es ist aber schon eine Akte angelegt

    Steht auf den Formularen schon ein Aktenzeichen?


    Grundsätzlich hat TK es ja schon geschrieben, wenn man sich nicht künstlich bedürftig macht, gibt es auch keinen Anlass zur Sorge.

    Bis auf das Schonvermögen und die Bestattungsvorsorge müssen alle Vermögenswerte eingesetzt werden.

    Kinder kommen nur in Betracht, wenn ihr Jahresbrutto über 100.000€ steuerpflichtigen Einkommen liegt.

    Es ist gut, dass der Wechsel beim gleichen Träger erfolgt, spart viel zusätzliche Wege und auch die Wohnungsauflösung entfällt.

    Dann geht die Auflösung des Mieterdarlehns ja recht zügig.

    Das Amt prüft alle Angaben über die letzten drei Monate und fragt nach Verschiebungen über die letzten 10 Jahre.

    Zum geschiedenen Partner, da spielt auch der Scheidungszeitpunkt eine Rolle und ob möglicherweise noch Unterhalt gewährt werden müsste.

    Sollte aber bei deiner Schilderung eher ausgeschlossen sein.


    Regle allso alles und stell den schriftlichen Antrag, wenn die Einkünfte der Mutter nicht mehr zur Deckung der Pflegeheimkosten reichen.


    Gruß


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    TK, wenn der Antrag gestellt wird, prüft das Amt auch rückwirkend.

    Besonders die Genossenschaftsanteile in dieser Höhe sind problematisch, stellen ja "Vermögen" dar.

    Es ist leider auch üblich, das eine Genossenschaft erst gekündigt werden muss und die Auseinandersetzung /Ausschüttung erfolgt oft erst ein Jahr nach dem letzten Geschäftsjahr.

    Wenn man so lange die Unterdeckung in der Familie finanziert, ist das natürlich eine Möglichkeit.


    Bei meiner Mutter hat das Amt auch versucht diese Anteile abzugreifen.

    Da ich das aber in die Bestattungstreuhand überführt hatte, ging das nicht.

    Ich hatte schon bei Antragstellung formuliert, dass die Genossenschaftsanteile der Bestatungsvorsorge dienen sollen.

    Bis zur Summe X ist das auch möglich.

    Leider gibt es aber auch Ämter, die da eine Rückforderung starten oder sogar die Hilfe zur Pflege ruhen lassen, bis der Betrag fiskalisch ausgeglichen ist.


    Gruß


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    Hallo,

    Also den Anspruch gegen die Genossenschaft an die Gläubiger abtreten.

    Eine gute Idee, die auch bei der Bestattungsvorsorge greifen sollte.

    Nimm Kontakt mit der Genossenschaft auf und versuche ein Splitting der Anteile zu erreichen.

    Als Bankverbindungen werden dann Gläubiger, Bestattungsvorsorge und der Rest eben auf das Giro der Mutter angegeben.

    Bei der Bestattungsvorsorge gleich prüfen, welche Höhe erlaubt ist und das Treuhandkonto auf die Mutter einrichten.

    Ich habe gegenüber dem Amt erklärt, das die Genossenschaftsanteile meiner Mutter schon immer die Bestattungvorsorge dienen sollte.

    Es gab zwar eine Nachfrage als die Summe floss, die Summe war aber im Rahmen, daher keine Rückforderung.


    Probleme sehe ich bei dem Schuldschein, da könnte das Amt wie TK es schon schreibt, Vorrang der staatlichen Forderungen sehen.


    Bedenke auch, das deiner Mutter ein Schonvermögen von 5.000€ zusteht.


    Gruß


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    Hallo Knopf,


    wenn ich es richtig verstanden habe, seit ihr ca. 3 Jahre getrennt.

    Natürlich versucht dein Ex den finanziellen Schaden so klein wie möglich zu halten.

    Daher auch diese "Spielchen".

    Ich hoffe für dich, dass du einen Rechtsbeistand hast und der Scheidungsantrag nun eingereicht ist.

    Kläre uns mal darüber auf.

    Wir haben das alles so oder so ähnlich erleben dürfen und irgendwann kann man einen Haken dran machen.

    Auch wenn die Vergangenheit die Gedanken manchmal eintrübt, die Zukunft hat doch viel mehr zu bieten.


    Gruß


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    Hallo und Gruß nach Bayern.


    Was würde denn die Mutter tun, wenn du die Forderungen nichgt erfüllst?

    Sie kann natürlich versuchen, das bei Gericht einzuklagen.

    Dazu müsste Sie dann aber auch ihre Einkommenssituation offen legen, denn ohne geht die Berechnung ja nicht.


    Zu einer solchen Eskalation muss es ja nicht kommen.

    Deine Bereitschaft wird ja hauptsächlich durch die fehlende Auskunft gehemmt.

    Natürlich kann man auch fehlende Absprachen ins Feld führen, wie aber beweisen, hier ist dann Aussage gegen Aussage, also ein Patt und was genau in eurer SFV steht ist ja schlecht zu beurteilen.


    Wenn du der privaten Grundschule zugestimmt hattest, sollte dir auch klar sein, dass hier gesteigerte Kosten anfallen werden.

    TK hat es auch schon geschrieben, es geht um einen unbestimmten Rechtsbegriff.

    Es wäre also ratsam, diesen mit Substanz zu füllen, damit in Zukunft weniger Konflikte auftauchen.

    Wenn Mutter und Vater hier nicht einig werden, kann man ja auch eine unabhängige Familienberatung hinzuziehen.

    Dabei auch die Vermögensvorsorge für das Kind mal ansprechen, hier sehe ich in eurem Fall auch Handlungsbedarf.


    Geuß


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    Hallo Neuer Papa,


    keine Ahnung in welcher Welt du lebst, schon deine Aussagen hier zeigen ja, dass du mit den Handlungen der Mutter des Kindes nicht einverstanden bist.

    Auf jeden fall haben meine Freundin und ich so oder so eine andere Meinung zu den Ausgaben des Kindes.

    Weitere Zitate erspare ich uns.


    Warum die Mutter Wohngeld beantragt hat ist jetzt mal egal, die Mühlen mahlen jetzt und du bist zum Unterhalt verpflichtet.

    Dazu benötigt das JA dann dein Einkommen um den entsprechenden Unterhalt zu berechnen.

    Möglicherweise hat die Mutter hier auch schon eine Beistandschaft für das Kind beantragt, dann bekommst du direkt Post.


    Verabschiede dich von der Vorstellung, dass du über die Verwendung deiner Zahlung großen Einfluss haben wirst.

    Schau, ob du auch gleich eine Umgangsregelung erwirken kannst.

    Es gibt da verschiedene Modelle, die auch im Ergebnis Einfluß auf den Unterhalt haben können.


    Gruß


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