Hallo Scrat, willkommen zurück, lange nicht mehr von dir gelesen.
Dein Fall hat leider viele offene Fragen und ich kann nur etwas ins blaue spekulieren.
Auch als Selbständiger sollte man eine Kranken- und Pflegeversicherung haben.
Die ist der Hauptansprechpartner für solche Fälle.
KK für alles was im KH abläuft und PK ist für die Pflegeleistungen zuständig.
Wenn der Betroffene möglicherweise zum Pflegefall wird, braucht es erstmal ein Gutachen des MDK.
Das wird eigentlich nie im KH gemacht, oft in der eigenen Wohnung oder aber im Heim.
Es wäre also anzuraten den Sozialdiesnt des KH mal anzusprechen und dann einen ambulanten Pflegedienst zu kontaktieren.
Die wissen welche Schritte erforderlich sind und können auch die Pflegesituation beurteilen.
Ob und in welcher Form die Pflegereform ab 22 greift ist auch noch nicht klar abzuschätzen.
Die Pflegekosten werden deutlich steigen und ob dann die Heime diese "Geschenke" nicht selber einstreichen wird man sehen.
Daher sehe ich deine Rechenbeispiele als sehr optimistisch an.
Wie kann man eine UHB davon wirksam abhalten „wild“ irgendwelche Bestellungen, Abos etc. zu tätigen, sodass Kosten entstehen die dann potentielle Eigenmittel des UHB mindern und weniger Geld zur Pflege zur Verfügung steht?
Nun, der Wille des Menschen ist ja zu respektieren, außer er ist entmündigt.
Spätestens, wenn alle Mittel bis auf das Schonvermögen aufgebraucht sind, braucht es ja Hilfe zur Pflege.
Dann hoppelt der Hase anders und es wird ein Taschengeld gezahlt. Aber auch damit kann der UHB machen was er will, nur der Betrag ist überschaubarer.
Gruß
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