Beiträge von frase

    Hallo luka,


    noch eine kleine Ergänzung aus meiner Erfahrung.

    Wie TK es schon beschreibt geht es am Anfang um eine neue Struktur.

    Signalisiere der Mutter und deinem Sohn, das du auch flexibel sein kannst, wenn es die Situation erfordert.

    Fordere nichts, sondern biete etwas an, ohne die mögliche Ablehnung zu bewerten.

    Meine Erfahrung zeigt, das auch Eltern, die Belastung des "alleinerziehens" schnell unterschätzen.

    Das gilt für beide Seiten und daher ist jede Vereinbarung, die mühevoll erstritten werden musste, später oft wie ein Boomerang.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg,


    die Ämter versuchen aktuell wirklich, von möglichen UHP, Auskunft über die letzten 12 Monate zu erhalten.

    Man begründet das mit der bisher bestehenden Zahlungsverpflichtung und weist auf den grundsätzlichen Unstand hin, das eine Unterhaltspflicht besteht und diese weiter geprüft werden soll.

    Ein entscheidender Vorteil in diesem Fall ist aber, dass es noch keine RWA mit Auskunftsersuchen gab.


    Es geht also ganz erheblich um die Frage, ob Auskunft erteilt werden muss.

    Es sollte aber jeden UHP klar sein, wenn er diese Auskunft verweigert und dann über der Grenze liegt, ist eine vollständige Nachzahlung für den Zeitraum ab Sozialhilfeleistung fällig.


    Gruß


    frase

    was in Zukunft sein wird interessiert ein Sozialamt herzlich wenig, außer der Unterhaltspflichtige kann trifftige Gründe vorlegen, warum er plötzlich auf Teilzeit geht

    Hier hast du vergessen, dass jedes Amt auch in die Zukunft schaut.

    Besonders bei Angehörigen, die knapp unter der Grenze lagen.

    Hier wird die Vermutung vorgebracht, das Einkommen wäre gestiegen!


    Da in dem konkreten Fall noch keine Auskunft verlangt wurde, geht es also um die Frage, gelingt es Michael für 2020 das Gesamteinkommen unter der Grenze zu halten und hat das Amt berechtigte Anhaltspunkte (das wird sich ja dann ergeben, wenn die RWA ins Haus flattert)

    Selbst wenn es gelingt, die Grenze knapp zu unterschreiten, so sollte in Zukunft damit gerechnet werden, das eine jährliche Überprüfung stattfindet.


    Ich würde also die Einnahmen ab sofort so steuern, das die Grenze nicht erreicht wird.


    Gruß


    frase

    Hallo Michael,


    es geht um Elternunterhalt und damit um die Anwendung des AEG.

    Hier gibt es eine, von dir schon beschriebene Grenze.

    Wird diese überschritten, so erfolgt die Prüfung deiner Leistungsfähigkeit.


    Ich sehe hier den Ansatz des "fiktiven Einkommens" als sehr fraglich an.

    Da sich hier verschieden Rechtsformen überschneiden, gilt zuerst das Steuerrecht.

    Gerade, wenn du nur knapp über der Grenze liegst, wird man auch akzeptieren müssen, das du nun darunter fällst, die Gründe können ja vielschichtig sein und gehen das Sozialamt erst etwas an, wenn du über der Grenze liegst.


    Nun zu deinem konkreten Fall:

    Ein Antrag auf Unterstützung ist deshalb beim Sozialamt bereits gestellt. Jetzt habe ich über das Angehörigenentlastungsgesetz gelesen und je nachdem wie man mein Jahresbruttoeinkommen nun berechnet bin ich knapp über der 100 TEUR Grenze.

    Nicht je nachdem, schau was in deinem letzten EStB unter der Summe der Einkünfte steht und checke ab, wie die Sache für 2020 aussehen kann.


    Erst wenn Sozialhilfe geleistet wird, "rollt der Ball".

    Daher vermute ich, du hast noch keine RWA erhalten.

    Erst ab diesem Datum, kann der Regress eingefordert werden.

    Es macht also schon Sinn, seine Einkünfte zu steuern, wenn man das kann.

    Das Amt kann ja nicht wissen, was vor Jahren bei dir los war.

    Es geht von heute in die Zukunft, daher also möglichst wenig Anhaltspunkte liefern, die auf dein Einkommen schließen lassen.


    Gruß


    frase

    Zunächst kann ein Jobcenter nur deine Leistungsfähigkeit prüfen.

    Da fällt dir nun eure bisherige Lebensführung auf die Füße. Du hast in der Ehe die Kohle rangeschafft und dein Ex, was auch immer getan.

    Er hat nun aber auch eine Erwerbsobliegenheit. Soweit er sich "nicht ernsthaft und nachhaltig" um einen Arbeitsplatz bemüht, können Ihm sogar „fiktive“ Einkünfte angerechnet. werden.

    Natürlich geht hier der TU den staatlichen Leistungen vor, das muss das Jobcenter also prüfen.

    Je weniger TU rumkommt, je mehr wird das Jobcenter auch den Druck auf den Leistungsbezieher erhöhen.


    Eins sollte dir auch noch klar sein.

    Sollte es so laufen, hat dein Ex keine "Not" auf eine schnelle Scheidung zu drängen.

    Das solltest du dann aber tun, denn TU ist meißt höher als nachehelicher U.


    Gruß


    frase

    Leider weiß ich nicht mehr, ob ich beim Anwalt/Notar irgend etwas unterschrieben habe.

    Dann bitte um diese Auskunft. Es kommt oft zu Streitigkeiten wegen Honorarrechnungen.

    Ein korrekter Jurist, hat seine Sachen beisammen und kann hier entsprechnde Belege beibringen.


    Gruß


    frase

    Hallo Yogilein,


    der Vertrag ist also niemals aufgesetzt worden, es existiert also keine Schriftform?

    Die anwaltliche Tätigkeit bestand nur in der Beratung?

    Gibt es eine Mandatierung oder andersgeartete Vergütungsvereinbarung?


    Ich würde erstmal keine weiteren Auskünfte erteilen, denn wenn der Anwalt für eine bestimmte Tätigkeit eine Vergütung verlangt, muss er darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit beauftragt wurde und er sie durchgeführt hat.

    Auch wer der genaue Auftraggeber war ist von Bedeutung.

    Ich würde mal anrufen und die Sache besprechen.

    Wenn du in solchen Telefonaten fit bist, kannst du den Weg gehen.

    Ich würde dann aber versuchen ein Beratungshonorar für die "geleistete Zeit" auszuhandeln.


    kleine Anmerkung, gäbe es keine Anwälte bräuchte man keine Anwälte;)


    Gruß


    frase


    Hallo in die Runde,


    du schreibst das deine Frau noch Mieteinnahmen hat und ihre ihre Kosten (welche meinst du denn) sonst selbst trägt.

    Was ist denn der Ursprung der Mieteinnahmen, hat Sie auch Eigentum?


    Die Vorschreiber haben es schon deutlich gemacht, du wirst dein Leben gewaltig andern müssen, wenn du dich hopplahopp trennst.

    Da wäre mir eine Erhohung des Haushaltgeldes das kleinere Übel.

    Wann hattest du denn das letzte mal deinen Beitrag angehoben?


    Gruß frase

    Hallo TK,


    du hast ja vollkommen recht. Das ist eine ünschöner Trick, der hier versucht werden soll und es ist natürlich nicht die Regel.

    Woruber ich hier gestolpert bin, ist auch der Sachverhalt, das die Untermiete nicht einfließt, bei der Mutter.

    Auch wenn Sie die Miete weterleitet, es hat ein Geschmäckle.


    Gruß


    frase

    Hallo TK, ich kenne leider einen Fall, da ist der Sohn in eine abgeschlossene Wohneinheit im selben Haus gezogen.

    Grund waren unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten, Mutter hat sich in jedes Problem eingemischt, den Sohn kontrolliert und schikaniert.

    Da wurde der Auszug anerkannt.

    Daher ist es nicht unwesentlich, wer die (Unter)Miete bekommt.


    Fritz, hattest du nicht auch einen Termin beim Anwalt?


    Gruß


    frase

    Hallo Roger,


    gut das du dien Antrag hast, da würde ich gleich nachhaken, wenn diese Fragen damals keine Rolle gespielt haben, dann sollte das heute auch so sein.

    Wenn die Versicherung so "dumme" Formulare hatte, dann ist es ihr Verschulden.


    Nur offensichtlich fehlende und falsche Angaben könnten ein Problem werden.


    Gruß frase

    Ist die Wohnung der Tochter eine abgeschlossene Wohneinheit?

    Wo sind denn die Mieteinnahmen der Mutter durch den Untermietvertag geblieben?

    Was sagt denn der Vermieter zu diesem Konstrukt?


    Ich sehe auch die Aufteilung als nicht korrekt ermittelt, edy kann das bestimmt gut vorrechnen.

    Das Verhältnis der Einkommen ist ja bei den angegebenen Werten etwa 60 zu 40.

    Da würde nach meinem Überschlag schon ein vollkommen anderes Ergebnis raus kommen.

    Du ca. 385 und die Mutter ca. 256, wenn man von den 641 ausgeht, was ich auch stark bezweifen würde.

    Bereinige dein Einkommen genau wie die Mutter und mach eine feine Gegenrechnung auf.


    Gruß frase

    Ich habe netto ca. 2.800, wieviel die Mutter verdient weiss ich leider nicht.

    Mein Sohn, bzw. seine Mutter erwarten dass die Zahlungen in gleicher Höhe wie bisher weiterlaufen, aber ich hätte es eigentlich schon gern berechnet.

    Ohne Kenntnis des des bereinigten Nettoeinkommens der Mutter geht es also nicht.

    Teile das deinem Sohn mit und bitte um die Auskunft, dann kann gerechnet werden.


    Gruß frase

    Es muss schon gute Gründe geben, das ein Amt solch hohe Zahlungen übernimmt.


    Es sind Sozialleistungen, die immer einer Angemessenheitsüberprüfung bedürfen.

    Sicher ist in München ein anderer Maßstab als in Berlin anzulegen, aber diese Summe (alleine GS) schockiert mich immer noch.


    Gruß frase

    Hallo Meg,

    ja, ich staunte auch damals nicht schlecht über deine Beiträge

    unter meinen Beträgen steht ja, das es meine Meinung ist.

    Diese beruhen auf meinen gemachten Erfahrungen aus ca. 20 Jahren Konversation und Anderes mit den unterschiedlichsten Ämtern in Berlin und Brandenburg.


    Gruß


    frase

    Mein Vater bekommt Leistungen der Grundsicherung im Alter. Der wohnt ganz normal in einer Wohnung. Die Miete ist in München sehr hoch, darum ist die Summe entsprechend hoch.

    Wau, wider was gelernt.

    Nur mal so für mich zur Info, wie hoch ist denn seine Rente?


    Gruß


    frase

    Hallo Duda

    Mein Vater bekommt die Leistungen in Höhe von 1211€ monatlich.

    Mein Vater bekommt Grundsicherung.

    auch wenn es nicht dein Problem löst, diese beiden Aussagen passen so nicht.

    Ich vermute daher, das dein Vater vollstationär (im Pflegeheim) untergebracht ist, er bekommt Hilfe zur Pflege und durch seine kleine Rente auch noch einen Anteil GS.

    Hast du einen aktuellen Bescheid von deinem Vater, über die gezahlten Leistungen des Amtes?


    auch so bleibt die Frage offen was in der Abrechnung 12/2020 als kumuliertes Einkommen für 2020 drin steht

    Meg hat vollkommen recht, das ist eine Schlüsselfrage.

    Hier würde ein SB genau über dein Jahreseinkommen aus 12/20 stolpern, auch wenn die Summe der Monate April 20 bis März 21 unter der Grenze bleiben.


    Was sagt denn dein Steuerberater zum Gesamteinkommen (Summe der Einkünfte) laut Steuererklärung für 2020?

    Es gibt doch einige Möglichkeiten an der Werbungskostenschraube zu stellen.


    Es könnte sein, du schaffst es unter die Grenze, dann hat das Amt keinen weiteren Zugriff.

    Dann teilst du das ohne weitere Auskünfte mit, belegen musst du dann deine Behauptung mit dem Steuerbescheid, wenn du ihn hast.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg

    Es ist oft nicht im Interesse des UHP dem SHT „zu viel“ über seine finanziellen Verhältnisse preiszugeben,sondern lieber die Auskunft auf das Nötigste zu reduzieren

    unter Beachtung wahrheitsgemäßer Angaben ist das auch meine Meinung.


    Duda hatte anscheinend in den Monaten 1-3 in 2020 ein deutlich höheres Einkommen als in 1-3 von 2021.

    Daher wollte er die Gehaltsabrechnungen von 4/20 bis 3/21 vorlegen um die 12 monatliche Auskunft zu erfüllen.

    Er scheint so in Summe unter der Grenze zu liegen.

    Das würde ich dann auch so einreichen.


    Gruß


    frase