Hallo Cyclone,
es war in der Vergangenheit bei solchen Fällen sehr schwierig, sich gegen die übergeleitete Forderung zu wehren.
Bei Selbständigen wird die Bilanz der letzten drei Jahre und die entsprechenden Einkommenssteuerbescheide zur Prüfung eingefordert.
Dies passiert aber erst, wenn das Amt einen Hinweis darauf erhält, das der UHP über der Grenze liegt.
Es kommt also auch darauf an, wie sich die Dinge in der Zukunft entwickeln.
Stellt deine Mutter mal den Antrag selber und gibt an, das du ein GF bist, würde ich als SB, dies als eindeutigen Hinweis ansehen.
Stellst du den Antrag für deine Mutter als Bevollmächtigter, dann kannst du auch deine Berufsbezeichnung (z.B. ing. usw.) angeben.
Vorsicht ist aber geboten, wenn im Antrag nach deinem Einkommen direkt gefragt wird, da bist du auch als Bevollmächtigter zur Wahrheit verpflichtet.
Es gibt also noch andere Stellschrauben und jedes Amt hat so seine Eigenheiten, wie auch die LL der OLG.
Es ist daher immer günstiger, keine Sozialhilfe zu beanspruchen.
Gruß
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