Beiträge von frase

    Hallo TK,


    beim Elternunterhalt ist mit dem AEG eine steuerrechtliche Grenze (100.000€ Brutto) gezogen worden.

    Wird diese Grenze überschritten, greift das Familienrecht / Sozialrecht.


    Daher spielt hier der EStB eine besondere Rolle, denn 2/3 der Kinderbetreuungskosten können ebenso in Abzug gebracht werden wie die Werbungskosten.


    Gruß


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    Hallo Roger,


    tja, das typische Spielchen, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Leistungen gezahlt werden sollen.


    Bevor du irgendwelche Unterlagen einreichst, unbedingt den originalen Versicherungsantrag raussuchen und nur genau die Angaben bestätigen, die dort angegeben wurden. Ich vermute genau wie du, das hier das "Haar in der Suppe" gesucht wird.

    Möglicherweise macht es Sinn, einen Fachanwalt für Vertragsrecht vorher zu konsultieren.


    Die normale Aufbewahrungsfrist von ärztlichen Unterlagen ist uneinheitlich geregelt.

    Oft ist eine Zeitspanne von 10 Jahren vorgegeben.

    Du kannst auch nur Angaben machen, die du eben hast.

    Das sollte der Versicherung dann mitgeteilt werden.


    Gruß


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    Hallo Adam,


    primär kommt es auf die Grenze an.

    Daher würde ich es so einreichen, das die Summe (wenn möglich) die Grenze nicht überschreitet.

    Auch wenn du nur ganz knapp drüber liegen würdest, wäre ein Werbungskostenabzug (je nach individueller Lage) denkbar.

    An dieser Stelle steht ja Einkommenssteuerecht an, nur wenn deine EstE dann über die Grenze schwappt, wird es zum Problem.


    Daher warte ab, was das Amt auf deine Auskunft antwortet, dann sieht man weiter.


    Gruß


    frase

    Hallo Adam,


    nach deinen Angaben hat das Amt Grund zur Annahme, das du die Grenze überschreitest.

    Es kann also nach meiner Auffassung für 2020 die Auskunft verlangen.

    Da du schon eine ältere RWA hast und du auch schon Auskünfte erteilt hattest, kann dies nun auch noch zu einer Nachzahlung für 2020 fürhren, wenn die Grenze überschritten wurde.

    Was sagt denn dein Steuerbrater zum Gesamteinkommen für 2020?

    Hier ist eine entscheidende Schnittstelle, denn wenn du in 2020 die Grenze übertriffst, dann rollt der gesamte Überprüfungsprozess ab.

    Sollte es so sein und du wirst für 2020 zum Regress verdonnert, dann kannst du für 2021 natürlich eine Neuberechnung anfordern.

    Dazu dann gleich die aktuellen Daten mit entsprechender Erklärung einreichen.

    Ich vermute, du solltest dir einen kompetenten Anwalt suchen.

    Das hängt natürlich auch von der geforderten Summe ab.


    Gruß


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    Hallo Duda

    Ich habe gestern eine Wahrungsanzeige von SHT erhalten.

    war dies die erste Rechtswahrungsanzeige?

    Im Jahr 2020 lag mein Bruttoeinkommen tatsächlich über 100 TEUR Grenze, genau gesagt 104.000€.

    Wurde schon eine Einkommenssteuererklärung für 2020 abgegeben?

    Sind alle bereinigenden Bruttopositione berücksichtigt?


    Gruß


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    Hallo,

    Er sagt, dass ich ihm zur Auskunft verpflichtet sei.

    Das ist zwar korrekt, aber du musst nur Auskünfte darüber erteilen, die sich der Vater nicht selber beschaffen kann.

    TK hat es schon klar geschrieben, was du bisher getan hast, ist vollkommen ausreichend.


    Oft nutzen die Ex-Partner aber den Auskunftsanspruch, um die Lebenssituation des anderen Elternteils indirekt weiter überprüfen zu können.


    Gruß


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    Hallo Cyclone,


    es war in der Vergangenheit bei solchen Fällen sehr schwierig, sich gegen die übergeleitete Forderung zu wehren.

    Bei Selbständigen wird die Bilanz der letzten drei Jahre und die entsprechenden Einkommenssteuerbescheide zur Prüfung eingefordert.

    Dies passiert aber erst, wenn das Amt einen Hinweis darauf erhält, das der UHP über der Grenze liegt.

    Es kommt also auch darauf an, wie sich die Dinge in der Zukunft entwickeln.

    Stellt deine Mutter mal den Antrag selber und gibt an, das du ein GF bist, würde ich als SB, dies als eindeutigen Hinweis ansehen.

    Stellst du den Antrag für deine Mutter als Bevollmächtigter, dann kannst du auch deine Berufsbezeichnung (z.B. ing. usw.) angeben.

    Vorsicht ist aber geboten, wenn im Antrag nach deinem Einkommen direkt gefragt wird, da bist du auch als Bevollmächtigter zur Wahrheit verpflichtet.

    Es gibt also noch andere Stellschrauben und jedes Amt hat so seine Eigenheiten, wie auch die LL der OLG.

    Es ist daher immer günstiger, keine Sozialhilfe zu beanspruchen.


    Gruß


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    Hallo Cyclone,


    ich gehe davon aus, das dein Einkommen p.a. deutlich über 100.000€ bereinigtem Brutto liegt.

    Erst wenn deine Mutter einen Antrag auf Sozialhilfe stellen muss, wird es spannend.

    Vorher muss Sie, bis auf einen Schonbetrag alles Verwertbare einsetzten.

    Der Unterhaltsanspruch kann durch Fehlverhalten des entsprechenden Elternteils verloren gehen.

    Dazu zählen auch die selbstverschuldete Bedürftigkeit oder der unzureichende Aufbau einer Alterssicherung.

    Mir ist aber ehlich kein Fall bekannt, wo ein UHP mit diesem Vortrag erfolg hatte.

    Du kannst also versuchen durch Dokumentation und Aussagen von Steuerberater/Notar deine Position zu untermauern, ob das vor Gericht reicht, das kann man schlecht einschätzen.


    Gruß


    frase

    Klaro, mit Beratung hatte ich den falschen Begriff erwischt.

    Natürlich meinte, ich das er eine neutrale Aufklärungspflicht hat, wenn es um solche Vertäge geht.


    Gruß


    frase

    Es kommt darauf an, ob du nach dem Gesetz noch zum Unterhalt verpflichtet wärst.

    Sollte dein dann Ex-Mann auf Sozialhilfe angewiesen sein, könnte ein Anspruch entstehen, wenn du über dem SB liegst.

    Der Fall wird so vermutlich nicht eintreten, denn bei einer Scheidung wird ja auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    selbst wenn man geschieden ist und der Ex in Not gerät, also zum Pflegefall wird und diesen nicht selber finanzieren kann, wird geprüft, ob es Forderungsansprüche gibt.

    Vorher muss natürlich das vorhandene verwertbare Vermögen eingesetzt werden.


    Gruß frase

    Das Problem ist, dass diese Sachverständigen meist einen niedrigeren Wert zertifizieren,

    Genau, ein "Gefälligkeitsgutachten" geht in die Gegenrichtung.


    Es verfolgt ja jeder seine Interessen und bei Uneinigkeit entscheidet eben ein Gericht.

    Damit steigen die Kosten für alle Parteien. Man sollte sich also möglichst einigen.


    Gruß frase

    Hallo Anne,


    natürlich kann ein Makler ein Gutachten erstellen, für den Streitwert würde es aber nur sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner das Gutachten gemeinsam beauftragt haben und das Ergebnis auch anerkennen.

    Teile das deinem Ex mit und sucht gemeinsam einen unabhängigen, möglichst DEKRA zertifizierten Sachverständigen, der ein gerichtsfestes Gutachten erstellt, teilt ich die Kosten und dann sieht man weiter.


    Gruß frase