Beiträge von frase

    dann wäre das Kind nach der Geburt nicht auf Drogen untersucht worden.

    ich habe nur von einem positiven Test der Mutter gelesen.


    Wie auch immer, die Einschätzung zur Erziehungsfähigkeit der Mutter durch das Krankenhauspersonal sagt ja auch einiges aus.


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    Hallo TK,


    bei dem geschilderten Sachverhalt gibt es wirklich die Option, das die Mutter um die Geburt besser zu "überstehen" sich mit Amphetaminen "gedopot" hat.

    Du hast vollkommen recht, der Vater sollte hier für Klärung sorgen. Die Mutter könnte es ja auch, wenn Sie nichts zu verbergen hat.


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    Noch ein Gedanke dazu,


    die Mutter sollte sich freiwillig einem Drogenscreening unterziehen.

    Wenn Sie sicher ist, es war nur ein "Ausrutscher" dann kann eine Haarprobe einen Zeitraum von 6 Monaten nachbilden.

    Kosten liegen beim Haar so um die 300€ und es kann wie beim Führerschein von einem Arzt, der dem TüV untersteht gemacht werden.

    Mit einem negativen Screening habt ihr auch beste Karten beim Jugendamt euer Kind mit nach Hause zu bekommen.

    TK hat es schon angesprochen, es wird alles noch viel schlimmer, wenn z.B. durch die Muttermilch das Kind weiter abhängig gemacht wird.

    Selbst Nikotin (Rauchen) ist für die Entwicklung des Kindes sehr schädlich.


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    Ach Garfield,


    du machst doch anscheinend eine guten Job als Vater. Du kennst die Marotten deiner Ex und dein Sohn wird auch bald merken wie das bei euch läuft.

    es geht mir darum meiner EX mal ebenso wie Sie mir öfters, einen vor den Latz zu knallen.

    Was soll das bringen, die Fronten werden weiter verhärten.

    Es gibt hier keine Gewinner. Warum willst du die "gleichen Waffen" verwenden?

    Damit begibst du dich genau auf das Nivau, das du ja gerade kritisierst.

    Sie erreicht anscheind mit Ihren Aktionen genau das, was Sie will, dich zu verärgern.

    Du mimmst den "Federhandschuh" und sinnst auf Vergeltung.

    Wie denkt wohl dein Sohn über solche Aktionen von dir.

    Sag ihm klar wie es läuft und auch das du über die Aktionen der Mutter verärgert bist.

    Hilf deinem Sohn auf den richtigen Weg ins Leben und lass den Kleinkrieg ruhen.


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    Hallo Garfield,


    du bist nun um eine Erfahrung reicher, nicht alle Medikamente für deinen Sohn sind zuzahlungsfrei.

    Nun könnte man es am Sohn "auslassen" und die Medikamente einfach bei dir behalten.

    Das der Mutter mitteilen und Sie besorgt die gleichen Medis für den Sohn nochmal.

    Ist es das denn Wert?

    Einkaufen ist auch so eine Sache.

    Kläre es vorher mit der Mutter, wie die Finanzierung laufen soll.

    Ich hatte da immer eine Strategie, die ganz gut lief.

    Beispiel: Es werden neue Schuhe benötigt.

    Das spricht man an und fragt, welchen Betrag die Mutter einsetzten würde, du kümmerst dann um den Schuhkauf und kannst selber noch was drauflegen, damit das Kind auch Schuhe bekommt, die ihm gefallen.

    Rechnung aufheben und der Mutter überlassen.

    Kaufst du gleich die Schuhe ohne Absprache, kann die Mutter eine Beteiligung ablehnen.

    Es ist immer besser, die Kommunikation als die Konfrontation zu suchen.

    Besonders für das Kind.


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    Hallo Davies,


    aus dem Text entnehme ich, das ihr den Erbschein schon beantragt habt.

    Dann ist das Erbe von euch angenommen, kann so einfach nicht mehr ausgeschlagen werden.


    Wer hatte denn den gesamten Sozialhilfevorgang betreut?

    War der Schwiegevater noch vollkommen geschäftsfähig und hatte alles selbständig erledigt?


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    Also ich nochmal,


    habe ja in eigener Sache auch so meine Erfahrungen gemacht.

    Klare Aussage vom Amt, "gibt es Angehörige, so haben diese die Bestattung zu bezahlen."

    Wird das Erbe ausgeschlagen, zahlt das Amt die (Sozial)-Bestattung und kann sich die Kosten von den Angehörigen (Totenfürsorgeberechtigten) zurück holen.

    Daher habe ich eine Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto angelegt, damit am Ende alles seinen Weg gehen kann ohne das ein Amt da Zugriff bekommt.

    Das habe ich natürlich mit dem Amt vorher geklärt, denn die Bestattungsvorsorge zählt bis zu einen Betrag X (in jeden Bundeslansd anders) nicht zum Schonvermögen.

    Das sagt dir aber keiner, wenn du nicht genau danach fragst!


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    Meg :


    Wie schätzt du folgenden Sachverhalt ein.


    Der Vater wurde über Jahre vom Amt durch Sozialhilfe im Heim gestützt.

    Sind das denn nicht auch Schulden, die jetzt ein UHP eventuell erben könnte?


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    Hallo TK,

    Davon sind zunächst einmal die Beerdigungskosten zu zahlen. Dafür ist das Geld da.

    Das sagst du so sicher.

    Wenn die Bestattung bereits gezahlt wurde, warum sollte das Amt sich dann nicht die Restsumme hole?

    Es hat ja über 6 Jahre den Vater im Heim mitfinanziert.

    Aus meiner Sicht wäre es wohl besser, den Geldbetrag gleich an den Bestatter/Steinmetz auszukehren und den Rest halt selber zu zahlen.

    So könnte man eventuell noch den Grabstein bezahlen.

    Wenn das Geld für die Beerdigungskosten verbraucht ist, dann kann das Amt auch nicht mehr zugreifen.


    Gibt es denn eine Vollmacht für das Taschengeldkonto?


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    Hallo Trinny,


    Das Gericht bestimmt von Amtswegen den Verfahrenspfleger. Es ist nicht unüblich, das Verfahrensbeistände mit den "Entscheidern"

    in Kontakt stehen, um die mögliche Richtung des Verfahrens zu besprechen.

    Da ja alles über das Telefon gelaufen ist, kannst du keinen juristischen Vorteil daraus ziehen.

    Der Verfahrensbeistand kann aber im Sinne des Kindes Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen.

    Dieser Satz bietet jetzt gedanklichen Spielraum! Der Beistand hat also schon eine Meinung, das Gericht muss der aber nicht folgen.

    Lass dich nicht verunsichern, es ist doch schon ein Erfolg, das es nun weiter geht.

    Es ist auch für das Gericht eine schwerer Vorgang, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.

    Du schreibst ja selber in deinem Eingansthema, das der Vater sich gegen so eine Entscheidung wehrt.

    Das ist ja auch ganz normal, es bedeutet schon eine erhebliche Einschränkung über das weitere Leben seines Kindes nur noch wenig mitbestimmen zu können.


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    Hallo Chris

    Da wir im April 2017 einen herben Rückschlag hinnehmen mussten konnte ich von da an bis Oktober 2019 nicht bei meiner Familie sein weshalb wir entschieden eine Familienbhilfe vom Jugendamt in Anspruch zu nehmen.

    könnte hier der Grund für die Strategie des JA liegen?


    Das JA prüft erst bevor es solche Vorgaben macht.

    Ohne Anwalt wirst du sicher wenig erreichen.

    Was will denn deine Ehefrau, lieber mit dir oder allein oder wo auch immer leben?

    Wenn SMS geht, kann man doch bestimmt auch mal telefonieren.

    Klingt mir alles sehr merkwürdig, denn die Mutter muss ja auch was schriftliches von Amt haben.


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    Hallo DanG,


    weder die Einlagen noch die Zinsen werden bei dir als Vermögen oder Einkommen angerechnet, wenn es nicht dein Konto ist.

    Alles gehört deinen Eltern (dem Kontoinhaber) und nicht dir.

    Es wäre eine Veruntreuung, wenn du hier Geld für Zwecke verwendest, die nicht mit den Kontoinhaben abgesprochen sind.

    Erst wenn dir ein Betrag auf eines deine Konten überwiesen wird oder du solche Überweisungen veranlasst, ist es dein Geld.

    Es geht auch niemand etwas an, über welche Konten du eine Vollmacht hast.


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    Hallo Garfield,


    dein Sohn ist jetzt 15, ein schwieriges Alter wie wir alle wissen.

    Veränderungen sind auch immer mit Ängsten verbunden, was man kennt hat man, was man bekommt ist eine andere Frage.

    Zeige deinem Sohn weiter, das er auch bei dir willkommen ist.

    Ob er sich bis zum 18 Lebensjahr anders entscheidet, wird sich zeigen.

    Oft ist mit einem Schulabschluss bei den jungen Menschen auch der Wunsch nach Veränderung verbunden.

    Hier gibt es möglicherweise einen Ansatz, den müsst ihr gemeinsam finden.


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    ja. er will betrügen

    Dann trägt er auch das volle Risiko erwischt zu werden.

    Auch Direktbanken haben AGB´s und wenn er dort einen Freistellungsauftrag erteilt hatte, kann über 10 Jahre Rückwirkend der Kontoverlauf und der Kontostand abgefragt werden.

    Hier kommt das Finanzamt ins Spiel. Die Kontenabfrage durch Finanzämter und andere Behörden läuft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die eine Kontenabfragen an die BaFin stellen. Hier sind alle Konten abrufbar.


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    Hallo TK,


    die Infos aus den Text hatte ich so interpretiert, das eigentlich die Freundin in die Nähe ziehen wollte.

    Wenn die auch vom Amt lebt, dann ist es wahrscheinlich, das es keine Zustimmung zum Umzug gab.

    Warum der Vater hier nicht mehr Einfluss nimmt, ist mir ja auch eher unklar.

    Eigentlich eine Sache der Eltern und nicht der Verwandten.


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    Nur so ein Gedanke, wenn jemand vom Staat lebt dann ist ein Umzug nicht ohne triftigen Grund einfach realisierbar.


    Ohne Zustimmung keine Umzugskosten, ohne Aufhebungsbescheid des alten Amtes keine Neuantrag am neuen Wohnort.

    Bei Doppelbantragung, (geht z.Z. wegen Corona problemlos) handelt es sich um Sozialhilfebetrug und alles muss zurück gezahlt werden.


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    Hallo Terry,


    schau mal in deinen letzten Einkommenssteuerbescheid.

    Da steht unter Summe der Einkünfte eine Zahl auf Seite 2. (nur deine Einkünfte zählen, nicht die des Ehepartners)

    Diese Zahl kommt ins Spiel, wenn das Amt die Vermutung wiederlegt, das du unter der Grenze liegst.


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    Es ist nicht dein Geld, du darfst nur im Interesse des Besitzers über das Geld verfügen.

    Wäre ja wohl ein Witz, wenn jede Vollmacht über ein Konto, als dein Vermögen angesehen würde.

    Was machst du, wenn du von einer neuen Partnerin ein Kontovollmacht erhälst oder ein Kassenwart vom Verein usw.

    Dir kann nur angerechnet werden, was dir auch gehört.


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