Inobhutnahme durch JA

  • Hallo.


    Am 25.04.2020 ist unsere Tochter geboren.

    Die Mutter des Kindes hat offenbar kurz vor der Geburt in meiner abwesenheit Drogen konsumiert. Zumindest wurde Sie bei der Geburt positiv auf Amphetamine getestet.

    Sie ist kein Dauerkonsument sondern hat sich wahrscheinlich einfach von einer Freundin dazu hinreißen lassen. Ansonsten haben wir nichts mit Drogen zu tun.

    Ich hab davon erst nach der Geburt erfahren.

    Folglich schaltet sich gleich nach der Geburt das Jugendamt ein...


    Der Mutter wurde gesagt Sie dürfe das Kind unter bestimmten Auflagen behalten.

    Das sorgerecht wurde Ihr nicht entzogen.

    Indem Augenblick hatten Sie das alleinige Sorgerecht.


    Am 04.05. Wurde das Kind nun entlassen. Die Bearbeiterin beim JA hat das Kind am 4.5.2020 direkt aus dem Krankenhaus in Obhut genommen da eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und der Mutter lt. Einschätzung der Schwestern im Krankenhaus nicht in der Lage wäre in vollem Umfang für die kleine zu sorgen und Sie in einer stationären Einrichtung untergebracht werden soll mit der kleinen. Zu dem Zeitpunkt wurde noch keine Sorgerechtserklärung abgegeben und die Vaterschaft war noch nicht anerkannt. 2 Tage später wurde das jedoch nachgeholt weshalb wir jetzt das gemeinsame Sorgerecht besitzen.


    Natürlich habe ich gleich beim JA einen Termin vereinbart wo es darum ging die Inobhutnahme zu beenden. Da die Mutter mit mir in einem gemeinsamen Haushalt lebt würde Sie das Kind mit mir zusammen großziehen. Da ich es absolut nicht für Sinnvoll halte Sie in eine Mutter-Kind Einrichtung zu schicken da ich mich jetzt mit um die Erziehung kümmere haben wir mit dem Jugendamt nun vereinbart dass wir eine Familienhilfe nehmen und die Mutter zur Drogenberatung geht. Auserdem gibt es keine Gründe weshalb ich es nicht hinbekommen würde. Die Inobhutnahme wird aber erst beendet wenn das JA die Familienhilfe für uns hat. Jetzt ist die Mitarbeiterin vom JA aber erstmal eine Woche im Urlaub und solange passiert in dem Fall nichts... Die Vertetung kann höchstens für nächste Woche den Termin mit der Familienhilfe schon machen sagt man zu mir am Telefon. Das Kind ist im Kinder und Jugendnotdienst. Und aufgrund Corona sei es nicht möglich das Kind zu sehen ...

    Meine Frage ist nun: was soll ich tun?? Haben die das Recht mich solange warten zu lassen?? Ich würde gern die Sache ohne Anwalt regeln da ein Anwalt auch nicht gerade wenig kostet! Oder soll ich der Inobhutnahme widersprechen?? Dann wird das Jugendamt mit Sicherheit beim Familiengericht anrufen. Wie prüft das Familiengericht ob die Inobhutnahme gerechtfertigt ist??


    Ich möchte mein Kind zumindest sehen bis das Amt den Hilfeplan mit der Familienhilfe erstellt hat. Ich kann doch nichts dafür das die Mitarbeiterin jetzt Urlaub hat?!


    Warum überhaupt muss ich solang warten? Wenn ich das Kind erziehe liegt keine Kindeswohlgefährdung mehr vor! Denn ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.


    Mfg

  • Hallo,


    Dem Kind scheint es ja z.Zt. gut zu gehen?


    Und die Zeit mag dir lange vorkommen, aber alles braucht seine Zeit.


    Selbst ein Eilverfahren würde etwas dauern.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs.


    So, jetzt zur Rechtslage. Und einige Anmerkungen dazu. Positive Tests fallen nicht vom Himmel. Einmal Hasch konsumieren, das kannst du schon nach kürzester Zeit nicht mehr nachweisen. Und die Werte lassen auch ziemlich gut Rückschlüsse darauf zu, ob jemand dauerhaft konsumiert oder es ein einmaliger Ausrutscher war. Geh mal davon aus, dass hier nicht ohne Grund getestet wurde. Anders ausgedrückt, deine Lebensgefährtin hat ein abhängiges Kind auf die Welt gebracht, welches als erstes in seinem Leben einen Entzug durchmachen musste. Dadurch fiel die ganze Sache dann auf. Kein Superstart ins Leben.


    Nachvollziehbar, dass da das Jugendamt eingeschaltet wurde. Seit dem Fall Kevin aus Bremen sind in so Fällen Justiz und Jugendämter doch sehr sensibel. Grundsätzlich kann man bei Inobhutnahmen Widerspruch einlegen, dann muss das Jugendamt binnen drei Tagen bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Amt stellen. Allerdings ist das Kind gegebenenfalls erst nach Beendigung des Gerichtsverfahrens herauszugeben. Ein hin/her/hin soll vermieden werden. Hier ist das Jugendamt ja offensichtlich zur Zusammenarbeit bereit. Nur die Organisation dieses Falles dauert auch etwas. zumal die Familienhilfe ja in der Regel nicht durch das Jugendamt erfolgt, sondern durch soziale Dienste. Die Koordination dauert etwas, gerade in Corona Zeiten, ist aber immer noch schneller als ein Gerichtsentscheid.


    Ich bitte, noch etwas zu berücksichtigen: das Kind ist im Augenblick auf Entzug. Es bedarf der besonderen Beobachtung. Im Zweifel ist es besonders untergebracht. Bei Leuten/in Heimen, die Erfahrung mit so Fällen haben. Denn diese Kinder sind in dieser ersten Zeit immer wieder sehr problematisch.


    Gebt dem Jugendamt die Zeit, die es braucht. Sorgt dafür, dass die Fronten nicht verhärtet werden. Und ich wage mal die mutige Prognose, dass Ihr das Kind so in 2-3 Wochen habt. Mit Eilentscheidung bei Gericht: 2-3 Monate.


    Herzlichst


    TK

  • Noch ein Gedanke dazu,


    die Mutter sollte sich freiwillig einem Drogenscreening unterziehen.

    Wenn Sie sicher ist, es war nur ein "Ausrutscher" dann kann eine Haarprobe einen Zeitraum von 6 Monaten nachbilden.

    Kosten liegen beim Haar so um die 300€ und es kann wie beim Führerschein von einem Arzt, der dem TüV untersteht gemacht werden.

    Mit einem negativen Screening habt ihr auch beste Karten beim Jugendamt euer Kind mit nach Hause zu bekommen.

    TK hat es schon angesprochen, es wird alles noch viel schlimmer, wenn z.B. durch die Muttermilch das Kind weiter abhängig gemacht wird.

    Selbst Nikotin (Rauchen) ist für die Entwicklung des Kindes sehr schädlich.


    VG frase

  • Frase, viel wichtiger ist im Augenblick, dass die Mutter sich in eine Therapie begibt. Das sie aktiv wird. Denn die Werte scheinen ja doch recht bedenklich zu sein. Grundsätzlich kann auch ein Junkie Kinder aufziehen, das ist per se kein Grund, ein Kind aus einer Familie rauszunehmen. Aber, wir haben es hier doch zusätzlich mit einem abhängigen Neugeborenen zu tun.


    Und dieses Spannungsfeld muss jetzt entspannt werden. Ganz wichtig ist da für mich, dass der Vater für sich mal realisiert, was da abgelaufen ist, an ihm vorbei in der Schwangerschaft. Und sich nicht die Welt zurechtlügt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    bei dem geschilderten Sachverhalt gibt es wirklich die Option, das die Mutter um die Geburt besser zu "überstehen" sich mit Amphetaminen "gedopot" hat.

    Du hast vollkommen recht, der Vater sollte hier für Klärung sorgen. Die Mutter könnte es ja auch, wenn Sie nichts zu verbergen hat.


    VG frase

  • dann wäre das Kind nach der Geburt nicht auf Drogen untersucht worden.

    ich habe nur von einem positiven Test der Mutter gelesen.


    Wie auch immer, die Einschätzung zur Erziehungsfähigkeit der Mutter durch das Krankenhauspersonal sagt ja auch einiges aus.


    VG frase

  • Also NUR die Mutter wurde positiv auf Drogen getestet. Stillen tut Sie das Kind nicht. Und wie schon gesagt: Sie ist keine abhängige! Nur stellt das jeder so hin. Sie weiß dass Sie scheiße gebaut hat und bereut es zutiefst. Aber was passiert ist kann man nunmal nicht rückgängig machen. Eine Therapie ist für Menschen, die abhängig sind. Genauso Schwachsinn ist eine Mutter-Kind Einrichtung, da man Ihr nicht zeigen muss wie man aufräumt oder einkaufen geht. Das bekommt Sie sehr gut alleine hin.


    Dass Sie zur Drogenberatung geht und sich über einen längeren Zeitraum testen lässt um zu zeigen dass es nur ein einmaliges Ding war ist ja zudem Ihr Vorschlag gewesen.


    Desweiteren ist ja trotzdessen immer noch der Vater als Sorgeberechtigte Person da. Er nimmt sich jetzt Elternzeit um für das Kind zu sorgen. Zudem nehmen wir uns noch eine Familienhilfe für die erste Zeit, damit das Jugendamt auch sieht dass wir es allein problemlos hinbekommen.


    Ich hätte als Vater der ganzen Sache auch widersprechen können und kann ich ja auch immer noch, immerhin ist es mein Recht und gerade weil ich mir nichts zu Schulden hab kommen lasse wüsste ich nicht was gegen mich sprechen söllte. Allerdings habe ich auch keine Lust dadurch die ganze Sache noch länger zu Gestalten als es ohnehin schon dauert. Deswegen haben wir dem Jugendamt den Vorschlag mit der Drogenberatung und Familienhilfe gemacht anstatt die Mutter in eine Mutter-Kind Einrichtung zu schicken. Da ich zu dem Zeitpunkt als das Kind in Obhut genommen wurde ja noch nicht sorgeberechtigt war konnte ich es folglich nicht nach Hause nehmen. Ansonsten hätten Sie es mir gegeben... (so der Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin).


    Beim letzten Gespräch sagte man uns dass erst der Hilfeplan erstellt werden muss und dazu muss erst die Familienhilfe dazugeholt werden. Am Tag danach ist die Bearbeiterin vom JA aber in den Urlaub gegangen.

    Am Montag will Sie dann die Familienhilfe organisiert haben und dann kann der Plan erstellt werden und die Inobhutnahme beendet werden und uns unsere Tochter übergeben werden.


    Nur das ganze zieht sich jetzt schon seit 2 Wochen hin seitdem die kleine vom KH direkt inobhut ging... obwohl es jetzt keine Probleme mehr geben soll dass wir Sie bekommen. Aber warum dauert es da solang?? Sollte ich besser doch mal zu einem Anwalt gehen?

    Aber ich möchte es eben gern vermeiden wenn es geht da ein Anwalt eben nicht grad günstig ist.

  • Hey,


    du/ihr seit doch auf einem guten Weg. Wenn der Hilfeplan steht und ihr dem Kind ein gemütliches Heim bietet, dann wird doch alles seinen Gang gehen.

    Da kommt es doch auf einige Tage nicht an. So wie du schreibst wird es ja nicht mehr lange dauern.


    VG frase

  • Hi,


    ...... zumal man bei dem Zeug, was da eingenommen wurde, ja bereits nach einmaligem Genuss abhängig sein kann. Und das Kind auch! Deshalb macht es durchaus Sinn, Und wenn hier ein ganzer Plan erforderlich ist, dann ist auch ein Bedarf da. Das sollte doch nachdenklich stimmen.


    Herzlichst


    TK