Hallo.
Am 25.04.2020 ist unsere Tochter geboren.
Die Mutter des Kindes hat offenbar kurz vor der Geburt in meiner abwesenheit Drogen konsumiert. Zumindest wurde Sie bei der Geburt positiv auf Amphetamine getestet.
Sie ist kein Dauerkonsument sondern hat sich wahrscheinlich einfach von einer Freundin dazu hinreißen lassen. Ansonsten haben wir nichts mit Drogen zu tun.
Ich hab davon erst nach der Geburt erfahren.
Folglich schaltet sich gleich nach der Geburt das Jugendamt ein...
Der Mutter wurde gesagt Sie dürfe das Kind unter bestimmten Auflagen behalten.
Das sorgerecht wurde Ihr nicht entzogen.
Indem Augenblick hatten Sie das alleinige Sorgerecht.
Am 04.05. Wurde das Kind nun entlassen. Die Bearbeiterin beim JA hat das Kind am 4.5.2020 direkt aus dem Krankenhaus in Obhut genommen da eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und der Mutter lt. Einschätzung der Schwestern im Krankenhaus nicht in der Lage wäre in vollem Umfang für die kleine zu sorgen und Sie in einer stationären Einrichtung untergebracht werden soll mit der kleinen. Zu dem Zeitpunkt wurde noch keine Sorgerechtserklärung abgegeben und die Vaterschaft war noch nicht anerkannt. 2 Tage später wurde das jedoch nachgeholt weshalb wir jetzt das gemeinsame Sorgerecht besitzen.
Natürlich habe ich gleich beim JA einen Termin vereinbart wo es darum ging die Inobhutnahme zu beenden. Da die Mutter mit mir in einem gemeinsamen Haushalt lebt würde Sie das Kind mit mir zusammen großziehen. Da ich es absolut nicht für Sinnvoll halte Sie in eine Mutter-Kind Einrichtung zu schicken da ich mich jetzt mit um die Erziehung kümmere haben wir mit dem Jugendamt nun vereinbart dass wir eine Familienhilfe nehmen und die Mutter zur Drogenberatung geht. Auserdem gibt es keine Gründe weshalb ich es nicht hinbekommen würde. Die Inobhutnahme wird aber erst beendet wenn das JA die Familienhilfe für uns hat. Jetzt ist die Mitarbeiterin vom JA aber erstmal eine Woche im Urlaub und solange passiert in dem Fall nichts... Die Vertetung kann höchstens für nächste Woche den Termin mit der Familienhilfe schon machen sagt man zu mir am Telefon. Das Kind ist im Kinder und Jugendnotdienst. Und aufgrund Corona sei es nicht möglich das Kind zu sehen ...
Meine Frage ist nun: was soll ich tun?? Haben die das Recht mich solange warten zu lassen?? Ich würde gern die Sache ohne Anwalt regeln da ein Anwalt auch nicht gerade wenig kostet! Oder soll ich der Inobhutnahme widersprechen?? Dann wird das Jugendamt mit Sicherheit beim Familiengericht anrufen. Wie prüft das Familiengericht ob die Inobhutnahme gerechtfertigt ist??
Ich möchte mein Kind zumindest sehen bis das Amt den Hilfeplan mit der Familienhilfe erstellt hat. Ich kann doch nichts dafür das die Mitarbeiterin jetzt Urlaub hat?!
Warum überhaupt muss ich solang warten? Wenn ich das Kind erziehe liegt keine Kindeswohlgefährdung mehr vor! Denn ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
Mfg