Beiträge von frase

    Hallo Tatti,


    du kannst nur abwarten.

    Grundsätzlich sind ja alle Kinder unterhaltspflichtig, das hat das AEG auch nicht geändert.

    Nur der Rückgriff des Sozialamtes wurde begrenzt auf Bruttoeinkommen über 100.000€ p.a.


    Was ich damit sagen will, es gibt Konstellationen, da verklagen die Eltern ihre Kinder direkt zivilrechtlich auf Unterhalt.

    Ob das dann ein Beteuer machen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.

    Da gilt dann die Grenze überhaupt nicht.


    Aber, selbst wenn du vom Rückgriff betroffen wärst, ist vollkommen offen, in welcher Höhe das der Fall wäre.


    Du hast noch Geschwister, die auch berücksichtigt werden müssen.

    Wenn deren Einkommen unter der Grenze liegt, wird das eben je nach Einkommen berechnet.

    Du wirst also nie den Unterdeckungsbetrag allein tragen müssen.


    Jedes Geschwister erhält so eine eigene Berechnung mit dem entsprechend ermittelten Anteil.

    Wer dann unter der Grenze liegt zahlt nichts, wer darüber liegt, eben den errechneten Anteil.


    Bleib also entspannt, ich habe keine Geschwister und hätte damals über 900€ zahlen sollen.

    Die Geschwisterquote ist für viele SB ein "rotes Tuch".

    Nur über Umwege und per Gericht kann Auskunft erlangt werden, das lohnt oft die Mühe nicht.

    Es werden aber staatliche Gelder in der Sozialhilfe eingesetzt, du, wir alle zahlen das mit unseren Abgaben an den Staat.

    Ist doch klar, das man die "fetten Fische" nicht vom Haken lässt.


    Ich konnte mir mächtig was anhören, als ich gegen die Berechnung vorging.

    Nur das wir uns nicht falsch verstehen, es war vor dem AEG und ich lag deutlich unter der jetzigen Grenze.


    Ich kann deine Unruhe aber sehr gut verstehen, hab etwa 2 Jahre das gleiche Gefühl gehabt.


    Plane also dein Einkommen je nach Möglichkeit, wie es hier schon angedacht wurde.

    Dann kannst du entspannt bleiben.


    Gruß


    frase

    Guten Morgen,


    gesetzliche Betreuung ist immer mit "Stau" verbunden.

    Daher versuchen ja die Mitarbeiter der Einrichtungen möglichst eine angehörige Person für diese Aufgaben zu finden.

    Es hängt ein riesiger Rattenschwanz an dem Job.

    Auch ich habe damals alles für meine Mutter geregelt. (war aber ein ganz anderer Fall, hatten ein super Verhältnis)


    Aus dem Nähkästchen geplaubert. Der Mann hat ja noch keine Betreuung, könnte also den Antrag unterschreiben.

    Das Heim wäre dann nicht mehr in der Kostenfalle, denn ab Antragstellung wird bei späterer Bewilligung alles ausgeglichen.


    Was du und deine Geschwister aber auf dem Zettel haben solltest, sind dann die Beerdigungskosten, die könnten von euch verlangt werden.

    Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, danach kommen die Erben ins Spiel.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    für mich galt immer der Grundsatz, gib nur Antwort/Auskunft auf präzise Fragen, die auch eine Berechtigung haben.

    Komm bitte nicht auf den Gedanken, etwas freiwillig bekannt zu machen, warum auch.

    Du kannst nicht wissen, wie die Ämter rechnen (für die Zukunft).


    Wenn ich mir deinen Fall nochmal durch den Kopf gehen lasse, ist es eher unwahrscheinlich, dass du eine Aufforderung bekommst.

    Selbst wenn du mal kurz über der Grenze lagst, würde ich an deiner Stelle sofort mit dem nächsten Einkommenssteuerbescheid unter der Grenze, meine (Befreiung) anzeigen.


    Da mit dem AEG der Rückgriff deutlich eingeschränkt wurde gibt es halt wenige Fälle, über die es in der Öffentlichkeit was zu berichten gab.

    Weiterhin sind, wenn schon Rückgriff oft Vergleiche geschlossen worden, die nicht öffentlich gemacht werden sollen.

    Es ist also Verhandlungsmasse und wird sehr unterschiedliche Ergebnisse ergeben.


    Du hast auch noch Geschwister, da wird es eh sehr kompliziert mit der Berechnung.


    Also bleib gelassen und keiner wird dir hier etwas unredliches empfehlen oder unterstellen.

    Der Gesetzgeber hat mit dem AEG nicht alles perfekt gelöst, aber vielen Betroffenen eine Erleichterung geschaffen.


    Gruß


    frase

    So, nun noch zum Verhältnis Vater/Kind. Es gibt materiell-rechtlich den Fall, dass ein möglicher Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Das prüft man aber erst nach, wenn von der Höhe her feststeht, dass rein rechnerisch ein solcher Anspruch bestehen könnte. Da sind wir im Augenblick doch noch meilenweit entfernt von.

    TK, dass ist in Fall von Elternunterhaltsforderungen ein sehr gefährlicher Ansatz.

    Bist du bei denen erstmal auf dem Schirm, dann ist es zu spät für eine Korrektur.

    Es entscheidet eine blanke Zahl, die kann natürlich noch beinflusst werden.

    Das ist aber nicht gut für das Nervenkostüm, es läuft dann eine Endlosschleife bis zum Ableben des UHB.

    Für eine Blockadehaltung fehlt mir da jedwedes Verständnis.

    Stellst du als Angehöriger den Antrag und erklärst mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angeben hast du ein Problem, wenn du die Einkommensfrage nicht korrekt beantwortet hast. Das nennt man dann Sozialhilfebetrug und ist kein Kindergeburtstag mehr.


    Also Finger weg von diesem Vorgang.


    Gruß


    frase

    Tatti,


    du hast dich doch schon entschieden.

    Sei höflich aber bestimmt und bitte um keine weiteren Kontakte.

    Auch deine persönlichen Daten (Name, Geb.-Datum, Adresse, Tel.) brauchst du nicht weitergeben.

    Der Sozialdienst hat die Nummer ja und wenn es nötig wird (Sterbefall) wird er sich dann melden.


    Die Frage nach dem Einkommen finde ich schon grenzwertig.

    Lass dich nicht von "netten" Leuten einlullen, die machen ihren Job und haben natürlich das Ziel, den sozialen Kontakt im Auge zu behalten.


    Was für deinen "Frieden" gut ist, kannst du selber besser beurteilen.


    In der Sache ist es immer gut, wenn möglichst wenig Informationen fließen, die auf Anhaltspunkte schließen lassen.


    Wer den Antrag ausfüllt und unterschreibt ist nicht deine Sache.


    Im Heim wird eine Akte zu deinem Vater geführt. Da wird dann u.a. vermekt, das du keinen Kontakt wünschst.


    Gruß


    frase

    Tatti, ich kann dir deine Angst nicht komplett nehmen.

    Deine Geschichte zeigt aber eher, das du keine Post bekommen wirst (siehe Mutter).


    Also bleibt nur abwarten und keine Anhaltspunkte liefern, nicht nachfragen keine "schlafenden H." wecken.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    es gibt "Fallstricke" bei der Beantragung von Sozialhilfe, hier Hilfe zur Pflege.

    In dem Antragsformular wird je nach Sozialamt hier eine Frage zum Beruf der Kinder auftauchen.

    In vielen Fällen steht hier auch eine präzise Frage: "liegt das Einkommen des Kindes über 100.000€?"

    Da muss man schon genau aufpassen, wer was beantragt und ankreuzt.

    Auch bestimmte verbale Äußerungen zu den kritischen Punkten sind möglicherweise schädlich für die Beurteilung durch die Sozialämter.

    (ich hab das mal live erlebt, als eine Seniorin voller Stolz über den Chefarztposten ihres Sohnes erzählte!)

    Wie kommst Du darauf, das bei Einkommen über 100.000 Euro eine Vermutung über dessen Höhe vorliegen müsste, um eine Einkommensabfrage zu stellen?

    Das war früher schon bei der Grundsicherung so und ist eben nicht auf die formale klassische Einkommensprüfung der Betroffenen anwendbar.

    Es müssen begründete Anhaltspunkte vorliegen.


    Gruß


    frase

    Gollys, ich bin ja kein Fachmann.


    Aus den Erfahrungen heraus soll den Beteiligten die gleiche finanzielle Möglichkeit, annähernd der gleicher Standart erhalten bleiben, wie es in der Ehezeit eben war. Natürlich nicht für immer, da gibt es auch Grenzen, Laufzeit wird oft an die Ehezeit gekoppelt.

    Deine Ex hat in der Ehe ja auch nicht voll gearbeitet, hat aber auch mit deinem Geld gelebt.

    Jetzt wird ihr eben "Uberbrückungsunterhalt" gezahlt, damit Sie Zeit hat, sich selber auf die eigenen Füße zu stellen.


    Was meint denn der Scheidungsanwalt zu deiner Frage?


    Gruß


    frase

    Hallo und frohe Restostern,


    ich finde es immer sehr poblematisch, wenn Schullaufbahnen durch Eltern beeinflusst werden die der Empfehlung der Schule entgegen stehen.

    Andererseits sollte hier auch die Kinder eine Mitsprache haben.


    Schulische Leistungen können auch durch Trennung der Eltern und dern Folgen einen Dämpfer bekommen.

    Warum also den höheren Anforderungen ausweichen, wenn es sich das Kind zutraut!


    Was macht das mit dem Kind, wenn sich Eltern hier uneins sind?

    Es wird nur eine zusätzliche Belastung aufgebaut.


    Klar kann man an einer ISS mit gymnasialer Oberstufe bestimmt auch ein Abitur machen, nur eben in 13 Jahren.

    Sollte der zahlende Elternteil auch mal bedenken.


    Gruß


    frase

    GuMo Heinzi,


    ich meinte eigentlich deine familiäre Situation. Eine Mutter, die mit den Kindern in einem Zimmer wohnt, Kinder in der Pubertät, deine Schilderungen zu ihren Ausrastern usw..


    Stell dir auch den Hausverkauf nicht so einfach vor, könnte doch sein, deine Frau will das Haus behalten.


    Es liegt ein steiniger Weg vor dir.


    Du schreibst, die Kinder würden zu ihrer Mutter stehen.

    Da ist doch eine starke Bindung, die durch das "gemeinsame" Leben auf engstem Raum (ich kann mir das kaum vorstellen) noch mehr zu ihren Gunsten ausgelgt werden könnte.


    Du brauchst einen guten Rechtsbeistand, der dir dann das Umgangsrecht klar regelt.

    Meine Frau wird vor Gericht sicher alles bestreiten, soll man da vorher Beweise sammeln damit man vor dem Familien Gericht Argumente hat?

    Hast du denn überhaupt schon diese konsequente Trennung angesprochen?


    Gruß


    frase

    Hallo Heinzi,


    eine ziemlich unübliche Situation.

    Wenn du die Scheidung einreichst und dann das Haus verkauft wird, fällt ja mal der "Rückzugsort" der Mutter mit den Kindern weg.

    Das stelle ich mir sehr schwierig vor und ich würde aus der aktuellen Situation eher ableiten, dass du kein Aufenthaltbestimmungsrecht erhalten würdest.


    Die Mutter wird dann mit den Kindern in eine eigene Wohnung umziehen müssen, wo die sein wird ist offen.


    Du könntest versuchen mal mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Kontakt zu treten und den Fall schildern.

    Auch der Schulpsychologische-Dienst wäre noch eine Option.


    Gruß


    frase

    Hallo Raimann,


    auch wenn es nicht direkt zu deinem Fall passt, ich habe auch so einen ähnlichen Weg bestritten und das Amt (hier Sozialamt) hat eine durchaus nicht unerhebliche Forderung (übergeganene Sozialleistungen für Elternunterhalt) gegen mich nicht weiter betrieben.

    Schon allein der Schriftsatz meiner Anwältin hatte damals zu einer "Untätigkeit" des Amtes geführt.


    Ich hoffe für dich, dass die Strategie greift und du ein Gefühl der Gerechtigkeit bekommst. Bin auf deine weiteren Berichte dazu gerspannt und drücke dir die Daumen.


    Gruß


    frase

    Vieles muss angespart werden (Konfirmationskosten, Klassenfahrten, was weiß ich) oder ist eben auch bei regelmäßigem Anfall kein Mehr/Sonderbedarf.

    Das finde ich sehr spannend, denn indirekt ist das ja dann doch eine Rücklagenbildung für solche Fälle durch den Zahlungsempfänger.


    Ich konnte mich mit der Mutter der Kinder damals auf einen Ansparbetrag einigen, den ich dann eben für solche Fälle einsetzen konnte und auch die Mutter dabei entlastet wurde.


    Gruß


    frase

    Nach der Ablehnung hätte meine Tochter doch Unterhalt von mir und der Kindsmutter einfordern müssen, naja, sei's drum, am Donnerstag bin ich beim Anwalt.

    Das ist der richtige Schritt, denn deine Tochter scheint eben hier den Weg des geringsten Widerstandes gegangen zu sein.

    Auch das die Mutter vom Bafög-Amt hier schon eine "schmeichelhafte" Auskunft erhielt, macht mich stutzig.


    Du hast halt das Problem, das die Leistungen/Forderungen auf das Amt übergelietet wurden.


    Deine einzige Chance sehe ich in der Verwirkung des Unterhaltsanspruches wegen der unbegründeten Beendigung der ersten Ausbildung.

    Das ist aber ein ganz dünnes Brett, man billigt den jungen Menschen schon eine Umorientierung zu.


    Bin gespannt, was der Anwalt dazu sagt.


    Gruß frase

    Wau, willkommen im "Melkkarussell".


    Deine Tochter hat hier ganze Arbeit geleistet.

    Sie muss einen Antrag auf Vorleistung gestellt haben.


    Was mir komisch vorkommt, dass du den Bescheid nicht hast.


    Wie auch immer, es muss nun geklärt werden, ob du noch zum Unterhalt verpflichtet bist/warst.


    Da rate ich dir auch zu einer Rechtsberatung.


    Der Gedanke des Bafög ist ja, das junge Menschen ohne finanzielle Sorgen ihre Ausbildung absolvieren können.

    Ohne die Vorleistungen wäre also die Ausbildung gefährdet gewesen.


    Bleibt die Frage, ob die abgerochen Ausbildung zu einem Erlöschen der Unterhaltspflicht geführt haben könnte.


    Gruß


    frase

    Hallo Michael,


    liest sich ja wie ein Albtraum.

    Ich finde was edy zum AMIGA-Syndrom geschrieben hat nicht unwahrscheinlich.


    Wie sieht es dann das Umfeld deiner Frau, Verwandte, Freunde, Koll.?


    So eine Gehirnwäsche ist schön eine schlimme Sache.

    Wie ist denn deine Meinung zum Fortbestand eurer Ehe?


    Gruß


    frase

    Hallo TF,


    das liest sich doch erstmal garnicht so schlecht.

    Natürlich sind bei der Berechnung viele Aspekte zu beachten und deine Tochter muss den Antrag stellen.

    Hier gilt wie in vielen Bereichen, Tag der Antragstellung.


    Junge Menschen haben da so ihre Probleme und tun sich schwer mit den Ämtern.

    Eigentlich hätte auch die Schule, in die deine Tochter geht die Aufgabe, auf solche Förderungen aufmerksam zu machen.


    Such also mal die zutändige Schüler-BAföG Adresse für deine Tochter heraus.

    Viele Anträge können bereits online gestellt werden.

    Das ist für junge Leute eine echte Erleichterung.


    Nimm ihr auch die Angst, das beim BAföG ein Kredit zurück gezahlt werden müsste.

    Stimmt zwar im Prinzip aber nicht für Schüler-BAföG.


    Gibt es dann einen Bescheid, kann neu verhandelt werden.


    Gruß


    frase

    läuft dann alles über Rechtsanwalt..

    dann soll es wohl so sein, auch dessen Kosten hast du dann an der Backe.

    Gibt es denn schon eine Unterhaltsforderung von ihr?

    Was hast du denn bisher gezahlt?

    Nach dem was ich hier immer so lese, bleibt es bei dem bisher gezahlten Betrag.


    Gruß


    frase