Anfrage vom Sozialhilfeträger?!

  • danke meg! Ok!

    Kennst du Fälle wo dies nun schon so vorgekommen ist? Oder verschicken die Ämter daher aktuell weniger Anfragen (außer wo man auf z.B Film und TV bekannt ist oder Bekannter Oberarzt etc)

    Viele Grüße

  • Hallo TK

    Du hast sicherlich die Antwort von Meg gesehen zwecks Anfrage des Amts. Er sagt auch, dass das Amt die Vermutung erläutern muss usw. Somit wie ich gesagt habe: es gibt da wohl verschiedene Ansichten bzw Auslegungen

  • verschicken die Ämter daher aktuell weniger Anfragen


    Ja, weniger als vor einigen Jahren nach der alten Rechtslage. Und es kann regionale Unterschiede geben.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Danke TK.

    Ich kann mir vorstellen das im

    Süden mehr geprüft wird da dort sicherlich die Bevölkerung „wohlhabender“ ist?! Wobei es natürlich auch im Westen Bezirke und Städte gibt, die nicht so arm sind wie andere.

    Wenn du Beispiele kennst, weißt du wie der Ablauf war? Aldi hinsichtlich der Argumente des Amts zwecks Vermutung über 100.000 zu sein usw?

    Verrückter Weise finden sich im Netz viele Berichte zu Elternunterhalt und Erfahrungen VOR 2020 aber so gut wie nichts seit dem….

  • Tatti,


    Rechtsfindung und Rechtsanwendung war noch nie ein statistisches Problem. Kann und darf es auch nicht sein. Das wäre ja wirklich eine Katastrophe. Nochmals: es gibt Gesetze, die auf der jeweiligen Ebene (Bund, Land, Kommune) auf den Weg gebracht werden. Wie sie dann umgesetzt werden, das ist Sache der ausführenden Behörden/Gerichte. Wir wissen nicht, wie sauber die Sachbearbeiter in deiner Kommune arbeiten, wie schnell und gründlich.


    So, und wir geben hier auch keine Tipps, wie man am besten wen auch immer betrügt. Ich habe den legalen Weg und die richtige Reihenfolge aufgezeigt. Legal könnte ich mir vorstellen, dass man die Auszahlung der Provision auf nächstes Jahr verschiebt. Denn man weiß ja nicht, ob nächstes Jahr auch wieder so gut läuft. Aber, man sollte überhaupt mal einen Fachmann rechnen lassen.


    TK

  • Hallo TK

    ich wollte keine Anleitung zum betrügen?! Ich wollte Erfahrungen hören und wie das neue Gesetz ausgeführt wird. Mehr nicht.
    ich habe den Bonus schon ausgezahlt bekommen. Für mich gibt es keinen Weg zurück. Werde einmalig über die Summe kommen wahrscheinlich in 2023. meine Firma kann mir nicht helfen da wir einen Tarifvertrag haben und ich nicht „freiwillig“ auf Gelder verzichten kann und der Bonus auch nicht wieder zurück genommen werden kann. Das Gespräch in meiner Firma hatte ich diese Woche. Ist PP. Persönliches Pech.
    aber ich schreibe daher ja hier in das Forum um mich umzuhören und mich von Leuten, die fachlich Ahnung haben, aufklären zu lassen usw. Das neue Gesetz wirft ja nicht nur bei mir Fragen auf.

    Viele Grüße

  • Werde einmalig über die Summe kommen wahrscheinlich in 2023.

    Gut. Du kannst so vorgehen. Wenn du in diesem Jahr eine Aufforderung vom SHT bekommen solltest dein Jahreseinkommen offenzulegen (was ich nicht glaube), dann fragst du beim SHT höflich nach welche hinreichende Anhaltspunkte sie haben um dich zu überprüfen. Außerdem legst du ihnen Nachweis über dein Einkommen fürs Jahr 2022 vor (wo du ja klar unter 100T Euro lagst). Und dann fragst du nochmal höflich nach was die "hinreichende Anhaltspunkte" nach dem §94 (1a) SGB XII angeht. Und was dann passiert, werden wir sehen.

    Mit deinem geringen Einkommen fürs Jahr 2022, dass du "freiwillig" dem SHT vorlegst, machst du es dem SHT schwerer Argumente für "hinreichende Anhaltspunkte" gegen dich zu finden. Ich gehe dabei davon aus, dass du wirklich viel viel weniger als 100T im Jahr 2022 verdienst hast.


    Du kannst ja bei einer Überprüfung im Laufe des Jahres 2023 auch nicht wissen, ob du tatsächlich über 100T im Jahr 2023 kommst. Du wirst es erst im Jahr 2024 wissen, vielleicht sogar nachdem du den Steuerbescheid für 2023 bekommst. Denn es kommt bei der "100-Grenze" genau genommen nicht auf dein "Brutto-Gehalt" an, sondern auf die sogenannte Summe der Einkünfte, die sich in der Regel von dem unterscheidet, was auf dem Lohnzettel steht.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hey meg

    danke für die Antwort!
    viel viel weniger als 100.000 Euro war es nicht. Auch wegen Bonus. Aber weniger. Von daher die Frage, ob es dann nicht besser wäre so wie du beschreibst nach der Vermutungsbegründung zu fragen ohne den Gehaltsnachweis 2022 vorzulegen?!! Mit dem Verweis, dass ich den Nachweis 2023 erst zu Beginn 2024 vorlegen kann wenn ich diesen selbst erhalten werde.

    Ich könnte zusätzlich meinen Arbeitsvertrag mit Lohn mit beilegen?! Dort ist ja mein Tarifgehalt aufgeführt und mit diesem liege ich dann weit unter 100.000 Euro.

    Oder macht das wenig Sinn und ich lass den weg?


    ich hoffe einfach sehr, dass kein Anschreiben kommt…

  • Hi,


    nur eine Korrektur. Es ist schlicht und ergreifend falsch, dass Tarifrecht zwingendes Recht ist. Tarifverträge legen lediglich das Minimum fest. Im übrigen gilt das Günstigkeitsprinzip. Wenn eine abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, dann können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch abweichende Regelungen treffen.


    TK

  • viel viel weniger als 100.000 Euro war es nicht. Auch wegen Bonus

    Wenn das Einkommen im Jahr 2022 nur unwesentlich weniger als 100T war, dann solltest du es dem SHT gegenüber nicht darlegen, das bringt dir nichst



    nach der Vermutungsbegründung zu fragen

    das sowieso



    Mit dem Verweis, dass ich den Nachweis 2023 erst zu Beginn 2024 vorlegen kann wenn ich diesen selbst erhalten werde.

    ist grundsätzlich richtig, allerdings solltest du dir überlegen, ob du die "Summe der Einkünfte" nach dem Steuerrecht für 2023 unter 100T reduzieren kannst, zB durch berufsbedingte Aufwendungen

    evtl. mit dem Steuerberater sprechen



    Ich könnte zusätzlich meinen Arbeitsvertrag mit Lohn mit beilegen?! Dort ist ja mein Tarifgehalt aufgeführt und mit diesem liege ich dann weit unter 100.000 Euro.

    Oder macht das wenig Sinn und ich lass den weg?

    da ich nicht genau weiß was in diesem Vertrag drin steht, kann ich schlecht was dazu sagen.

    Wenn du schon mit solchen Gedanken spielst, solltest du mit einem guten Anwalt für Sozialrecht sprechen, ihm den Vertrag zeigen und die Sachlage schildern.

    Angenommen, du hast einen Arbeitsvertrag wo "wasserdicht" festgelegt ist, dass du 60 Tausend im Jahr verdienst. Dann sehe ich kein Problem darin, den Vertrag dem SHT vorzulegen. Aber ich vermute, dass es auch irgendwelche Klausel über Bonus oder Sondervergütungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag oder in außertariflichen Vereinbarungen drin stehen, dann bringt dir das nichts.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Tatti,


    für mich galt immer der Grundsatz, gib nur Antwort/Auskunft auf präzise Fragen, die auch eine Berechtigung haben.

    Komm bitte nicht auf den Gedanken, etwas freiwillig bekannt zu machen, warum auch.

    Du kannst nicht wissen, wie die Ämter rechnen (für die Zukunft).


    Wenn ich mir deinen Fall nochmal durch den Kopf gehen lasse, ist es eher unwahrscheinlich, dass du eine Aufforderung bekommst.

    Selbst wenn du mal kurz über der Grenze lagst, würde ich an deiner Stelle sofort mit dem nächsten Einkommenssteuerbescheid unter der Grenze, meine (Befreiung) anzeigen.


    Da mit dem AEG der Rückgriff deutlich eingeschränkt wurde gibt es halt wenige Fälle, über die es in der Öffentlichkeit was zu berichten gab.

    Weiterhin sind, wenn schon Rückgriff oft Vergleiche geschlossen worden, die nicht öffentlich gemacht werden sollen.

    Es ist also Verhandlungsmasse und wird sehr unterschiedliche Ergebnisse ergeben.


    Du hast auch noch Geschwister, da wird es eh sehr kompliziert mit der Berechnung.


    Also bleib gelassen und keiner wird dir hier etwas unredliches empfehlen oder unterstellen.

    Der Gesetzgeber hat mit dem AEG nicht alles perfekt gelöst, aber vielen Betroffenen eine Erleichterung geschaffen.


    Gruß


    frase

  • Um es mal noch klarer zu formulieren, anders wird es ja wohl nicht verstanden: wenn eine Aufforderung kommt, muss die Auskunft vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Es ist nicht zulässig, durch "Vergessen" von Zusatzangaben einen falschen Eindruck zu erwecken. Das nennt man Betrug. Und für so etwas geben wir hier keine Gebrauchsanweisungen. Deshalb ist es auch wenig hilfreich, nur den Arbeitsvertrag einzureichen, die zusätzliche Provision, die sich ja wohl zumindest in der Höhe nicht aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dieses Teil einzureichen und auf die Dummheit des Sachbearbeiters zu hoffen. Das ist dann eine Täuschung im Rechtsverkehr, die Grundvoraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes des Betruges.


    Ich habe dir den legalen Weg für die Zukunft aufgezeigt. Du kannst mit deinem Arbeitgeber für die Zukunft vereinbaren, dass die Provision erst mit Verzögerung gezahlt wird. Der Tarifvertrag hat damit gar nichts zu tun. Und wenn dein Arbeitgeber aus steuerlichen Gründen eine Provision in einem bestimmten Jahr zahlen will, dann mag er das am 31.12. tun, bei dir kommt der Betrag dann aber erst im neuen Jahr an. Diese legale Vorgehensweise macht dann Sinn, wenn die Provisionszahlungen sehr schwanken.


    Ich hoffe, die Botschaft ist jetzt endlich klar angekommen. Sonst müsste ich regulierend eingreifen.


    TK

  • Hallo an alle

    Ich danke sehr für die Auskunft und eure Rückmeldung!

    Aber TK: regulierend eingreifen? Wie ich bereits sagte, wollte ich niemals etwas unrechtes tun oder gar eine Anleitung erhalten! Ich wollte lediglich Antworten auf Fragen oder Gedanken….

    Und die Gedanken sind ja bekanntlich frei oder? Ich danke dir für deine ausführlichen Antworten sowie den anderen auch! Vielen Dank!

    Ich werde mich sicherlich melden im Forum wenn sich bei mir neue Dinge ereignen. Aber weiterhin nicht, um zu betrügen sondern um die Möglichkeiten zu erörtern!

    Nochmals danke und schönen Abend

  • Hallo zusammen

    heute hatte mich die Dame vom sozialen Dienst nochmal angerufen. Heute kam wohl vom Krankenhaus das ärztliche Gutachten, dass bestätigt einen Betreuer stellen zu müssen da der Herr nicht mehr alleine agieren kann. Der Herr liegt nun im Heim. Der soziale Dienst stellt wohl morgen den Antrag auf Betreuer. Ich habe freundlich und bestimmend erläutert warum ich mich hier raus halte usw. Und gebeten, dass meine Telefonnummer nicht weiter gegeben wird. Sie sagte, dass sie so handeln und tat verständnisvoll. Sie frage mich ob ich was zu deinen Rentenbezügen weiß. Ich sagte nein. Sie sagte dass sich nun ein Haufen Schulden bergen werden da alles nun warten muss bis gesetzlicher Betreuer gestellt wird und dies in Essen aktuell mehrere Monate meist dauert. Dann wird der Betreuer sich um Renten und Anträge usw dann kümmern. Und Wohnung räumen lassen etc. Sie erwähnte auch, dass der gesetzliche Betreuer erforscht ob es Kinder gibt, die über 100.000 Euro verdienen oder ob Sozialamt zahlen muss. Aber das die auch nicht genau weiß wie das abläuft.

    Kam mir seltsam vor. Was hat der Betreuer damit zu tun? Oder ist das so?

  • die Dame sagte auch, dass so lange nun seine Wohnung weiter läuft und alle Bewegungen auf Konto. Da ja niemand in Wohnung kann oder an sein Konto. Der Briefkasten wird doch überlaufen? Nach Monaten? Falls der Kühlschrank nicht leer geräumt war wird es doch stinken? Naja soll es mir in soweit nun egal sein. Dennoch frage ich mich aus grundsätzlichen Interesse wie das so abläuft wenn der Prozess so lange dauert.

    Wenn der Betreuer z.B erst in 8 Monaten gestellt ist, wird vorher dann auch von niemand Anträge beim Sozialamt gestellt? Die Dame vom Sozialen Dienst sagte, dass die Lage in den Heimen in Essen aktuell daher so schlimm ist da so viele Verfahren laufen und das Heim in der Zeit theoretisch kein Geld kriegt. Viele Grüße

  • Guten Morgen,


    gesetzliche Betreuung ist immer mit "Stau" verbunden.

    Daher versuchen ja die Mitarbeiter der Einrichtungen möglichst eine angehörige Person für diese Aufgaben zu finden.

    Es hängt ein riesiger Rattenschwanz an dem Job.

    Auch ich habe damals alles für meine Mutter geregelt. (war aber ein ganz anderer Fall, hatten ein super Verhältnis)


    Aus dem Nähkästchen geplaubert. Der Mann hat ja noch keine Betreuung, könnte also den Antrag unterschreiben.

    Das Heim wäre dann nicht mehr in der Kostenfalle, denn ab Antragstellung wird bei späterer Bewilligung alles ausgeglichen.


    Was du und deine Geschwister aber auf dem Zettel haben solltest, sind dann die Beerdigungskosten, die könnten von euch verlangt werden.

    Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, danach kommen die Erben ins Spiel.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    in eindeutigen Fällen geht es mit der Bestellung eines Betreuers eigentlich recht zügig. Eben weil ein Regelungsbedarf für vieles da ist. Normalerweise stellen die Heime routinemäßig beim Sozialamt den Antrag auf Sozialgeld (aufstockend) sofort, lassen das vom Betroffenen unterschreiben. Es dauert dann noch einige Zeit, klar, bis die Bewilligung durch ist, aber wegen dieser Zeit fliegt niemand aus dem Heim, solange warten die. Keine Ahnung, warum das alles in Essen anders sein soll als im Rest der Republik. Und was die Mietwohnung angeht, wenn der alte Herr das nicht regeln kann oder sich weigert, da haben wir dann ein normales unternehmerisches Risiko des Vermieters. Bei zwei Monaten Mietrückstand kann er fristlos kündigen, Räumungsklage erheben, auch das geht relativ zügig beim Gericht durch.


    Natürlich erforscht der Betreuer, welche Ansprüche sein Schützling gegen wen hat. Das ist sein Job. Die Frau vom Sozialdienst scheint insgesamt nicht unbedingt von substantiierten Kenntnissen belastet zu sein.


    TK

  • Hallo zusammen

    Ich danke für eure Antworten!

    Die Dame vom Sozialdienst hat aktuell wohl ca 10 solcher Fälle im Heim wo wohl schon überall viele Monate auf den gesetzlichen Betreuer gewartet wird. Keine Ahnung. Ggf wollte sie mir auch nur ein schlechtes Gewissen machen und hat gehofft, dass ich das dann doch übernehme oder so. Das aber in einer Stadt wie Essen die Gerichte mehr zu tun haben als in anderen Kommunen scheint mir schon möglich. Man hört es oft. Habe ja auch andere Bekannte in Essen, Die das bestätigen. Definitiv meinte die Dame aber, dass bis zum gesetzlichen Betreuer nichts passiert. Das was ihr beschreibt (die können ihn noch unterschreiben lassen und Hilfen schon mal beantragen usw) hatte sie nicht gesagt. Wie auch immer, ob das stimmt weiß ich ja nicht. Es ist wie es ist.

    Zum Tod: er hat seine Beerdigung wohl schon bezahlt und geregelt. Die Unterlagen dazu hatte der Pflegedienst dem Heim wohl übergeben. Dahingehend hat er mal was gutes getan wie es scheint.


    Ich bin nun raus. Die Dame sagte auch, dass ich keine Auskunft kriege und nirgendwo geführt werde. Rechtlich ist das so. Wollte ich ja auch. Ob der gute Herr mich dann irgendwann bei dem Betreuer speziell erwähnt weiß ich nicht. Da er wohl Demenz hat und stark abbaut und das Verfahren ja dauern wird, weiß er ggf bis dahin auch meinen Namen nicht mehr (so wie die Namen seiner anderen Kinder nicht)….


    wenn man davon ausgeht, dass es nun schon ein paar Monate dauert bis Betreuer an sein Konto kommt und alles regelt, ist dann mit dem

    Schreiben vom Amt zu seinen Kindern (falls es dazu kommen sollte…) auch erst in ein paar Monaten zu rechnen?
    mein persönlicher innerer Kampf ist nun mit der Angst zu leben, dass ich kontaktiert werde. Und täglich darüber nachdenke. Das belastet mich sehr. Die Frau vom Sozialendienst fragte mich schon wieder ob ich über 100.000 Euro verdiene (auf so eine ironische Art und Weise die besagt, dass man das natürlich nicht verdient) und ich habe verneint. Auf meine Frage hin ob das Amt immer alle Angehörigen kontaktiert konnte sie mir keine Antwort geben und sagte, dass es darauf ankommt wie weit der Betreuer forscht?!

    Hat der Betreuer da was mit zu tun? Dann hat der bei meinem Vater und den ganzen Kindern viel zu forschen…

    Viele Grüße

  • Hi,


    also mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wirklich, das ist kein Notfall in irgend einer Richtung. Man kann sich überlegen, wie man legal, ganz ohne kriminell zu werden, die Weichen für das nächste Jahr stellt, und ansonsten abwarten.


    Die Belastung der Richter in einer Großstadt ist normalerweise nicht anders als in einer Kleinstadt. Wie kommt man denn nun wieder darauf? Es gibt Verteilungsschlüssel in jedem Land. Da ist in etwa festgelegt, wieviel neue Verfahren ein Richter pro Jahr bewältigen kann, wenn da dauerhaft mehr ist, wird umverteilt im nächsten Geschäftsverteilungsplan oder es werden auch neue Planstellen geschaffen. Klar, wir haben Probleme (Richter kosten), aber eher im Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeitsbereich. Die Bereiche, in denen es um Geld geht, und dazu gehört gerade der Betreuungsbereich, da wird relativ schnell gehandelt, gerade weil es auch um Steuergelder geht.


    Es ist einfach unseriös, hier irgendwelche Latrinenparolen zu verbreiten, wie es da wohl die von Sachkenntnis unbelastete Sozialarbeiterin tut. Ich kenne es so, dass bei der Unterzeichnung des Vertrages bei der Pflegeeinrichtung automatisch auch die Vollmacht unterzeichnet wird, für den Betroffenen auch die Anträge beim Sozialamt u.s.w. zu stellen. Wenn die Einrichtung da schlampt, ist das ihr Problem. Und was heißt "auf den Betreuer gewartet?" Ist einer bestellt und er hat nicht gearbeitet, ist kein Betreuer bestellt und man wartet auf die Bestellung, oder wie oder was? Es gibt immer Fälle, in welchen die Bestellung des Betreuers dauert. Einfach, weil das Verfahren unübersichtlich ist, die Infos fehlen, niemand mitarbeitet u.s.w. Ungepflegte Verfahren dauern nun mal. Und professionell arbeitet zumindest diese Frau da nicht. Schon diese Plauderei am Telefon lässt doch tief blicken.


    Abwarten, was passiert, die Weichen für die Zukunft stellen und gut ist.


    TK

  • Die Dame bzw das Pflegeheim stellen ja erst diese Woche einen Antrag auf einen Betreuer. Bisher, bis vor 1,5 Wochen, wurde er ja vom Pflegedienst zuhause betreut. Ohne das er einen Betreuer hatte usw.

    Und das Krankenhaus wo er wohl letzte Woche lag in Essen, hat attestiert das er für alle Geschäftsbereiche einen Betreuer benötigt da er geistig und medizinisch dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit dieser Unterlage geht das Heim das wohl nun an. Ggf kann er daher jetzt nicht mehr selbst unterzeichnen da er ja schon als nicht mehr geschäftsfähig gilt nun?!


    Mitleid will auch niemand. Es geht um einen Austausch von Erfahrungen und Meinungen. Ihr habt ja alle Fachwissen. Ich nicht. Ich bin grad persönlich betroffen und bin dankbar über eure Hinweise….


    die Dame plauderte wirklich sehr viel. Auch fast seltsam. Das stimmt schon. Ggf auch eine Masche, wie ich ja sagte. Und ob die Dinge, die sie sagte stimmen, kann ich ja auch nicht sagen. Soll mir ja auch egal sein. Das die Verfahren lange dauern kann ich mir schon vorstellen weil ich es auch von anderen Stellen höre. Ob das Heim nicht dennoch Mittel hat zwecks Anträge und Gelder weiß ich natürlich nicht. Ist mir auch egal. Mir geht es darum in wieweit ich mit was zu rechnen habe…