Hallo,
bist du denn mit dem Umgangsrecht so zufrieden? Also einmal im Monat, wenn das Kind in der Nähe wohnt, ist schon arg wenig. Wie soll da eine Vater - Kind Beziehung aufrechterhalten werden?
Grundsätzliches: das Umgangsrecht des Vaters
Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes. Da kann die Mutter überhaupt nichts verbieten.
Die Gerichte entscheiden hier auch immer mehr in dem Sinn, dass das Umgangsrecht auch gelebt werden kann.
Normal wäre es bei einem 8jährigen Kind alle 14 Tage das Wochenende und im Wechsel einmal in der Woche für einen Nachmittag nach der Schule.
Wenn die Entfernung zu groß ist, dann muss natürlich eine andere Regelung her, und zwar eine großzügige Ferienregelung in dem Sinne, dass du das Kind in den ganzen Ferien bekommst und die Mutter lediglich zwei Wochen in den Sommerferien.
So hat kürzlich das Familiengericht in Berlin entschieden, als (allerdings) die Mutter 500 Kilometer weg gezogen ist. Das Kind war auch 8 Jahre alt.
Die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts, etwa begleitete Zugfahrt, wirst allerdings du tragen müssen.
Du solltest dich nicht mit Brotkrumen abspeisen lassen! Sprich mit deiner Ex-Frau über das Umgangsrecht und wende dich andernfalls, wenn keine Einigung zustande kommt, an das Jugendamt. Das hilft bei der Vermittlung. Wenn das nicht reicht, scheue nicht, einen Familienanwalt aufzusuchen.
Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht für Kind und Vater!
Viele Grüße,