Beiträge von Tim

    Hallo,


    da lieferst du wohl ein gutes Beispiel dafür, dass die Reform des Unterhaltsrechts eine gute Idee des Gesetzgebers war. Sich auf Kosten des Mannes ein schönes Leben gestalten, das denken ja viele Frauen. Arbeit ist ja anstrengend, kuscheln mit dem Kind doch schöner....
    Das, was du vorhast, ist (auf jeden Fall moralisch) ein großer Betrug!


    Für mich unter aller Würde!


    Tim

    Hallo,


    ob der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder auch begrenzt werden kann, ist an sich unerheblich. Selbst wenn er nicht begrenzt werden kann (wird ja von Amts wegen durchgeführt) hätte der Mann in einem solchen Fall durch die Vereinbarung einen Anspruch gegen die Frau darauf, dass sie ihm bei einem voll durchgeführten Versorgungsausgleich so stellt, wie es der Vereinbarung entspricht.

    Hallo,


    du musst jetzt nicht unbedingt Fotos haben. Bestimmt hast du Bekannte, Verwandte, Freunde, die eure Wohnung schon mal von Innen gesehen haben. Die können deine Zeugen sein.


    Wenn es dir um bestimmten, dir allein gehörenden Hausrat geht, dann kannst du ihn von deiner Ex-Frau herausverlangen, ohne Auskunftsklage.


    Bei Hausrat, der euch gemeinsam gehörte, kannst du u.U. auch Herausgabe verlangen, jedenfalls aber aller Wahrscheinlichkeit einen Kostenersatz.


    Mach erstmal eine Aufstellung über das, was fehlt und such dir dafür Zeugen.


    Gruss

    Hallo,


    bist du denn mit dem Umgangsrecht so zufrieden? Also einmal im Monat, wenn das Kind in der Nähe wohnt, ist schon arg wenig. Wie soll da eine Vater - Kind Beziehung aufrechterhalten werden?


    Grundsätzliches: das Umgangsrecht des Vaters

    Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes. Da kann die Mutter überhaupt nichts verbieten.


    Die Gerichte entscheiden hier auch immer mehr in dem Sinn, dass das Umgangsrecht auch gelebt werden kann.


    Normal wäre es bei einem 8jährigen Kind alle 14 Tage das Wochenende und im Wechsel einmal in der Woche für einen Nachmittag nach der Schule.


    Wenn die Entfernung zu groß ist, dann muss natürlich eine andere Regelung her, und zwar eine großzügige Ferienregelung in dem Sinne, dass du das Kind in den ganzen Ferien bekommst und die Mutter lediglich zwei Wochen in den Sommerferien.


    So hat kürzlich das Familiengericht in Berlin entschieden, als (allerdings) die Mutter 500 Kilometer weg gezogen ist. Das Kind war auch 8 Jahre alt.
    Die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts, etwa begleitete Zugfahrt, wirst allerdings du tragen müssen.


    Du solltest dich nicht mit Brotkrumen abspeisen lassen! Sprich mit deiner Ex-Frau über das Umgangsrecht und wende dich andernfalls, wenn keine Einigung zustande kommt, an das Jugendamt. Das hilft bei der Vermittlung. Wenn das nicht reicht, scheue nicht, einen Familienanwalt aufzusuchen.


    Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht für Kind und Vater!


    Viele Grüße,

    Hallo,


    es sieht so aus, als ob du dringend einen Rechtsanwalt brächtest.... Wenn du kein Einkommen hast, kanst du Verfahrenskostenbeihilfe beantragen. Für eine kostenlose Beratung musst du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.


    Also klar, dass du dir schnell einen Job suchen musst. Wenn das Kind bei deiner Frau ist, dürftest u.U., je nach Alter des Kindes, du später für den Unterhalt deiner Frau aufkommen. Je, nachdem, wie es später mit Job und so aussieht.
    Wenn du noch im Haus wohnst, kann dir vom Unterhalt der Frau ein Abzug für Miete gemacht werden.
    Ich verstehe aber wirklich nicht, dass du dir alles von deiner Frau diktieren läßt, ohne das nachprüfen zu lassen. Ich wäre schon längst beim Anwalt.


    Die Eigenleistungen werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus hat ja an Wert dadurch gewonnen. Und der Wertzuwachs wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.


    Gruss

    Hallo,


    auf Kindesunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden. Schon gar nicht steht der Kindesunterhalt im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Ehegattenunterhalt. Das Kind muss immer im Minimum den Satz der Düsseldorfer Tabelle erhalten. Es kann allenfalls der Zahlungsweg verkürzt werden, also wenn sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in der Höhe entsprechen würden.


    Gruss

    Zur Info für internationale Paare:
    Erstmals gibt es einen EU-Sonderweg in der Justizpolitik bei Scheidungen. So haben Deutschland und 13 weitere EU-Staaten das Scheidungsrecht für internationale Paare, also für Partner, die mit einem Ausländer verheiratet sind, vereinfacht. Das Straßburger Europaparlament hat die Zustimmung zu einer Verordnung erteilt. Sie gilt für Partner, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen.

    Hallo,


    eine strikte Frist für die Fällung eines Urteils gibt es nicht. Erst wenn es an Rechtsverweigerung grenzt, kann man sich gegen nicht erfolgte Terminierung und Fällung des Urteils beschweren.


    Ich z.B. hab vor zwei Jahren eine Klage beim Sozialgericht eingelegt und hab erst letzte Woche den ersten! Termin gehabt. Ich wusste schon fast nicht mehr, um was es überhaupt ging. ;)


    Das sollte dein Anwalt immer mal wieder nachfragen.


    Gruss

    Hallo,


    ich würde sehen, dass ich so schnell wie möglich die Scheidung durchbekomme. Dann ist die Ehe nur von kurzer Dauer gewesen und Unterhaltsansprüche könnten obsolet werden.


    Gruss

    Hallo,


    auch wenn an sich kein Unterhaltsanspruch besteht, kann dieser aufleben, wenn die Ex-Frau keine Arbeit finden kann obwohl sie sich nachhaltig um einen Arbeitsplatz bemüht hat, s. hier Unterhalt bei Arbeitslosigkeit.
    Der Unterhaltsanspruch geht bei der Gewährung von staatlichen Sozialleistungen auf den Träger des Sozialleistung über. Dieser hat also die gleichen Auskunftsansprüche, was dein Einkommen anbelangt, wie deine Ex-Frau. Allerdings müsste der Sozialleistungsträger auch den Klageweg bestreiten, wenn du freiwillig nicht zahlst.


    Gruss

    Hallo,


    wenn deine Noch-Frau einen Halbtagesjob mit 100 Euro und ein Gewerbe mit ca. 1000 Euro hat, dann hat sie sicherlich keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen dich. Wenn sie das Kind versorgt, dann musst du nur noch Kindesunterhalt zahlen.
    So wie du das schilderst, ist die Einstellung der Unterhaltszahlungen völlig korrekt.


    Gruss

    Hallo Maria,


    leider ist es wirklich nicht so einfach, die Voraussetzungen für das Vorliegen ehebedingter Nachteile darzulegen.
    In welchem Bereich hättest du denn eine Ausbildung machen können. Und wo liegen die Altersgrenzen.
    Wie lange warst du verheiratet? Wie alt ist dein Kind? Wann war die Scheidung?
    Hättest du mit deinem angestrebten Beruf genausoviel wie dein Ex-Mann verdienen können?


    Viele Grüße

    Du kannst gegen deinen Mann einen Räumungstitel erwirken. Du musst auf Herausgabe der Wohnung klagen. Da es sich um die Ehewohnung handelt, ist allerdings das Familiengericht zuständig. Es kann sein, dass deinem Mann auch das Recht gegeben wird, in der Ehewohnung (vorübergehend) weiter zu wohnen. Es spielen die Eigentumsverhältnisse zwar auch eine, aber nicht die entscheidende Rolle. Willst du auf Nummer Sicher mit der Trennung gehen, zieh du aus. Man kann natürlich auch innerhalb der bisherigen Wohnung getrennt leben; dann muss aber eine strikte Trennung von Bett und Tisch erfolgen. Jeder wirtschaftet für sich allein und schläft in getrennten Bereichen.


    Gruss

    Hört sich so an, als ob die Rechtspflegerin in Österreich richtig gerechnet hat.


    Einen Selbstbehalt hast du nicht, da du ja von deinem Mann unterhalten wirst. Wenn das tatsächlich so ist, wirst du die 100 Euro zahlen müssen.


    Ob das rückwirkend geht, weiß ich nicht. Vielleicht nach österreichischem Recht.


    Gesundheitsausgaben und Schulausgaben können u.U. gesondert zum regulären Unterhalt geltend gemacht werden. Also Kosten für einfache Bille, nicht für Kontaktlinsen, Schulausflug. Skiausrüstung ist ja wohl Luxux und Kinderzimmereinrichtung dürfte auch durch die laufenden Zahlungen abgedeckt sein.


    I.d.R. ist das österreichische Recht dem deutschen ähnlich.


    Gruss

    Hallo,


    nach dem neuen Unterhaltsrecht wird der Ehegattenunterhalt in Abhängigkeit vom Alter der Kinder gezahlt. Hat das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, so ist der Ex-Frau in aller Regel eine teilweise Erwerbstätigkeit zuzumuten.
    Es spielt also nicht mehr so die Rolle, ob du eine neue Partnerschaft eingegangen bist und diese bereits verfestigt ist. Wenn du also bereits ältere Kinder hast und deinem neuen Freund den Haushalt führst, dann wird an sich ab sofort eine Erwerbstätigkeit von dir erwartet.


    Gruss

    Hallo,


    also eine Rechtsanwaltsvergütung für den Antrag auf Prozesskostenhilfe ist ja wohl ungewöhnlich aber zulässig. Klar ist, dass es keine PKH für einen Antrag auf PKH gibt. Die Vergütung ist für den Fall, dass du keine Prozesskostenhilfe bewilligt bekommst. Dann ist der Anwalt tätig gewesen, erhält aber vom Gericht keine Vergütung. Soll er umsonst arbeiten. Wird PKH bewilligt, so erhälst du das Geld zurück, denn es ist nur ein Vorschuss, der dann auf die zu zahlende PKH angerechnet wird.


    Gruss

    Hallo ihr,


    das ist ja wirklich schlimm, was man da liest. So sollte und darf eine Ehe keinesfalls aussehen. Ich würde auch zu einer Beratungsstelle gehen. Vielleicht würde ich meinem Mann (bzw. Frau) anbieten, mitzukommen. Eine Eheberatung. Ich denke, das Alkoholproblem steht nicht unbedingt im Vordergrund, sondern die Ehe an sich. Solche Beratungen werden von der Caritas oder von anderen kirchlichen oder sozialen Stellen angeboten. Wenn dein Mann nicht mitkommen möchte, dann geh allein. Ich selbst habe auch schon eine Eheberatung mitgemacht. Allein. Meine Frau wollte damals nicht mit. Das hilft. Bei einer Eheberatung geht es ja nicht unbedingt darum, alles gemeinsam hinzubekommen, sondern in erster Linie darum, Klarheit zu bekommen. Was will ich? Was tue ich?


    Viel Erfolg.

    Hallo,


    Vorsorgeaufwendungen können vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden. Bei der Rentenversicherung sind das die Beiträge, die der ges. Rentenversicherung entsprechen würden und die Beiträge, die einer Riester Rente entsprechen würden.
    Auch die Kosten für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung sind absetzbar.
    Lebensversicherung zählt zur Altersvorsorge, wenn sie dafür eingesetzt werden soll.
    Freiwillige Zahlungen in den Bausparvertrag sind Privatsache, wenn es sich nicht um Rückzahlungen handelt.
    Besondere Krankheitskosten können u.U. auch abgesetzt werden.
    Die Kosten für den Kindergarten muss zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.


    Viele Grüße