Es besteht nur der Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Das Finanzamt führt automatisch eine Gunstigerprüfung durch, so wird das bereits ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil verrechnet,
der sich aus den Kinderfreibeträgen ergibt.
Hallo Amadeus, du verwechselst leider die ganze Zeit den steuerlichen Kinderfreibetrag mit den Kinderbetreuungskosten, die man steuerlich absetzen kann.
Für das Jahr 2021 beträgt der Kinderfreibetrag 5460 Euro (2730 Euro je Elternteil). Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil). Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen.
Sind die Eltern verheiratet und werden zusammen veranlagt, werden die Freibeträge für Kinder in den einzelnen Jahren mit folgender Gesamthöhe berücksichtigt:
- 2020: 7812 Euro
- 2021: 8388 Euro
Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag berücksichtigt.
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Für manche Eltern lohnen sich die Freibeträge für Kinder mehr als das Kindergeld.
Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Quelle: Bundesministerium für Familie
Ich gehe mal davon aus, jetzt wirds klarer