Muss er Unterhalt zahlen??

  • Hallo zusammen,


    schwierige Situation, selbst das Jugendamt weiß nicht weiter und hat vorerst uv genehmigt, trotzdem möchte ich für das Recht meines Kindes kämpfen wenn es sich lohnt!


    der kindesvater hat eine abgeschlossene Berufsausbildung!
    Hat zwischenzeitlich mehrere Jahre gearbeitet.
    hat sich jetzt arbeitsunfähig schreiben lassen (in seinem Beruf) und studiert seit dem!
    Als Student bekommt er, laut seiner Aussage, Arbeitslosengeld abzgl. Eines bestimmten Betrages weil das Studium angerechnet wird.


    mir teilte er dann mit er könnte jetzt nicht mehr zahlen ABER es kann dich nicht wahr sein das er ein Studium beginnt obwohl er eine abgeschlossene Ausbildung hat und SEIN Kind darunter leider oder??

  • Hallo,


    Zitat

    hat sich jetzt arbeitsunfähig schreiben lassen (in seinem Beruf)


    Wie muss ich mir das vorstellen? Um keinen Unterhalt mehr leisten zu müssen, müsste hier schon ein Gutachten vorliegen, welches vom Familiengericht in Auftrag gegeben wurde.


    Zitat

    Als Student bekommt er, laut seiner Aussage, Arbeitslosengeld abzgl. Eines bestimmten Betrages weil das Studium angerechnet wird.


    Als Student bekommt man kein ALG, weil man dem Arbeitsmarkt (also zur Vermittlung) nicht zur Verfügung steht. Hier wäre ggf. nur BAföG möglich.


    Der KV erzählt Blödsinn.


    LG chico

  • Hi,


    man kann sich nicht einfach "arbeitsunfähig" schreiben lassen. Wenn das der Fall ist, dann liegt eine Begutachtung schon vor. Andernfalls würde eine "Umschulung" von der Agentur für Arbeit nicht gefördert werden.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt bei so einem simplen Fall ratlos ist. Diese Fälle kommen doch täglich zu tausenden vor. Und Unterhaltsvorschuss gibt es nicht wegen Ratlosigkeit, sondern immer, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete nicht zahlt und das Kind unter 12 ist für maximal 72 Monate. Wieso sollte es nicht sein können, dass jemand, der offensichtlich in seinem Job nicht mehr arbeiten kann (klassisches Beispiel: plötzliche Mehlallergie beim Bäcker), sich in einen neuen Job "umschulen" lässt?


    Wenn ein Titel vorhanden ist, dann kann trotzdem vollstreckt werden. Wenn kein Titel vorhanden ist, dann kann man beim Familiengericht einen erstreiten, allerdings trägt man auch das Risiko, dass man das Verfahren verliert und auf den Kosten der Gegenseite hängen bleibt.


    @ chico: ganz kleine Korrektur. Das Arbeitsamt kann in Einzelfällen auch ein Studium fördern, quasi als dringend erforderliche Umschulungsmaßnahme.


    Herzlichst


    TK

  • Guten morgen,
    danke schonmal vorab für die Antworten!


    vielleicht muss ich etwas weiter ausholen...


    mein in ex ist stinkfaul was arbeiten angeht!!in unserer ehe wollte er schon aufhören zu arbeiten und anfangen zu studieren ich war dagegen, wegen Familie, Haus etc.
    kurz nach der Trennung geht er dann zum Arzt und kann nicht mehr arbeiten???! Abgekartetes Spiel!!


    ich habe Mails von ihm vor der Trennung das er studieren möchte und jetzt MUSS er studieren weil er nicht mehr arbeiten kann?

  • Hi,


    nochmals: Hausarzt langt da nicht. Da liegen Gutachten vor, abgekartetes Spiel ist praktisch ausgeschlossen, es sei denn, er würde Gutachter bestechen (mit was?) und die Gutachter würden zusätzlich noch ihre Zulassung verlieren. So viele Millionen stehen dem Mann mit Sicherheit nicht zur Verfügung, oder? Und dann noch die Überprüfung durch die AfA, auch die müssen genau überprüfen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    nochmals, dass sich Gutachter von der AfA irren, das ist sehr unwahrscheinlich. Wir haben unzählige Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig, in denen die AfA trotz eindeutiger Gutachten sich weigert, eine Umschulung zu finanzieren.


    Und wieso sollte der Interessenvertreter des Kindes die Möglichkeit haben, irgend etwas gegenüber deinem Mann anzuordnen? Das wäre doch so, als ob der Anwalt deines Mannes dich, weil es der Mann so will, zwangsuntersuchen lassen könnte. Das geht doch gar nicht. Wirklich nicht. So Standartfälle können die Jugendämter doch gut bearbeiten. Da ist auch niemand ratlos, d.h. die wissen schon, wie sie vorgehen müssen. Und wenn die nicht zur Klage raten, dann scheint da doch ein erhebliches Prozessrisiko zu sein.


    Immerhin, du bekommst Unterhaltsvorschuss. Inkl. Kindergeld entspricht das ja dem Betrag, der nach der Düsseldorfer Tabelle in der Klasse 1 zu zahlen ist. Damit kann man doch ganz gut überbrücken. Bis der Vater fertig ist. Denn ewige Studenten, die gibt es schon lange nicht mehr.


    Herzlichst


    TK