Sind meine Eltern noch unterhaltspflichtig für mich?

  • Hallo zusammen :)
    Ich hoffe, dass mir hier irgendwer weiterhelfen kann.
    Und zwar:
    Ich bin 27 Jahre alt, habe einen 4-Jährigen Sohn, lebe mit dessen Vater, bzw. meinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung. Ich besuche zur Zeit die Fachoberschule und würde gerne nach Abschluss ein duales Studium beginnen. Meine Eltern haben sich im Februar diesen Jahres nach 26 Jahren Ehe getrennt und leben seit Juli in getrennten Wohnungen, mein Bruder, 24 Jahre alt, lebt bei meiner Mutter. Meine Mutter hat kein eigenes Einkommen, sie lebt vom Unterhalt meines Vaters und mein Bruder gibt ihr etwas von seinem Gehalt seines 450 Euro Jobs ab.


    Nun zu meiner Frage, mal abgesehen davon, dass meine Eltern nicht in der Lage wären, mir Unterhalt zu zahlen, wären sie noch dazu verpflichtet?


    vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,


    Du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    in dem Alter dürfte die Unterhaltskette lange unterbrochen sein, einerlei, was sie wann gemacht hat. Außerdem geht die Mutter mit ihren Ansprüchen vor. Ich weiss jetzt nicht, was der Vater verdient, aber meist bleibt da nicht mehr viel übrig. Und, es kommt nicht auf die abgeschlossene Ausbildung an. Es kommt gegebenenfalls auf die Ausbilung an, einerlei, ob sie abgeschlossen ist. So zumindest Gesetz und Rechtsprechung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo und erstmal danke für eure Antworten!


    Berufsausbildung habe ich nicht abschließen können wegen meiner Schwangerschaft, das ist aber eine lange Geschichte...


    Mein Vater hat ca 2200 € netto raus, minus 800 € für meine Mutter und etwa 600 € für Lebenskosten, Kredittilgungen, etc.


    Mein Problem zur Zeit ist, dass mir wegen meinem Bruder das Bafög gekürzt wurde, es reicht momentan gerade für meine KV und gerade einen Teil vom Kindergartenbeitrag für meinen Sohn. Ich muss aber dringend einen Führerschein machen, damit ich nächstes Jahr mit der Stelle im Rahmen des dualen Studiums beginnen kann... meine finanzielle Lage ist wirklich miserabel und ich komme zur Zeit nicht weiter. Hier, wo ich wohne, ist es zudem nicht leicht einen Nebenjob zu bekommen und das ich durch Schule, Kind und vollzeitbeschäftigten Partner mehr als unflexibel bin, macht es nicht leichter. Deshalb überlege ich (quasi als letzte Instanz), einen Antrag auf Vorausleistung beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen, nur möchte ich meinen Vater damit nicht noch mehr zumuten...

  • Abgesehen davon, dass hier wegen der langen Pause einfach kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen dürfte (Ausbildung hat sich zügig an die Schule anzuschliessen) und nicht erst mit 27 zu beginnen. Außerdem stellt sich natürlich die Frage, was bis zur Schwangerschaft gemacht worden ist.


    Aber stellen wir das alles mal zurück. Verdienst des Vaters: 2.200 €. Abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (im Minimum 5%), verbleiben 2090 € übrig. Davon ist noch die sekundäre Altersversorgung in Abzug zu bringen, andere Bereinigungsfaktorn sind hier nicht bekannt, ich gehe deshalb mal nur von 2090 € aus. Davon ist der Unterhalt für die Mutter in Abzug zu bringen, dann haben wir ein Einkommen von 1290 €. Nochmals, das ist die für dich allergünstigste Rechnung. Wahrscheinlich bleibt weniger übrig. Sein Selbstbehalt liegt bei 1300 €.


    Hieraus folgt, dass, selbst wenn ein Anspruch bestehen würde (was ich für praktisch ausgeschlossen halte) wäre mangels Masse nichts zu bezahlen.


    Herzlichst


    TK