unterhaltszahlung

  • Hallo alle miteinander ich habe einen 14 jährigen Sohn der bei meiner Ex Partnerin lebt und eine 6 jährige Tochter mit der ich und ihrer Mutter zusammenlebe. Meine Frage ist da meine Ex Partnerin eine Neuberechnung durchführen möchte wird für meine Tochter der volle Unterhalt für sie mit angerechnet womit ich eine Mangelfallberechnung wäre oder bin ich meiner Tochter nicht Barunterhaltsverpflichtet? Das Jugendamt sagte zu meiner Ex ich habe den vollen Betrag zu zahlen da mein zweites Kind bei mir wohnt. Vielen Dank für eure Antworten..

  • Hallo martin,


    Bei einem Mangelfall wird das über dem Selbstbehalt übrige Geld, auf alle


    leiblichen Kinder aufgeteilt.


    Bei zusammen wohnen mit der neuen Partnerin, könnte allerdings dein Selbstbehalt verringert werden.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy danke für die schnelle Antwort wie weit kann denn mein Selbstbehalt gekürzt werden? Und woher will das Jugendamt wissen was meine jetzige Frau verdient sie könnte ja auch Hausfrau sein womit ich ja auch noch Unterhaltspflichtig wäre. Lohnt sich denn ein Gang zum Anwalt wenn ich den Bescheid bekomme? Bekomme ich denn eine detaillierte Berechnung vom Jugendamt? Vielen lieben Dank

  • Hallo Martin,


    Das JA ist der Vetreter des 14 Jährigen. Natürlich wird es zu "seinen" Gunsten rechnen.


    Dein Anwalt würde zu "deinen Gunsten" rechnen. Ein Familiengericht müsste dann entscheiden.


    Zunächst müsste dein Einkommen erst mal bereinigt werden.


    Man wird auch sehen, ob man dir einen Zweitjob zumuten kann.


    Ich würde erst mal den Bescheid abwarten, und dann evtl. zustimmen oder dagegen vorgehen.


    lg
    edy

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