Kindesunterhalt

  • Guten Morgen an Alle :-)


    Kurz zu mir und meiner Situation.


    Ich habe ein Kind, 17 Jahre, aus erster Ehe.


    Ich habe ein zweites mal geheiratet und habe jetzt ein zweites Kind, 3 Jahre. Meine jetzige Frau hat ein Kind, 7 Jahre, mit in die Ehe gebracht.


    Meine Ex-Frau bekommt ca. ein Nettolohn von 1200,00€


    Ich bekomme im Schnitt ca. 3200€ Lohn.


    Ich habe bis jetzt immer 420,00€ Unterhalt bezahlt und 100,00€ Taschengeld für das erste Kind.


    Meine Ex meinte jetzt ich müsste mehr bezahlen !!!! und hat mir irgendeine Tabelle vor die Nase gehalten, nicht die Düsseldorfer Tabelle.


    Jetzt meine Frage...den "Normalen unterhalt kann man ja einfach mit dem Unterhaltsrechner berechnen.


    Meine Frage ist jetzt....meine Frau arbeite nur auf geringfügiger Basis ( ca. 400€) und bekommt Unterhalt für das in die Ehe gebrachte Kind...also muss ich für meine Frau und für mein zweites Kind aufkommen. Kann man das irgendwie und wenn ja wie...in die Unterhaltsberechnung mit einfliessen lassen ???


    Wie berechne ich den jetzigen Unterhalt ??
    Sind Frau und Kind irgendwie anrechnungsfähig ??


    Vielen Dank im Voraus :-)

  • Hallo Heide,


    Unterhaltsrechner gut und schön, wichtiger sind aber die richtigen Eingaben,


    z.B. das bereinigte Einkommen. Wie wurde dein Einkommen bereinigt?


    Wenn du 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig bist, dann kann evtl. runtergestuft werden, das bedeutet eine Stufe der DT runter.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    eigentlich ist es doch ganz einfach. Du nimmst dein Netto-Jahreseinkommen inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung. Dividierst diesen Betrag durch 12. Davon werden dann pauschal berufsbedingte Aufwendungen abgezogen oder aber, wenn mehr als 5%, dann sollte das nachgewiesen werden. Da kannst du auch mal in die Anmerkungen des Familiensenats deines Oberlandesgerichts schauen. Sind alle im www veröffentlicht. Dann weisst du, was du insoweit in Abzug bringen kannst. Ob da noch was abzugsfähig ist, das vermag ich hier nicht abzuschätzen. Zusätzliche Altersversorgung bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Auch das ergibt sich aus der genannten Quelle. So, dann hast du dein monatliches Einkommen, welches für Unterhalt relevant ist. Jetzt schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, liest den Betrag für ein 17-jähriges Kind ab, der relevante Betrag dürfte entweder 540 oder 576 € sein. Davon ist dann der hälftige Kindergeldbetrag in Abzug zu bringen (Kindergeld bekommt die Kindesmutter?). Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob die Kindsmutter hier ein rutschen in eine geringere Zahlgruppe rechtfertigt. Früher hatten wir da klare Regelungen, die Berechnungen der DT beruhten auf Verpflichtungen für drei zu unterhaltenden Personen (Ehefrau, zwei Kinder), heute wird das nicht mehr so streng gehandhabt.


    So, jetzt rechne mal sauber. Und lies die von mir angegebene Quelle (OLG) nach. Und dann sieht man weiter. Wenn es hart auf hart kommt, dann streichst du halt das wohl freiwillige gezahlte Taschengeld. Dies ist nämlich üblicherweise in der allgemeinen Unterhaltsleistung mit drinnen.


    Herzlichst


    TK