Unterhalt wegen Unterstützung bei Ausbildung?

  • Guten Tag,


    Mein Mann und ich sind am 01.06.2016 genau 15 Jahre verheiratet, die Trennung ist ganz frisch, ich ziehe morgen erst aus dem gemeinsamen Haus (welches inzwischen weniger Wert ist, als Schulden darauf sind). Während unserer Ehe habe ich eine zweite Ausbildung gemacht, mein mann hat mir da den Rücken freigehalten. Er hat zwar auch voll gearbeitet, aber eben auch sehr viel im Haushalt gemacht und sich um die Kinder gekümmert, weil ich einfach längere Fahrzeiten hatte.
    Jetzt habe ich mich im Januar selbstständig gemacht, bin noch in der Gründungsphase und habe absolut keine Ahnung, was ich verdienen werde...Im Moment gehe ivh davon aus, dass es durchaus nur 1000,- netto sein könnten...er bleibt mit den Kindern im gemeinsamen Haus. Ich habe eine schriftliche Vereinbarung erstellt, in dem ich angebe, nur wenig (Matratze, Handtücher, Decke/Kissen/Bettwäsche und die Kaffeemaschine) mitzunehmen, alles andere soll hierbleiben. Außerdem verpflichte ich mich, den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder zu zahlen...ich will ja, dass es allen an nichts mangelt...also gebe ich von "angenommenen" 1500,- netto 644,- Euro Unterhalt für die Kinder und knapp 200,- Euro (50%) für die gemeinsam aufgenommenen Kredite. Das bedeutet für mich ein Rest von ca. 660.- Hiervon habe ich Miete, Essen etc. zu zahlen...Das ist ambitioniert, das weiß ich...aber ich will ja nur Gutes..Benzin etc. würde ich über die Firma laufen lassen, sofern denn dort überhaupt so viel eingeht...es könnte eben auch wesentlich weniger sein. Außerdem habe ich geschrieben, dass ich nach der Gewinnermittlung selbstverständlich nachzahle, wenn sich herausstellt, da es zu wenig war.
    Ich möchte nochmal erwähnen, dass ich nichts weiter mitnehme...ich muss also von Putzmitteln bis Wäscheständer alles besorgen..Erspartes haben wir kaum.Dafür eben den Kredit.


    Nun kam mein Mann heute mit der Aussage, er möchte auch was haben, falls mein Job gut läuft....Schließlich hätte ich ohne ihn keine zweite Ausbildung machen können...Ich habe Angst, zu verhungern und er will Geld...ich bin ruhig geblieben und habe dann vorgeschlagen, dass ich, solte es wirklich gut laufen, gern was für unsere gemeinsamen Kinder anlege, denn bisher haben wir das noch nicht tun können...er nickte das erstmal ab aber meine Angst ist jetzt; Nehmen wir mal an, ich knapse jetzt jahrelang bis es endlich mal gut läuft...ich hätte ja dann eingentlich schon viel mehr gezahlt als ich gemusst hätte (ich habe ja nicht mal den Mindestselbstbehalt). Kann er denn irgendwann noch ansprüche geltend machen? steht ihm etwas zu, weil er mich unterstützt hat? (wohlgemerkt, er hat ganz normal weitergearbeitet, ich habe nur etwas weniger im HH gemacht)?


    Gibt es Tipps, worauf ich achten sollte?


    Vielen, lieben Dank :)


    Lucy

  • Wie auch immer er es dreht und wendet: Dir steht gegenüber den Kindern ein Selbstbehalt von 1080, und gegenüber Deinem Exmann von 1200 Euro zu. Kinder sind vorrangig. Also, wenn nach Abzug des Kindesunterhalts nur noch 1080 Euro von Deinem Einkommen übrig bleiben, dann geht der Exmann leer aus. Da Du ohnehin schon mehr leistest oder zumindest doch leisten willst, bleibt für ihn nichts ürig.

  • Hi,


    ich staune immer wieder über die Naivität von Existenzgründern. Bei 1000 € Umsatz, da sind zunächst Krankenkassenbeiträge in Abzug zu bringen, für Selbständige derzeit wohl 300 € (gerundet im Minimum). Dann die Altersversorgung, die in vielen Bereichen auch bei Selbständigen inzwischen Pflicht ist. Auto kostet ja nichts, weil Betriebsausgaben? Natürlich, aber der Betrieb muss ja diese Kosten erst einmal erwirtschaften. Und bei der Rechnung, die oben aufgemacht wird, da sind doch irgendwelche Steuervorteile nicht zu erwarten. Umsatz ist nicht gleich Einkommen, das sollte erst einmal verinnerlicht werden.


    Der nächste Schritt ist für mich professionelle Hilfe. Die gibt es für Existenzgründerseminare in den Kammern, aber, jetzt mach ich mal schamlos Reklame für eine gemeinnützigen Verein, "Alt hilft Jung." Dort helfen ehemalige erfahrene Manager jungen Existenzgründern gegen einen geringen Obulus. Ganz uneingennützig.


    Jetzt mal konkret. Du hast etwas unterschrieben, was du überhaupt nicht einhalten kannst. Auf der anderen Seite bist du dazu verpflichtet, alles, wirklich alles zu tun, um den Mindestunterhalt der Kinder sicher zu stellen. Wie das funktionieren soll, keine Ahnung. Alles ist nicht so furchtbar gut durchdacht. Zu wirklich alles tun, dazu gehört auch die Annahme einer Stelle in einem abhängigem Arbeitsverhältnis. Notfalls kann dir zugemutet werden, um das mal ganz klar zu formulieren, Toiletten zu putzen. Alles ist zumutbar. Wie wärs damit, sich zunächst mal einen Job im Angestelltenverhältnis zu suchen, und die Selbständigkeit parallel aufzubauen? Dann könntest du auch den gesetzlich fixierten Verpflichtungen nachkommen.


    So, zum Haus. Der Ex schuldet dir Nutzungsentschädigung für die Hälfte, die dir gehört. Umgekehrt schuldest du hälftig den Abtrag am Haus, Versicherungen, Grundstücksteuern und was noch so anfällt.


    Für die Aubildung während der Ehe musst du selbstverständlich nichts zurückzahlen. Konzentriere dich auf die Zukunft. Das ist jetzt wichtig, auch damit es den Kindern gut geht.


    Herzlichst


    TK

  • Timekeeper, dem kann ich mich nur vorbehaltlos anschließen. Das wird ein Trip durch die Hölle. Irgendwann werden Arbeitslosenamt und Familiengericht die Unterhaltspflichtige wohl dazu verdonnern, eine Arbeit zu suchen, die den Familienerhalt sichert (Hinweis: Erwerbsobliegenheit). Nehme ich jedenfalls an.


    Aber das war ja nicht die Frage der Themenstarterin.

  • Hallo Lucy,


    Warum verspricht du mehr als du halten kannst?


    Warum machst du Verträge/Abmachungen ohne den dazugehörigen Sachverstand?


    Dein EX soll eine Unterhaltsberechnung beim Jugendamt machen lassen ( dort wird man sehen


    ob du Unterhalt zahlen musst oder nicht).Die Berechnung durch das JA ist kostenlos.


    Damit schaffts du erst mal rechtliche Voraussetzungen. Wenn du dann keinen Unterhalt leisten musst, und noch


    jede Menge Geld über hast, dann kannst du freiwillig was zahlen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Lucygirl,


    Hast du schon alles geschrieben/unterschrieben und deinem EX gegeben?


    evtl. haben Formfehler eingeschlichen?


    lg
    edy

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  • Hey,
    Ich glaube, da gab es ein Missverständnis...ich meinte 1500,- netto...habe mit ca. 3000,- brutto gerechnet...ich bin nicht aus Spaß in die Selbstständigkeit, sondern weil bei Banken zur Zeit stark abgebaut wird...außerdem war ich da noch mit meinem Mann zusammen..ich versuche alles, um den Kindesunterhalt sicherzustellen weil ich will, dass das Haus gehalten werden kann...zur Not eben noch ein Job...der Grund für diese Abmachung ohne Sachverstand liegt zum einen in meinem guten Willen und zum anderen in der Tatsache, dass ich kein Geld habe, mir einen Anwalt Zu leisten...die gemachten Versprechungen halte ich ein, gar keine Frage...mein Anliegen war jetzt nur, ob er selbst später, obwohl ich hier mehr leiste als ich muss, noch etwas fordern kann...oder würde Evtl.die Mehrleistung verrechnet werden?
    Also mit netto meinte ich wirklich netto...ich kann durchaus auch 4000,- verdienen...da ich aber eben nicht naiv Bin, rechne ich vorsichtig...:))


    Vielen Dank für die vielen Antworten!:)

  • Naja, natürlich ist es Deine Angelegenheit, wie Du Dein Leben planst und führst.


    Tatsache ist, dass, wenn man verheiratet ist, füreinander einstehen muss. Möglicherweise sogar dann noch, wenn wieder geschieden ist. Im Trennungsjahr hat der Partner Anspruch auf ca. 3/7 der Differenz Eurer Einkommen. Ab der Scheidung wird normalerweise erwartet, dass wieder jeder seiner Wege geht, auch finanziell. Wenn die Aufnahme einer Arbeit aber ehebedingt nicht möglich ist, oder der Partner krank ist (und es während der Ehe schon war) o.ä., urteilen die Gerichte oft, dass der Ex-Ehepartner unterhaltspflichtig ist. Das steht dann aber in Deinem Scheidungsurteil, denke ich.