Muss ich und wie viel Unterhalt muss ich meinem Sohn bezahlen, wenn er vor und während seines Studiums arbeitet ?

  • Hallo
    Ich selber bin als Beamter im Vorruhestand und habe eine Rente von ca
    1350 Euro Netto. Mein Sohn hat mit 21 Jahren (ab September) sein Abi
    gemacht und will studieren. Ab Juli will er arbeiten. Wie lange und wie
    viel er verdient weiß ich nicht. Muss ich in der Zeit wo er arbeitet den
    vollen Unterhalt bezahlen? Wenn er Studiert und weiterhin arbeitet muss
    ich dann auch den vollen Unterhalt bezahlen ? Zur Zeit bekommt er 304 Euro von mir.
    Vielen Dank für die Infos

  • Hallo Uwinho,


    so bald der Sohn Studiert muss er vorrangig BAFöG beantragen.


    BAFöG und das volle Kindergeld wird auf seinen Bedarf angerechnet.


    Hat er jetzt , und wenn er studiert eine eigene Wohnung (oder wohnt er bei der Mutter)?


    Hat die Mutter Einkommen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy


    Noch wohnt mein Sohn bei seiner Mutter die ein eigenes Einkommen hat. Er plant aber mit seinen Freunden eine WG zu gründen.
    Bis jetzt bekommt seine Mutter den Unterhalt den ich überweise und das ganze Kindergeld


    Wenn er BAFöG beantragt dann muss ich weniger bezahlen?


    Ich
    will mich nicht vor dem Unterhalt dem mein Sohn zusteht drücken. Da ich
    aber auch jeden Euro brauche muss ich wissen ob er dann weniger
    bekommt.


    gruss Uwinho

  • Wenn Dein Sohn studienbedingt auswärts wohnt (Studienort ist weiter als 1 Stunde vom nächsten Wohnort von Dir oder seiner Mutter entfernt, vorausgesetzt er kann dort oder bei Dir wohnen, bist Du und seine Mutter zu Unterhalt in Höhe von 735 Euro im Monat abzüglich Bafög und Kindergeld verpflichtet. Der verbleibende Betrag ist nach (bereinigtem) Einkommen der Eltern aufzuschlüsseln. Dein Selbstbehalt liegt m.W. bei 1080 Euro.

  • Hallo Uwinho,


    So lange dein Sohn noch bei der Mutter wohnt keine 21 Jahre alt ist und sein Abi macht ist dein Selbstbehalt
    880€. Das Einkommen der Mutter spielt aber auch eine Rolle, denn auch sie muss ihm anteilig Unterhalt zahlen.


    Geht der Sohn studieren oder hat eine eigene Wohnung, steigt dein Selbstbehalt auf 1300€.


    Ab diesem Zeitpunkt wird dein Unterhalt wegfallen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy, danke für die Info.


    Aber bitter erkläre mir folgendes:


    Beispiel: Mein Sohn bleibt bei seiner Mutter wohnhaft und geht studieren.


    Beispiel2 : Mein Sohn zieht in eine WG und studiert


    WARUM steigt dann mein Selbsterhalt auf 1300 Euro ?


    gruss Uwinho

  • Hallo,


    so lange der Sohn noch bei einem Elternteil lebt, noch keine 21 Jahre alt ist, und in allgemeiner Schaulausbildung ist,


    bleibt er privilegiert ( gleichgestellt Minderjährigen).


    Ist er volljährig und nicht mehr privilegiert, steigt dein Selbstbehalt. ( ob du erwerbstätig bist /oder nicht)


    google mal nach Unterhaltsleitlinien OLG ( hier nachdem,bei dir zuständigen ).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy


    Vielen Dank für die Infos. Das hat mir schon weiter geholfen.


    Jetzt habe ich aber eine andere Frage.


    Wenn ich meinem Sohn nichts mehr bezahlen muss fallen ihm ca 300 Euro weg. Gibt es da eine Möglichkeit das er die vom Staat bekommt ?


    Oder welche Möglichkeiten hat er sonst noch ?


    gruss Uwinho

  • Bafög, Stipendium, Duales Studium, Werksstudentenvertrag, Jobben oder Arbeiten. Mehr fällt mir spontan nicht ein. Geschenkt gibt es normal nix. Warum auch? Der Staat ist nicht dafür da, seinen Bürgern das Leben zu finanzieren, so lange sie nicht in Not geraten sind.

  • Hallo Uwinho,


    vom Staat bekommt er evtl.BAFöG ( ca. die Hälfte muss zurückgezahlt werden).


    Weiterhin kann er das Kindergeld auf sein Konto überweisen lassen. (Abzweigungsantrag).


    Die Mutter hat zu Hause weniger Kosten ( Einsparung von z.B. Wasser/Kanal/ Strom Heizung usw).


    Vielleicht könnt ihr freiwillig etwas zusteuern?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo und vielen Dank für die Informationen.
    Die haben mir sehr weitergeholfen. Jedoch ist alles etwas komplizierter. Es besteht die
    Möglichkeit der Überprüfung ob der Selbsterhalt gesenkt werden kann.
    Auch die Möglichkeit der Verpflichtung eines Nebenjobs anzunehmen um
    dann den Kindesunterhalt bezahlen zu können gibt es. Welche Erfahrung
    habt ihr da schon gemacht. Bei mir ist folgendes Problem. Ich bin
    Rentner und habe ein bereinigtes Ruhegehalt von 1350 Euro. Ich bin bei
    meinen Eltern gemeldet ,Ich besuche auch dort verschieden Ärzte
    ,bezahle dort keine Miete, bin aber auch oft in Polen bei meiner Frau.
    Sie wohnt dort im Haus ihrer pflegebedürftigen Oma. Beide zusammen
    bekommen in Polen eine Rente von ca
    (umgerechnet) 600 Euro. Da ist es klar das ich etwas Geld an meine Frau
    überweise. Das bedeutet das ich mir keine eigene Wohnung in Deutschland
    leisten kann. Wenn die jetzt erfahren das ich keine Miete bezahle
    können sie dann mein Selbstbehalt senken ? Wie ist es wenn sie behaupten das ich in Polen lebe weil ich oft bei meiner Frau bin ? Wie können die das beweisen ? Wie würde das dann berechnet werden ? Meine Ex-Frau wird alles Mögliche versuchen um an den Kindesunterhalt zukommen da sie damit einen Kredit für das Haus abbezahlt. Was denkt ihr kann sie machen? Ich weiß dass das eigentlich eine Sache des Kindes ist da er ja dann schon 21 Jahre alt ist. Aber Sie wird alles versuchen um an das Geld zukommen.
    Vielen Dank für die kommende Antworten

  • Hi,


    deshalb wird BaföG nicht abgelehnt. Außerdem sind die Herbstentscheidungen der Unis doch noch gar nicht da. Er hat noch keine Immatrikulation. Das Sommersemester läuft noch bis zum 30. September. Kann also überhaupt noch keine Entscheidung da sein.


    Herzlichst


    TK