Mutter bezieht Sozialleistungen , Kind lebt bei ihr - trotzdem voller Unterhalt?

  • Mein Sohn (7) lebt bei der Mutter. Sie bezieht eine kleine Rente und auf stockende Leistungen für sich und den kleinen. Der Unterhaltsanspruch wird in alsmeinkommen angerechnet.


    Mit meinem Einkommen komme ich einigermaßen über die Runden. Aufgrund meiner Schulden Situation kann ich derzeit keinen unterhalt zahlen, selbst wenn icvh wollte. Ich lebe selber sparsam hab aber durch meinen job monatliche Zusatzkosten. Wurde ich nun. Den geforderten unterhalt zahlen hätte ich weniger als ein Hartz IV Empfänger OBWOHL ich im schnitt 220 bis 240 Stunden im Monat arbeite. Den mindestunterhalt wurde ich versuchen zu berappen. Da der Lebensunterhalt durch die Sozialleistungen aber gewährleistet ist, sollte das doch bei meinem selbsbehalt mit einfließen.


    Eure Meinung(en)?

  • Hallo


    Juristisch ist es wohl so, dass die Höhe des Unterhalts sich nach der Einkommenssituation des Unterhaltspflichtigen richtet. Das Einkommen der Frau hätte in dem Fall keinen Einfluss.


    Schulden sind Unterhaltsverpflichtungen immer nachrangig. Entweder man kann sich mit der Mutter "irgendwie" einigen, oder denkt über eine Umschuldung nach. Letztlich kann es nicht angehen, dass Ihr Euer Kind Eure Schulden bezahlen lasst.


    Der Selbstbehalt beträgt aktuell 1080 Euro.

  • Hallo djmugge,


    mit Meinungen kommst du nicht weiter.


    wie hoch ist dein monatliches Nettoeinkommen?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Was bedeutet "Den mindestunterhalt wurde ich versuchen zu berappen"? Du musst bezahlen!


    Das bedeutet dass ich den unterhaltsanspruch dem Grunde nach anerkennt, solange mir mindestens der Selbstbehalt unter Berücksichtigung meiner beruflichen Mehrkosten, Fahrtkosten und der Kreditrate / Zahlungsverpflichtungen erhalten bleibt. Leider gehen die Rechtsauffassungen, was diesen Selbstbehalt und deren MInderung / Erhöhung angeht, zwischen mir als Unterhaltsschuldner und dem Beistand bei der Unterhaltskasse des Jugendamtes sehr weit auseinander. Gehe ich nach der Forderung dieser Dame, hätte ich keine 200 EUR zum (Über-)Leben, dafür gehe ich 240 und mehr Stunden nachts arbeiten und halte im Wachdienst Kopf und Gesundheit hin.....

  • Berufliche Mehrkosten, berufl. bedingte Fahrtkosten, Aufwendungen für Altersvorsorge und die Familie usw. sind abziehbar, nicht aber die Kreditraten und andere nicht familien- oder beruflich bedingten Zahlungsverpflichtungen. Da muss man sehen, dass man aus den Verträgen irgendwie rauskommt, umschuldet oder ein Agreement mit der Kindsmutter hinbekommt (Stundung o.ä.). Ein Unterhaltsverzicht zu Lasten des Kindes ist m.W. unzulässig (auch wenn es wohl einfach oft so praktiziert wird: der Vater zahlt hat, was er will oder meint zahlen zu können, und die Mutter nimmt es eben einfach so hin).


    Wenn sie einen Titel hat, muss den nur bei Gericht einreichen, dann wird der Gerichtsvollzieher bei Dir auflaufen und mit Dir klären, was zu tun ist. Und wegen des Titels, nehme ich an, bist Du ja beim Jugendamt gewesen.

  • Hi,


    die Mutter ist ALG II Empfängerin. Sie kann es sich finanziell gar nicht leisten, auf irgendwas zu verzichten, außerdem darf sie es nicht. Die Ansprüche gegen den Vater sind auf die Sozialbehörden übergeleitet.


    Noch eine kleine Korrektur. Gewisse Posten sind, wenn nicht mal der Mindestsatz bezahlt wird, nur eingeschränkt oder gar nicht in Abzug zu bringen, so z.B. eine zusätzliche Altersversorgung und auch teilweise berufsbedingte Aufwendungen. Kindesunterhalt ist nun mal vorrangig zu bedienen. Und die Haltung, der Staat solle gefälligst für das Kind aufkommen, damit man seinen Kredit abzahlen könne, sorry, dazu sind wir alle nicht da, dazu, Privatkredite zu bezahlen. Denn das hieße es ja, genau genommen.


    Herzlichst


    TK