Fehlender Unterhalt

  • Guten Morgen, folgender Fall: Der Vater meiner 18j. Tochter zahlt einfach keinen Unterhalt mehr, einen Monat zu wenig, dann überhaupt nicht. Ich war Anfang August mit ihm vor Gericht deswegen, dort wurde er dazu verpflichtet 400 Euro Unterhalt an mich zu zahlen für die Tochter, die noch zur Schule geht. Es war ein Vergleich. Daraufhin zahlte er einfach 25 Euro weniger und es waren auch noch 30 Euro Rückzahlung seinerseits an mich offen. Den darauffolgenden Monat hat er dann gar nichts bezahlt. Er bezieht 1800 Euro Krankengeld, sobald er wieder arbeiten geht muss er eine Stufe höheren Unterhalt zahlen, aber jetzt zahlt er gar nichts mehr. Mir fehlen die 400 Euro. Denn das Kindergeld wird mir fast voll angerechnet. Meine Tochter ist auch wegen der Höhe des Unterhalts nicht mehr Mitglied meiner BG. Auf den Brief meiner Anwältin, der zu seinem Anwalt ging, kam keinerlei Reaktion. Die ignorieren das einfach. Was kann ich jetzt tun? Jobcenter informieren? Müssen die das Geld dann ersatzweise an mich zahlen? Ich kann doch nicht auf 400 Euro verzichten und mir wird dann auch noch das Kindergeld abgezogen. Weiß jemand Rat?

  • Hallo Kami,


    wenn der Vergleich vom Gericht geschlossen wurde, ist es wahrscheinlich ein vollstreckbarer Titel.


    Mit dem gehst du zum Amtsgericht und beauftragst einen Gerichtvollzieher mir der Pfändung.


    Voher den Vater deshalb informieren.


    Vorsicht:voher überprüfen lassen ob der Vergleich über den 18.Geburstag der Tochter hinaus gültig ist.


    lg
    edy

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  • Danke Edy für deine Antwort. Also die Verhandlung fand kurz vor ihrem 18. Geburtstag statt. Ich habe davon nur ein Sitzungsprotokoll erhalten, das soll der Vergleich sein. Fand es merkwürdig, hatte aber auch schon beim Gericht angerufen. Anscheinend ist der letzte vollstreckbare Beschluss wohl noch gültig, weil im Sitzungsprotokoll steht, der Beschluss wird abgeändert.. Die Richterin wusste ja, dass sie 18 wird. Man sagte mir beim Gericht, das es ja ein Vergleich ist. Ich habe meiner Anwältin gesagt, dass ich ihn pfänden lasse, falls er nicht zahlt. Ja klar, er wurde angeschrieben über seinen Anwalt und angemahnt, aber es kam bis jetzt keine Reaktion. Meine Anwältin meinte wir müssten jetzt abwarten bis zum neuen Monat, sodass er in Verzug ist mit der letzten Zahlung, der aktuellen und der Rückzahlung, die ja noch offen ist. Nur, mir fehlt das Geld, das ist das Problem. Ich dachte, wenn ich das Jobcenter informiere, dann schreiben die den doch auch an oder nicht? Die müssten doch normal in Vorkasse treten. Weil mir wird das Kindergeld abgezogen, wobei ich ja gar kein Einkommen von meiner Tochter habe momentan. Die Pfändung wird doch sicher auch dauern. Ich verstehe nicht, warum der nicht zahlt, das macht der doch extra, aber wenn er gepfändet wird, kostet ihn das doch auch was oder? LG

  • Hallo Kami,
    Evtl. legt das JC einen Betrag vor (als Kredit).Musst du vor Ort klären.

    Zitat

    aber wenn er gepfändet wird, kostet ihn das doch auch was oder?


    Ich denke 50€ ?


    Aber evtl. bekommt er auch noch einen Schufa-Eintrag.


    Bei der Pfändung aber unbedingt beachten wer nun die Pfändung in Auftrag gibt,da der Titel evtl. auf die Tochter


    übergegangen ist. ( Rechtspfleger im AG fragen).

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  • Danke dir, der alte Beschluss lautet auf 377 Euro, der wurde nur geändert, davon habe ich nur ein Sitzungsprotokoll, worin alles enthalten ist. Angeblich ist das alles, was ich bekomme. Normal könnte ich doch auch dem Jobcenter mitteilen, dass der nicht mehr zahlt und die könnten sich darum kümmern und das Geld einfordern. Ich erinnere mich, dass mein Ex damals eine Abtretungserklärung vom Jobcenter unterschreiben musste, wegen des Unterhalts. Vermutlich pfänden die den dann. Schufaeintrag wäre gut, nichts anderes verdient er. Hat sich nie um die Tochter gekümmert. Sie leidet deswegen unter Depressionen. LG

  • Ja na klar, auf mein Konto. Ich bin die Empfängerin, da sie bei mir lebt und ich ihr auch unterhaltsverpflichtet bin. Zwar nur in Naturalien, aber das wurde alles in der Verhandlung geklärt. Er hat ja auch schon einmal auf mein Konto gezahlt, wo er es immer überwiesen hat. Nein nein, das macht der extra, das ist mir klar. Denn das Geld hat er ja. Das ist so ein Typ, schon zum 4. Mal verheiratet, 3 Ehen sehr kurzlebig, 8 Monate, 1 Jahr und die 4. läuft noch zur Zeit, ganz frisch. Und bei der 1. Exfrau schon 3 Lohnpfändungen gehabt, also nichts Neues. Nie um die Kinder gekümmert, wir haben 3 Kinder zusammen und 2 hat er damals aus dem Haus geprügelt. Meine älteste Tochter war 17, die hat er grün und blau geschlagen, die ist zur Oma geflüchtet und als ich dann eine eigene Wohnung hatte, ist sie zu mir gezogen. Nur mal zur Info, was das für ein Vater ist. Bitte kein Mitleid für diesen Scheißkerl! Sorry, aber ich platze vor Wut.

  • Tja, der Mann hat aber schon einmal auf das besagte Konto gezahlt, nach dem Gerichtstermin. Zwar weniger, aber gezahlt. Somit ist ja geklärt, wohin das Geld gehen muss. Aber danke, ich bin in einem anderen Forum bestens informiert worden.

  • Hi,


    nein es ist eben nicht geklärt, solange die volljährige Tochter ihm nicht offiziell mitteilt, wohin das Geld nunmehr fließen soll. Und nur aufgrund einer Mitteilung von ihr kann er forderungsbefreiend leisten. Du bist raus aus dem Spiel. Dass die Tochter dir dann Kostgeld zahlt, das ist eine andere Sache.


    Herzlichst


    TK