Ehegattenunterhalt - wie lange?

  • Hallo,


    ich bin getrennt. Wir haben den Trennungsunterhalt beim Anwalt geregelt. Jetzt steht der Termin an zum Ehegattenunterhalt nach Scheidung, da wir einen Scheidungsvorvertrag machen wollen.


    Wir haben 2 Kinder (5 Jahre und 1,5 Jahre). Der Kleine soll mit 3 Jahren in den Kindergarten gehen. Ich bin beruflich sehr flexibel und kann mir 2 Nachmittag die Woche zur Kinderbetreuung freihalten. Die Scheidung wird erst ca. mit dem 3. Geburtstag des kleinen Bubs vollzogen zu diesem Zeitpunkt wäre die Große dann gerade in der Schule.


    Jetzt meine Frage:
    Der Anwalt meinte, dass ich schon länger als bis zum 3. Jahr Lebensjahr des Bubs für den Unterhalt meiner Frau aufkommen müsste. Das sehe ich nicht so. Wenn der Kleine im Kindergarten ist, kann meine Frau eigentlich 5 Vormittage + die 2 Nachmittage (an denen ich die Kinder nehmen könnte) arbeiten gehen, d.h. 2 ganze Tage und noch 3 Vormittage. Den Unterhalt für die Kinder bekommt meine Frau ja auch!


    Dann müsste ich doch eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig sein. Vor allem haben wir 2 Opas und 1 Oma am Ort, die die Große auch mal aus der Schule holen könnten bzw. den Kleinen aus dem Kindergarten.


    Wie seht ihr das? Das Gesetzt gibt ja keine exakte Regelung vor.

  • Naja, so wirklich viele Antworten kamen jetzt leider nicht. Der Anwalt ist "unser" gemeinsamer Anwalt. Ich komme mit ihm gut aus. Aber ich finde die Berechnung ein bisserl krass. Meine Frau hätte gerne ein Einmalzahlung. Als Grundlage haben wir jetzt den "normalen" Unterhalt von Scheidung bis zum 6. Lebensjahr des kleinen Bubs hochgerechnet. Das wäre dann die Einmalzahlung. Gehaltserhöhungen bei mir, kleine Mieterträge bei mir, aber auch die zukünftigen Gehaltszahlungen von meiner Ex sind da nicht mit eingerechnet. Ich habe schon das Gefühl, dass sie dann ein bisschen Arbeiten geht....
    Die Einmalzahlung hätte für mich den Vorteil, dass mir das die Bank sehr günstig mit dem Hausverkauf mitfinanziert....

  • Hi,


    es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Außerdem sind deine Angaben sehr, wirklich sehr allgemein gehalten. Ob nach dem 3. Geburtstag des Kindes noch Unterhalt für die dann Ex gezahlt werden muss, das kann man jetzt nicht abschätzen. Ich rate in so Fällen immer, ausnahmslos immer, eine eigene anwaltliche Beratung einzuholen. Alles andere ist doch finanzieller Harakiri.


    Und ist dir eigentlich klar, dass alle Vereinbarungen für die Füsse sind, wenn die Frau ein Sozialfall wird? So Vereinbarungen haben in der Regel einen Vorteil. Der Anwalt verdient dran. Den Betroffenen hilft sowas in der Regel nicht weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mausbesitzer,


    So recht scheint dein Interesse an diesem Fall nicht zu sein. ( letzte Antwort am 10.11.16,


    deine Antwort am 13.2.17.


    Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten.


    "es kommt immer wieder vor dass Leute glauben: "Fall abgeschlossen, und 2000€ Anwaltskosten gespart,


    dass sie aber ohne Anwalt 3000€ mehr zahlen als mit, wird ihnen evtl. nie bewusst.




    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)