Nachehlicher Unterhalt bitte helfen

  • Schönen guten Tag,ein Mann zahlt seiner Exfrau Scheidung war bereits 2011 Keinen nachehelichen Unterhalt,weil er bisher Raten fürs Haus dass nach Zwangsversteigerung noch Schulden offen liess die er aber auch nciht zahlt.Exfrau kann nicht wegen Hartz 4,Arbeitslosigkeit und Krankheit.Ein Kind zwei Kinder vorhanden beide volljährig aber noch nicht komplett fertig mit der Ausbildung wohnt noch bei der Mutter in deren Bedarfsgemeinschaft,für die zahlt er Unterhalt in Höhe von 352 Euro,wird aber der Mutter auf Hartz 4 angerechnet.Für den Sohn Student hat dr einfach so den Unterhalt eingestellt,dieser will den Vater aber nicht verklagen obwohl ihm Unterhalt zustehen würde.
    Nun kommt die Exfrau wieder ins Spiel weil bisher zablte er keinen Unterhalt weil er sonst unter den Selbstbehalt gekommen wäre.
    Exmann verdient mlnatlich mindestens 3200 Euro netto.
    zahlt 3550Euro Unterhalt an ein Kind
    Ist neu verheiratet,keine gemeinsamen Kinder,neue Frau arbeitet
    Nun stellt sich die Frage mit welchem Unterhalt kann die Exfrau rechnen?
    es ist mit Attest bewiesen dass sie arbeitsunfähig ist,seit drei Jahren durchgehend krank,fast 50Jahre alt
    Ganz herzlichen Dank für alle Antworten

  • Hallo Strubel,


    weil er bisher Raten fürs Haus dass nach Zwangsversteigerung noch Schulden offen liess die er aber auch nciht zahlt


    Kann ich mir bei mind.3200€ Netto nicht vorstellen, sonst wäre längst eine Vollstreckung im Gange.


    Für den Sohn Student hat dr einfach so den Unterhalt eingestellt,dieser will den Vater aber nicht verklagen obwohl ihm Unterhalt zustehen würde.


    Wurde ein BAFöG-Antrag gestellt?


    Nun stellt sich die Frage mit welchem Unterhalt kann die Exfrau rechnen?


    Ich denke sie wird keinen nachehelichen Unterhalt bekommen.
    Der Unterhalt würde natürlich auch beim ALGII angerechnet werden.


    Bedenke:
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    lg
    edy

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  • vielen Dank für die Antworten,was die Schulden vom Haus anbelangt weiss ich nur dass er nicht mehr zahlte und es deshalb zwangsversteigert wurde.
    Mir ist klar dass Unterhalt für die Exfrau auf Hartz 4 angerechnet wird.Aber dass wäre egal,denn vielleicht wär es dennoch einWeg aus Hartz 4 rauszukommen.Mich interessiert ob generell ein Anspruch besteht was ein Anwalt ja schon mal bestätigte er musste nur bisher nicht zahlen weil er für beide Kinder zahlte

  • Hi,


    immer noch die alte Kiste (seufz). Nochmals in aller Ruhe.


    Grundsätzlich ist es zwar möglich, wegen Krankheit auch nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Das Gesetz hat da keine Begrenzung gesetzt, allerdings die Rechtsprechung. Auch Krankheit schafft keinen lebenslänglichen Anspruch auf Unterhalt. Hier sind die Einzelfälle genau anzuschauen, sehr genau. Neben der Dauer, dem, was der Ex verdient, ist auch die Unterbrechung der Unterhaltskette zu berücksichtigen. Die ist hier seit geraumer Zeit unterbrochen, daran ändert auch die Finanzierung des Hauses durch den Ex nichts. Wenn ich mir die Zahlen von damals anschaue. 3200 € netto, abzüglich 800 € für die Kinder, bleiben 2400 € übrig. Davon ist dann das in Abzug zu bringen, was er für das Haus zahlte, wäre theoretisch immer noch was für dich übrig geblieben. Das ist nicht geltend gemacht worden.


    Dass er die Zahlungen für das Haus eingestellt hat, das kann ab einem bestimmten Punkt sinnvoll sein. Fässer ohne Boden, mit Steuern, Versicherungen, Schnee schippen u.s.w., da ist es mitunter sinnvoller, den harten Weg zu gehen. Dann sind die Restschulden überschaubar. Für die könnt ihr beide in Anspruch genommen werden. Wenn er die für dich mitzahlt, dann hat das natürlich wieder Einfluß auf einen möglichen Unterhaltsanspruch.


    Vor fast drei Jahren sah es so aus, als wenn du in die Grundsicherung wechseln würdest. Immer noch nicht drinne, also eingeschränkt erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden am Tag). Das kommt ja noch dazu. Was hast du denn beruflich mal gemacht, was könntest du teilzeitig tun?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ich bin gelernte Verkäuferin,hab aber seit über 20Jahren nicht mehr in dem Beruf fearbeitet vzw.bin eben lang weg vom Arbeitsmarkt.Damals wurde nichts gefordert weil ausgerechnet wurde dass er nicht zahlen kann für mich,weil er für die Schulden vom Haus aufkam und für beide Kinder,dass wurde dann ja auch vom Amt gefordert dass versucht wird Unterhalt für die Frau zu bekommen was ja gescheitert ist.
    Ich bin nach wie vor nicht arbeitsfähig im Januar wird vom Amtsarzt ein neues Gutachten erstellt wo dann festgelegt wird ob ich Grundsicherung bekomme.

  • Hi,


    bei dir sind einfach zu viele Ungereimtheiten drinnen. Ich hab lange überlegt, ob ich noch mal antworte, ich versuchs.


    Ein Anspruch auf Unterhalt geht der Schuldentilgung vor. Anders ausgedrückt, wenn der Mann die gemeinsamen Schulden tilgt, dann kann das zwar mit einem Unterhaltsanspruch verrechnet werden, aber nicht zu Lasten des Steuerzahlers. Denn das würde ja bedeuten, dass wir alle deine Kreditverpflichtungen abzahlen.


    Mögliche Unterhaltsansprüche gehen auf das Job-Center über. Warum das von dort nicht geltend gemacht wurde, keine Ahnung. Vielleicht wurde es ja?


    Vor fast drei Jahren warst du nach eigenen Angaben absolut erwerbsunfähig. Also ein Fall für Rente oder aber Grundsicherung. Daran hat sich bis heute nichts geändert? Es ist zwar inzwischen so, dass man nicht gleich nach 6 Monaten in die Grundsicherung abgeschoben wird, wie es mal war. Aber über so viele Jahre, dann mit Sicherheit schon. Offensichtlich konntest du über viele Jahre zumindest 3 Stunden pro Tag arbeiten.


    Warum du die Zeit nicht genutzt hast, um dich im kaufmännsichen Bereich fortzubilden, das entzieht sich meiner Kenntnis.


    Herzlichst


    TK