Freiwillige oder verpflichtende Leistungen?

  • Hallo zusammen, ich hätte mal ein paar Fragen.


    Erst mal die Eckdaten:
    Ich, selbstständig, ca. 350.000€ Jahreseinkommen vor Steuer; Ehefrau ist bei mir angestellt mit ca. 1050€ Netto/Monat. 2 Kinder (11 und 3 Jahre); Gütertrennung (sie hat nichts in die Ehe gebracht, ich alles). Desweiteren gibt es ein Übergabevertrag der Firma von meinen Eltern an mich der mich verpflichtet Altersgeld, Wohnhaus, PKWs usw. zu finanzieren was ca. 70.000 € im Jahr ausmacht. Laut Ehevertrag habe ich mich verpflichtet meiner Frau für jedes Ehejahr 10.000 € zu zahlen (z.Zt. im 5. Ehejahr), plus Risikolebensversicherung sowie Unterhalt für max. 8 Jahre und max. 1000€/Monat. Unterhalt für die Kinder kommt logischerweise hinzu. Das ist auch alles in Ordnung soweit.


    Da eine Trennung ins Haus steht stellt sich mir jetzt die Frage wie ich dies anstelle. Ich kann aus unserem Haus nicht ausziehen da dieses auf dem Firmengelände steht und auch die Büroräume an dem Haus angeschlossen sind. Auf die Straße setzen kann und will ich meine Familie auch nicht, also dachte ich mir ich miete auf meine Kosten eine 4 Zimmer Wohnung für die drei.


    Die Fragen die sich mir dabei aufdrängen wären:


    1. Die Sache mit der Wohnung ist m.E. freiwillig, oder liege ich da falsch? Wie kann ich vermeiden dass ich aus dieser Nummer nie wieder rauskomme? Kann ich die Nebenkosten und die Kaution IHR aufdrücken, schließlich hat sie durch die 10.000 im Jahr ein gewisses Vermögen angehäuft?!


    2. Hat jemand Erfahrung mit dem laut Ehevertrag maximalen Unterhalt? Mein Notar hat damals schon angemerkt dass diese Zahl vor Gerichten nur ein Richtwert sei und so nicht unbedingt wörtlich genommen werden könnte.


    3. Hat vielleicht überhaupt jemand Erfahrung mit einer solchen oder ähnlichen Konstellation?


    Ich bin wirklich dran interessiert das diese Trennung sauber abläuft, weiß aber auch dass dazu immer beide gehören.


    Danke schon mal.

  • Hallo fuhrmann,


    dein Vertrag scheint im großen Ganzen zu funktionieren.


    Andereseits sollten die Kinder nicht durch Trennung Scheidung schlechter gestellt werden als vorher.


    Der vereinbarte Kindesunterhalt könnte von einem Gericht gekippt werden.( Vereinbarungen/Verzichte sind


    nicht zulässig, aber wo kein Kläger da kein Richter).


    Es könnte also über die Vereinbarung hinaus gehen, wenn Mutter Argumente hat nicht arbeiten zu können.


    Ist der Ehevertrag notariell geschlossen worden?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo und danke für die Antworten.


    Ein Anwalt kommt auf jeden Fall hinzu wenns soweit ist, ich habe nur leider in der Region einen gewissen Bekanntheitsgrad und es würde sich schnell rumsprechen wenn ich einen Scheidungsanwalt aufsuche.


    Der Ehevertrag wurde notariell geschlossen. Die vereinbarte Unterhaltsregel betrifft nur den Unterhalt für meine Ehefrau, was Kindesunterhalt betrifft will und werde ich mich um nichts drücken, eher im Gegenteil.


    Die Frage ist halt wie so eine Trennung abläuft. Im optimalen Fall kann meine Ehefrau immer noch bei mir angestellt bleiben, im suboptimalen Fall wird sie versuchen mich zu melken. Da ich von Gerichtsurteilen gelesen habe dass bei einem hohen Einkommen der gewohnte Lebensstil beibehalten werden sollte mache ich mir dahingehend halt so meine Sorgen. Sie soll ne Wohnung von mir haben, ein Auto, 1000er im Monat, alles kein Problem. Aber nicht Lebenslang und schon mal gar nicht wenn irgendwann mal ein neuer Mann im Spiel ist, den ich auf keinen Fall mitfinanzieren will.

  • Hi,


    nee, das spricht sich nicht rum, darf es gar nicht, wirklich nicht. Und wenn man in eine größere Praxis geht, die auch andere Sachen macht, ist das doch ganz einerlei. Ein Geschäftsmann hat doch ständig mit Anwälten zu tun. Auch kann man einen Termin nach dem üblichen Dienstschluß ausmachen. Geht alles, glaub es mir.


    Auch notarielle Verträge können sittenwidrig sein oder aber sind nachzubessern wegen geänderter Umstände. Das weiss man alles nicht. Hier muss ein Paket geschnürt werden und das kann nur der erfahrene Fachmann. Kein Forum. Deshalb halte ich mich auch bewußt allgemein.


    Grundsätzlich sollte der Lebensstandart während der Scheidungsphase/Trennungsphase beibehalten werden. Das macht Sinn. Bei Ehen von längerer Dauer auch darüber hinaus, aber ein Leben lang nur noch in Sonderfällen. Nur, so "billig," wie du dir das vorstellst, wird es wahrscheinlich nicht ablaufen. Da muss man wirklich mal spitz rechnen.


    Mal ein ganz anderes Modell in die Überlegung einbeziehen. Gebündeltes Bares. Die Geldgier der Leute lässt normalerweise alle Vernunft aussen vor. Ein alter erfahrener Anwalt erklärte mir mal vor vielen Jahren: "Wenn ich was Finanzielles in einer Scheidungsangelegenheit regeln möchte, dann gehe ich mit zwei Koffern zum Gericht. In dem einen meine Akten, in dem anderen sauber abgezähltes Geld in kleinen Scheinen, damit es auch so richtig nach gaaaaanz viel aussieht. Diesen Koffer öffne ich dann und erklär, dass das alles mitgenommen werden könne, wenn man nur wolle. Klappt immer."


    Also auch über so Optionen ist nachzudenken.


    Ab zum Anwalt!


    Herzlichst


    TK