Jobcenter fordert Auskunft

  • Guten Tag,


    ich habe heute Post des Jobcenters bekommen, das ich Auskunft erteilen soll.


    Ich habe mit meiner Ex Frau 2 Kinder 9 und 6
    Es gab bei der Scheidung im Sommer letzten Jahres einen Vergleich, der bei Gericht auch protokolliert wurde, im Scheidungsverfahren.


    Ich habe da auch kein Problem mit, aber ich frage mich, ob dies Erforderlich ist, da im Urteil, bzw. Vergleich alles genau festgelegt wurde, inkl nachehelicher UH.
    Ich habe auf diesen Papiertiger echt absolut keine Lust. Ich dachte eigentlich, ich wäre jetzt mal fertig mit dem Kram.
    Ich habe immer nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
    Ich habe mal gehört, das man alle 2 Jahre frühestens Auskunftspflichtig ist.


    Kann mir dazu Jemand etwas sagen?


    Danke

  • Hallo Ratlos,


    JC kann natürlich nicht wissen dass bereits berechnet wurde (Vergleich).


    Schicke dem JC eine Kopie des Vergleiches.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Eddy,
    Danke, für Deine Antwort.
    Ich hoffe das es reicht, die Kopie des Vergleichs hinzuschicken, der Papierkrieg liegt hinter uns, ich habe keine Lust auf einen Neuen.
    als meine Ex beantragt hat, hatte sie den Vergleich erwähnt.
    wir haben auch mittlerweile einen guten freundschaftlichen Draht, den wir mit sowas nicht belasten wollen.


    Gruss Ratlos

  • Viele Antworten, nur leider alle FALSCH.


    Ein Vergleich ist eine zwar verbindliche, aber dennoch freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Parteien - mehr nicht.
    Nun dürfen aber keine Vereinbarungen zu Lasten Dritter getroffen werden. Der "Dritte" in diesem Fall ist der Beitragszahler.
    Logischerweise prüft jetzt das Jobcenter, ob der vereinbarte UH denn in der Höhe auch korrekt, oder vielleicht zu niedrig ist. Es soll ja Schlaumeier geben die auf die Idee kommen "Du beantragst ja Eh HartzIV, also vereinbaren wir einen sehr niedrigen UH - denn der wird dir ja sowieso direkt angerechnet".....
    Dieser "Trick" funktioniert natürlich NICHT.


    § 1605 BGB wäre zwar einschlägig, nur wurde dem Jobcenter ja noch gar keine Auskunft erteilt.



    Und ja, je nachdem was denn im Vergleich steht und auf welche Zahlen das Jobcenter kommt kann es durchaus sein das das ganze Thema UH nochmal aufgerollt wird.

  • Hallo globberblast:


    Welche Antworten sind falsch?


    Es wurde nur geschrieben dem JC den Vergleich vorzulegen. Ob dies dem JC genügt wird der jeweilige


    Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzter entscheiden.


    Der TE hat seine Einkünfte offengelegt (vor Gericht) das dürfte/muss dem JC genügen.


    Vielleicht teilt uns Ratlos2808 mit, wie die Sache ausging.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    2 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    kein Familiengericht wird einen Vergleich genehmigen bzw. protokollieren, der offensichtlich zu Betrugszwecken formuliert ist. Der Vergleich ist definiert als "Nachgeben auf beiden Seiten bei ungewisser Sach- und Rechtslage." Die typische Vergleichssituation ist insbesondere dann gegeben, wenn es z.B. um Exenunterhalt für nur eine kurze Zeit geht, aber noch wahnsinnige Unterlagen vorgelegt werden müssten. Wenn also ein krasses Mißverhältnis zwischen Aufwand und möglichem Erfolg vorliegt.


    Da familienrechtliche Ansprüche auf das Job-Center über gehen, sofern dort Ansprüche gestellt werden, muss es natürlich dieses Schriftstück bekommen. Zwecks Positionierung. Darum geht es jetzt. Nur, ich frage mich, warum die Antragstellerin das Schriftstück nicht vorgelegt hat.


    Die 2-Jahresfrist ist keine absolute Ausschlußfrist. Wenn sich die Verhältnisse gravierend geändert haben, sei es nun positiv oder negativ, kann auch vorher eine Abänderung erfolgen, deren Basis natürlich wiederum Auskünfte sein müssen.


    Herzlichst


    TK

  • 1. Ein Vergleich wird nicht vom Gericht "Genehmigt". Er ist so zu protokollieren wie die Parteien dies wünschen. Sicherzustellen das der Vergleich beiden Seiten gerecht wird ist die Aufgabe der jeweiligen Parteienvertreter (aka. Anwälte).
    Ob ein solcher Potential zu "Betrug" bietet kann ein Richter ja gar nicht feststellen, da bei Abschluss des Vergleiches gerade in einem solchen Fall ja gar nicht bekannt ist ob eine der Parteien im Nachgang staatliche Hilfen in Anspruch nimmt.
    Ein Vergleich ist wird zwar durchaus auf Initiative des Gerichtes geschlossen (schlicht weil es Arbeits spart da keine Entscheidung nebst Begründung verfasst werden muss), aber über den konkreten Inhalt müssen die Parteien sich schon selber verständigen.
    Das Gericht hat nur die Aufgabe diesen Vergleich dann zu dokumentieren.


    " Die typische Vergleichssituation ist insbesondere dann gegeben, wenn es z.B. um Exenunterhalt für nur eine kurze Zeit geht, aber noch wahnsinnige Unterlagen vorgelegt werden müssten. Wenn also ein krasses Mißverhältnis zwischen Aufwand und möglichem Erfolg vorliegt. "


    Das ist vielleicht Rechtstheoretisch so, in der Praxis haben aber alle Verfahrensbeteiligten ein immenses Interesse möglichst jeden Streit per Vergleich zu erledigen:


    1. Das Gericht: Es braucht im Falle eines Vergleiches keine Entscheidung nebst Begründung zu verfassen
    2. Die Anwälte: Diese verdienen an einem Vergleich bedeutend mehr als an einem Verfahren das mit einer Gerichtsentscheidung endet - so grob das doppelte.

  • Hallo gobberblast,


    auch dir würde ein bißchen Freundlichkeit bestimmt gut stehen?


    z.B. "Hallo".


    Beantworte doch mal meine obige Frage:


    Was war falsch an den Antworten?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Edy,


    da will jemand gezielt Stunk machen. Hatten wir doch schon mal, gelle? Ich hatte ausdrücklich protokollieren geschrieben. Aber keine Richter wird einen Vergleich protokollieren, der offensichtlich in betrügerischer Absicht geschlossen wird. So einfach ist das. Nicht mehr und nicht weniger hatte ich geschrieben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    wenn jemand gezielt fragt, bekommt er entsprechend Antwort.


    Ich denke dem TE hat unsere Antwort "weitergeholfen"-


    Man kann natürlich bei jedem Thema bei " Adam+Eva" anfangen, und auf alle Eventualitäten hinweisen.


    Die Praxis unterscheidet sich aber von Sendungen wie "Tatort" oder "Colombo".


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)