Nachehelicher Unterhalt

  • Habe während der Ehe Depressionen bekommen. Scheidung 2015 mit 3 Monaten KH aufenhalt wgn. rez. Mittelgradigen Episode. Wollte nach der Scheidung eigentlich von 60% auf 100% erhöhen. Hab jetzt ein Attest von meinem Psych Doc, daß ich aufgrund der Depressiion nicht mehr als 60% arbeiten kann. Kann ich jetzt von meinem Ex nachehelichen Unterhalt verlangen?

  • Hallo kiddenmum,


    nachehelicher Unterhalt ist nach der letzten Reform nicht mehr so einfach möglich.


    Im Krankheitsfall ( wenn schon während der Ehe vorhanden) ist dies jedoch möglich.


    Wie hoch war denn der Trennungsunterhalt ?


    lg
    edy

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  • Hallo!


    Ehrlich gesagt halte ich dies für aussichtslos.
    Die Ehe wurde bereits 2015 geschieden, der Gesundheitszustand hat sich seit dem nicht verschlechtert - sondern lediglich nicht gebessert.
    Da jetzt, zwei Jahre später, NU zu beanspruchen wird sehr dünn. Da müsste schon sehr klar sein das die Erkrankung eine Ehefolge ist.

  • Hallo,



    Da jetzt, zwei Jahre später, NU zu beanspruchen wird sehr dünn. Da müsste schon sehr klar sein das die Erkrankung eine Ehefolge ist.


    Die Krankheit kann ja schon lange Jahre vor der Scheidung aufgetreten sein.


    lg
    edy

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  • Das hat damit nichts zu tun.
    Nachehelicher Unterhalt ist ausdrücklich nicht dazu gedacht, das Lebensrisiko eines Ehepartners zu reduzieren, sondern um Ausgleich ehelicher Nachteile. Eine Krankheit ist aus eben diesem Grund nur dann eine Rechtfertigung für UH, wenn diese ehe-bedingt ist - und das dürfte in fast keinem Fall zutreffend sein, und somit besagte Krankheit schlicht das Lebensrisiko des betroffenen.


    Die Dauer seit der Scheidung hat noch einen weiteren Effekt: Offensichtlich war die OP zum Zeitpunkt der Scheidung nicht unterhaltsbedürftig. Nun möchte Sie aber eben UH haben, ohne das sich die Krankheit, welche sie als Begründung anführt, verschlechtert hat. "Ich hab's mir halt anders überlegt" gilt nicht als Begründung.


    Jeder einzelne der Gründe macht einen UH Anspruch schon unwahrscheinlich - in Kombination würde ich meinen aussichtslos.

  • Hi,


    so einfach, wie mein Vorschreiber das darstellt ist es nicht, siehe § 1572 BGB. Zwar ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr auf die Eigenversorgung gesetzt worden, allerdings gibt es auch Fälle, in welchen diese Verpflichtung verneint wird. Das kann bei Krankheit der Fall sein. Da wird aber sehr genau auf den Einzelfall geguckt. Die Beispiele, die ich gefunden habe, hatten eines gemeinsam: die Krankheit bestand zumindest latent schon während der Ehe, der Kranke hat alles getan, um den Zustand zu verbessern und der Krankheitsausbruch/die Verschlimmerung muss relativ nahe an der Scheidung liegen. Eine gewisse Nahtlosigkeit muss also gegeben sein. Der BGH hat in einer Entscheidung z.B. schon 14 Monate als zu weit entfernt von der Scheidung angesehen.


    Jetzt kommen wir zum weiteren Problem. Die Fragestellerin ist ja nicht komplett erwerbsunfähig. Sie kann ja für ihren Lebensunterhalt sorgen. Und da tu ich mich schwer damit, quasi aufstockend noch Geld vom Ex zu bekommen. Es geht ja nicht mehr um die Bewahrung des Standarts, den man finanziell in der Ehe hatte. Es geht ja nur noch um die Fürsorgepflicht gegenüber einem Kranken, das ist ganz was anderes.


    Aufgrund letzter Überlegung und der Unterbrechung der komme ich (Achtung, ganz weich formuliert) wohl zum selben Ergebnis wie mein Vorschreiber. Wenn man ein paar Zahlen hätte, könnte das hilfreich sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!
    Auch in Bezug auf § 1572 BGB hat der BGH inzwischen seine eigene Rechtsprechung geändert, und stellt auch bei krankheitsbedingter Erwerbseinschränkung sehr stark auf den Bezug zur Ehe ab:
    Ist die Gesundheitseinschränkung z.B. auf die Geburt eines/mehrerer Kinder zurück zu führen ist dies klar zu bejahen,
    nicht aber z.B. bei Depressionen durch die Trennung oder den Verlauf der Ehe.