Trennungsunterhalt

  • Hallo Zusammen,


    beginnt das Trennungsjahr steht einem der Partner ja Trennungsunterhalt zu sobald ein Kind mit im Spiel ist. Gibt es einen zuverlässigen Online-Rechner der den genauen Unterhaltsanspruch zuverlässig aufschlüsselt oder jemand hier der mir weiterhelfen kann?

  • Hallo!


    "beginnt das Trennungsjahr steht einem der Partner ja Trennungsunterhalt zu sobald ein Kind mit im Spiel ist."


    Nein. TU hat nichts mit einem Kind zu tun - der Anspruch besteht unabhängig davon.


    "Gibt es einen zuverlässigen Online-Rechner der den genauen Unterhaltsanspruch zuverlässig aufschlüsselt"
    Nein.


    Zum einen sind die entsprechenden Produkte kommerziell, zum anderen gibt es kein "zuverlässiges" - sonst bräuchte man keine Richter die sowas entscheiden.


    "jemand der mir weiterhelfen kann"


    Jeder Familienrechtsanwalt.

  • Hallo Dieter,


    Dein Netto-Einkommen?


    Netto-Einkommen deiner Bald-EX ?


    Zahl und Alter der Kinder`?


    vG
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Dieter,


    eine grobe Richtung /Einschätzung würde ich für dich vornehmen.


    Berechnungsgrundlage sind aber die beiden Nettoeinkommen nach dem Steuerklassenwechsel.


    Die Steuerklassen müssenzum 1.1. des folgenden Jahres nach der Trenung vogenommen werden, ( hier 1.1.18)


    Also wie hoch sind dann die Nettogehälter?
    Wie alt ist das Kind?


    Gibt es eigene Immobilien/Wohnraum ?


    edy

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  • Hi,


    im Unterhaltsrecht läuft nichts "so ungefähr." Du bist vermutlich ab 1. Jan. in einer anderen Steuerklasse. Bei schwankenden Gehältern ist der Jahresdurchschnitt bzw. das Gehalt der letzten 12 Monate einschliesslich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld u.s.w. zu nehmen. Dieser Betrag ist durch 12 zu dividieren (achtung, die ungünstigere Steuerklasse mit einbeziehen), dann ist er ermittelnde Betrag zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen und was ansonsten noch an Beträgen anfällt, die berücksichtigungsfähig sind. Die Leitlinien deines OLGs helfen da weiter. Von diesem Betrag ist dann der Kindesunterhalt in Abzug zu bringen, dazu liest du dir mal die Düsseldorfer Tabelle durch mit den Anmerkungen. So, dann hast du dein berücksichtigungsfähiges Einkommen. Selbe Vorgehensweise bei der Frau, 3/7 der Differenz ist für das Trennungsjahr an die Frau zu zahlen. Wobei die Berücksichtigungsfaktoren natürlich sehr schwanken können. Eheprägendes Darlehen, gemeinsame Schulden u.s.w. Da muss man schon ganz genau gucken.


    Viel interessanter finde ich, wie lang der Unterhalt für die Frau zu zahlen ist. Mindestens für das Trennungsjahr, evtl. dann länger, wenn es dafür Gründe gibt. Etwa die Versorgung eines behinderten Kindes, keine Unterbringungsmöglichkeit des Kindes u.s.w.


    Unterhaltsrecht ist trotz aller Schematisierung immer noch was sehr individuelles.


    Herzlichst


    TK

  • Das wird doch wohl ungefähr möglich sein.!? Ihr arbeitgeber zahlt auch die Kita-Beiträge..
    Meine Stunden varieren monatlich,dass ist nun mal so wenn man kein Festgehalt bezieht.


    Das passt jetzt halt nicht zu der Frage " Gibt es einen zuverlässigen Online-Rechner der den genauen Unterhaltsanspruch zuverlässig aufschlüsselt".


    Wenn das Gehalt variiert wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate angenommen.