Hilfe bei der Berechnung der Unterhaltspflicht

  • Hallo ihr lieben,


    ich möchte gerne wissen, in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig für meine Eltern bin.


    Zu mir:

    • Ledig, zusammenlebend, unverheiratet
    • Bruttoeinkommen laut letzter Lohnsteuerbescheinigung 140,000€ (darin sind ca 30,000€ jährlicher Bonus und Aktien enthalten, die mal höher mal geringer ausfallen)
    • Wohnen in kreditfinanzierter, selbst genutzter Wohnung (ca. 350,000 Euro Wert), mit 800€ monatlicher Zins+Tilgungsbelastung für die nächsten 15 Jahre, 300€ Wohngeld
    • Mein bisher angespartes Kapital: 150,000€
    • Private Altersvorsorge: ca 500€ jeden Monat, die ich in Aktien ETFs investiere. Dazu lege ich jeden Monat ca 1500€ in Aktien an zur zusätzlichen Vorsorge.
    • Gesetzlich krankenversichert
    • Partner: ca 2500€ Netto-Einkommen

    Meine Fragen
    (1) wie würde sich meine Unterhaltsrechnung ergeben?
    (2) gibt es Möglichkeiten, wie ich die Ansprüche ggf mindern kann?
    (3) was würdet Ihr jetzt tun?


    Danke Euch

  • Hallo Kranz2017,


    eine Berechnung darf ein Laienforum natürlich nicht vornehmen.


    hier ein Rechner:


    h i e r

    zu 2) google mal nach "Bereinigung Elternunterhalt"


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke Edy, würde das also jetzt so angehen - bitte um Feedback:


    Ausgangspunkt: 140,000€ Brutto ergeben ca 6200€ netto --> Frage: berücksichtigt das Finanzamt also auch diese variable Vergütung
    - davon ziehe ich 620€ Mehrkosten für die Wohnung ab (1100€ für die Wohnung (=800€ Zins+Tilgung+300€ Wohngeld) - 480€ Wohnpauschale)
    - davon ziehe ich 5% des Bruttogehalts ab für Vorsorge 580€ (7000€ jährlich)
    - davon ziehe ich 1800€ Selbstbehalt ab
    --> bereinigtes Einkommen zur Unterhaltszahlung =3200€
    --> 50% davon werden angesetzt = 1600€, die ich zahlen müsste


    (1) ist das Obige korrekt?
    (2) wird meine Lebenspartnerin auch zur Kasse gebeten?
    (3) wie wird meine Eigentumswohnung in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und gibt es Möglichkeiten, diese einzusetzen, um den Anspruch zu mindern?
    (4) wie wird mein angespartes Kapital berücksichtigt in der Unterhaltsberechnung und gibt es Möglichkeiten, dies einzusetzen, um den Anspruch zu mindern?

  • Hallo Kranz2017,


    warum sollte eigentlich deine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern eintreten?


    hängt doch alles von ihrer eigenen Rente ab und wie hoch z.B die Kosten für ein Altersheim sind.



    Ausgangspunkt: 140,000€ Brutto ergeben ca 6200€ netto --> Frage: berücksichtigt das Finanzamt also auch diese variable Vergütung


    Nicht das FA sondern das Sozialamt.


    edy

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  • Hallo,



    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ich möchte gerne wissen, in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig für meine Eltern bin.


    Eine Unterhaltsplicht besteht eigentlich permanent.


    § 1601 BGB
    Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


    Ob § 1601 zum Zuge kommt wird in § 1602 und § 1603 geregelt


    § 1602 BGB
    (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


    d.h. der scheinbar Bedürftige hat zunächst seine eigenen Mittel (Einkommen, Vermögen) einzusetzen. Im Prinzip ist auch nur die Existenzsicherung gemeint, also kein Luxusheim, kein Einzelzimmer


    § 1603
    Leistungsfähigkeit


    1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Vielen awi47 für diese sehr hilfreiche Antwort -


    Deine Rechnung habe ich durchgeführt und gibt ein ernüchterndes Bild: es bleiben ca 2000€ auf mich sitzen. Die Frage ist nun, ist das nach oben hin gedeckelt? Denn, falls die Eltern ein Pflegefall werden, ist auch der Unterhalt deutlich höher, sprich kann es sein, dass ich dann 3000€ dafür einplanen müsste?


    Danke Euch


  • Du hast folgende Fragen noch nicht beantwortet:


    Warum werden Informationen benötigt?
    Ist ein Elternteil bereits bedürftig und bezieht Sozialhilfe?
    Liegt die RWA schon vor?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • vielen dank awi47!


    wenn also beide elternteile pflegefälle wären und die plätze 7,000€ kosten würden, würde ich bei einer angenommenen rente von knapp 500€ insgesamt für beide elternteile ein ungedeckter bedarf von 6,500€ bestehen. Angenommen meine Leistungsfähigkeit ist 4000€, dann würde ich selbst in dem obigen Fall nur max. 2000€ zahlen müssen. Ist das richtig? Mir geht es nur darum zu verstehen, wo meine Obergrenze ist bei den obigen Annahmen.


    Nein, es liegt noch nichts Konkretes vor, aber die Eltern sind auf jeden Fall bedürftig mit einer Rente von 500€, daher will ich mich wappnen.

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Guten morgen awi47, vielen Dank für Deine Hilfe.


    Zitat


    - Bei Pflegegrad 4 Gesamtkosten pro Monat ca. 3.200 EUR
    - abzgl. Erstattung der Pflegekasse: 1775 EUR
    - abzgl. Rente 250 EUR
    ________________________
    Ungedeckter Bedarf: 1175 EUR x 2 = 2350 EUR


    Wenn meine Eltern insgesamt 500€ Rente bekommen, bekommen sie dann trotzdem noch die Erstattung der Pflegekasse in dieser von Dir genannten Höhe? Das wusste ich nämlich nicht. Das würde dann ja tatsächlich einiges an Last von meinen Schultern nehmen. Welche Kriterien müssen gegeben sein, damit meinen Eltern diese Unterstützung der Pflegekasse gewährt wird?


    Code
    1. ?=> Resteinkommen 4090 EUR
    2. Davon die Hälfte wären also 2045 EUR.


    Genau, sorry, ich meinte 4000€ wäre das Resteinkommen. Davon 50% wäre meine Leistungsfähigkeit oder 2400€ wie Du gerechnet hast.
    --> Ist das auch das Maximum, was ich je zahlen müsste, richtig?
    --> Mein Eigenkapital, meine Eigentumswohnung würden verschont bleiben?


    Code
    1. ?Der beste Schutz sind hohe Schulden, da diese vorrangig vor Elternunterhalt sind.


    Wie meinst Du das? Sollte ich vom Kapital eine weitere Eigentumswohnung holen und tilgen?
    Was würdest Du hier empfehlen?


    Ich möchte gerne eine eigene Familie gründen irgendwann und mit diesen Aussichten graut es mir auch ein wenig davor (auch wenn ich weiss, dass Kinder noch einmal den Selbstbehalt erhöhen, möchte ich das ungern davon abhängig machen).


    Danke Dir

  • Hallo,


    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi47, noch einmal lieben Dank für Deine Zeit und Hilfe!


    Ja, es sind beide krankenversichert momentan im Rahmen einer Familienversicherung - diese ergibt sich im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, der sie nachgehen. Wie gestaltet sich das jedoch, wenn sie dieser nicht mehr nachgehen können? Von der Rente können sie die Krankenversicherung dann nicht mehr zahlen. Das heisst sie würden dann schon direkt zum Sozialfall, oder?


    Zu Deiner Anregung, mich zu verschulden, um somit bei Eingang eines RWAs mehr vorrangige Verpflichtungen nachweisen zu können: Was ich dabei nicht verstehe, ist, ob das ganze am Ende nur ein Nullsummenspiel ist, da ich doch zwar eine höhere Kreditbelastung haben werde (nehmen wir an 2000€), die meine Leistungsfähigkeit mindert, aber auf der anderen Seite einen ebenso proportional hohen Wohnwert, der fiktiv dazu gerechnet wird. Sprich: am Ende habe ich zwar eine größere Wohnung, aber auch mehr Schulden am Hals ohne meinen Unterhalt an die Eltern gemindert zu haben. Ist das richtig?


    Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten, wie ich bei meinem Verdienst den Unterhaltsanspruch verringern kann?


    Danke Euch

  • Awi47, noch ein kleiner Nachtrag:


    --> Mein Eigenkapital, meine Eigentumswohnung würden verschont bleiben?
    "Die selbstbewohnte Immobilie ist auf jeden Fall geschützt. Dafür wird ja ein Wohnwert als Einkommen fiktiv berechnet. Bei einem Brutto von 140.000 EUR kann man dürfte das geschützte Altersvorsorgevermögen weit über 150.000 EUR liegen."


    Was ist ein Altersvorsorgevermögen unter Berücksichtigung meines Einkommens und "Vermögens", das mir das Sozialamt zusprechen würde? Wie errechnet das SA das? Angenommen ich dürfte 250,000€ ansparen, die komplett geschützt sind, dann könnte ich ja Stand heute die ETW verkaufen, und mit dem Geld aus der Verkauf der Wohnung + dem angesparten Kapital eine größere Wohnung kaufen und dann ist mein Altersvorsorgevermögen wieder bei 0 und dann wird es auch wieder eine ganze Weile dauern...


    Danke schön

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen



  • Was ist ein Altersvorsorgevermögen unter Berücksichtigung meines Einkommens und "Vermögens", das mir das Sozialamt zusprechen würde? Wie errechnet das SA das? Angenommen ich dürfte 250,000€ ansparen, die komplett geschützt sind, dann könnte ich ja Stand heute die ETW verkaufen, und mit dem Geld aus der Verkauf der Wohnung + dem angesparten Kapital eine größere Wohnung kaufen und dann ist mein Altersvorsorgevermögen wieder bei 0 und dann wird es auch wieder eine ganze Weile dauern...


    Es geht nicht darum was ein SA zusprechen würde sondern was ein oberes Gericht zusprechen würde.


    Die Rechtsprechung des BGH geht davon aus dass ein UHP
    - bis zur Einkommensbemessungsgrenze 5% seines Bruttoeinkommens
    - oberhalb der Einkommensbemessungsgrenze 24 - 25% seines Bruttoeinkommens


    mit 4% verzinst


    für seine sekundäre Altersvorsorge sparen darf, vorausgesetzt er legt dieses Geld tatsächlich an, und dass das so gesparte Vermögen bis zur Regelaltersgrenze (67J) geschützt ist.


    Bei 140.000 EUR Jahreseinkommen ergäbe sich also eine mögliche jährliche Sparrate von ca. 20.000 EUR.


    Wenn man nun von 35 Berufsjahren aus geht, ergäbe sich an Hand ein Altersvorsorgevermögen von ca. 1,5 Millionen EUR.


    Dieses (Bar)Vermögen wäre vor dem Zugriff des SA sicher zusätzlich zu der Immobilie.


    Ab dem gesetzlichen Rentenalter könnte das Vermögen an Hand der statistischen Lebenserwartung verrentet werden und fiktiv dem dann aktuellen Einkommen zugeschlagen werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • kann ich mein Einkommen weiter runter drücken, indem ich eine BaV mache und dort das maximum einzahle?


    So viel ich weiß wird die BaV auf die mögliche sekundäre Altersvorsorge angerechnet.


    Noch mal zu der obigen Berechnung:


    Bei einem Jahresbrutto von 140.000 EUR könnte man 20480/ 12 = 1707 monatlich anlegen.
    Das würde die Leistungsfähigkeit (Beispiel oben) auf ca.1400 EUR drücken.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • hallo liebe(r) awi47 - danke für deine grossartige Hilfe!


    Ich habe noch ein paar klärende Fragen:


    "Bei 140.000 EUR Jahreseinkommen ergäbe sich also eine mögliche jährliche Sparrate von ca. 20.000 EUR."
    --> ich kann den Schritt leider noch nicht wirklich nachvollziehen. 25% von 140,000 sind doch 35,000€ und nicht 20,000€?
    --> muss das Geld so angelegt sein, dass ich das angesparte Kapital nicht liquidieren darf? Beispiel: könnte ich das Gesparte nach 10 Jahren auflösen, um die Ausbildung meines Kindes zu finanzieren? Oder ist das Geld komplett zweckgebunden und ich kriege Probleme, wenn ich das tue.
    --> Und falls ich früher hops gehe, habe ich vom Geld leider überhaupt nichts gehabt... Blöd irgendwie, aber immerhin gibt es diese gute Sparmöglichkeit!



    "Ab dem gesetzlichen Rentenalter könnte das Vermögen an Hand der statistischen Lebenserwartung verrentet werden und fiktiv dem dann aktuellen Einkommen zugeschlagen werden."
    --> Kannst Du hierzu ein Beispiel geben?
    - Angenommen man hat noch 35 Berufsjahre vor sich, und die 1,5 Mio€ angespart nach 70 Jahren, was passiert dann? Man nimmt an mit 70, dass man noch 25 Jahre lang lebt, teilt die 1.5m durch 25 = 60,000€ pro Jahr, zahlt darauf Steuern erst einmal, und von dem, was übrig bleibt wird dann wieder Elternunterhalt gezahlt?


    "Bei einem Jahresbrutto von 140.000 EUR könnte man 20480/ 12 = 1707 monatlich anlegen.Das würde die Leistungsfähigkeit (Beispiel oben) auf ca.1400 EUR drücken."
    --> wie kommst Du auf 20,480€?
    --> Beispiel: ich habe meine Leistungsfähigkeit nun auf Basis Deiner Ratschläge neu berechnet und (bitte um kurze Bestätigung)

    • Nettoeinkommen (gerundet, damit einfacher zu rechnen): 6,500€
    • Wohnwert angenommen: 800€ (ist gedeckelt - auch wenn ich jetzt eine 150qm Wohnung hole und nachher mit Familie drin wohne, korrekt?)
    • abzgl berufsbedingte Ausgaben pauschal 5% = 325€
    • abzgl. Kreditschulden 2200 EUR (angenommen ich verkaufe jetzt meine Wohnung, nehme mein EK von 150k, dann finanziere ich mir eine große ETW über 30 Jahren)
    • abgzl Berufsunfähigkeitsversicherung= 100€ --> ist das in Ordnung so?
    • zzgl Haushaltsersparnis 10% ---> wie berechne ich diese?
    • ___________________________
    • Bereinigtes Nettoeinkommen: 3075 EUR
    • abzgl. Selbstbehalt 1800 EUR
    • _____________________________________
    • => Resteinkommen 1275 EUR
    • Davon die Hälfte wären also 640 EUR.

    --> Stimmt de obige Rechnung?
    --> ich habe noch Bafögschulden - die nehme ich an werden irgendwo abgezogen, oder? 100€ pro Monat wären das ca
    --> Schulden aus dem Kauf einer Küche sind auch 150€ ca monatlich. Findet so etwas auch Beachtung?
    --> Was passiert nach erfolgter Finanzierung der ETW nach 25-30 Jahren? Ich nehme an das drückt mein Einkommen wieder nach oben, richtig? Also lieber mehr Schulden aufnehmen, höhere Belastung eingehen, etc.?


    Eine andere Frage:
    --> ich möchte mich gerne beruflich weiter entwickeln, eine Umschulung machen. Hier könnte ich mich auch verschulden mit ca 50,000€. Wäre das sinnvoll, so etwas lieber dann zu finanzieren als aus dem EK zu zahlen?


    herzlichen dank im voraus!