Auskunftsersuchen Sozialamt wegen Vater an meine Mutter und mich - wie soll man reagieren?

  • >> Akzeptabel sind für mich die Links zu Gesetzessammlungen, Seiten der Ministerien, Gerichtsentscheidungen


    ?Was ist mit den Links zu den Medien, Nachrichtenportalen?
    Wikipedia?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    edy und meine Wenigkeit sind da recht pingelig. Ein Anwalt, der eine Internetseite betreibt und dort veröffentlicht, der betreibt Werbung für sich. Außerdem muss diese Ansicht des Anwalts nicht mit der ständigen Rechtsprechung konform gehen. Es können auch Versuchsballons sein, um eine sinnvolle Diskussion anzuleiern, unter Kollegen z.B. Oder eben eine Masche, Geld zu verdienen. Es gibt einen recht bekannten Anwalt, der angeblich bundesweit tätig ist, der sich immer wieder in Foren plaziert, und nach meinem Gefühl auch Hilfesuchende in sinnlose Verfahren treibt.


    Deshalb sind wir hier sehr streng. Bitte hab Verständnis dafür.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    edy und meine Wenigkeit sind da recht pingelig. Ein Anwalt, der eine Internetseite betreibt und dort veröffentlicht, der betreibt Werbung für sich. Außerdem muss diese Ansicht des Anwalts nicht mit der ständigen Rechtsprechung konform gehen. Es können auch Versuchsballons sein, um eine sinnvolle Diskussion anzuleiern, unter Kollegen z.B. Oder eben eine Masche, Geld zu verdienen. Es gibt einen recht bekannten Anwalt, der angeblich bundesweit tätig ist, der sich immer wieder in Foren plaziert, und nach meinem Gefühl auch Hilfesuchende in sinnlose Verfahren treibt.


    Deshalb sind wir hier sehr streng. Bitte hab Verständnis dafür.
    Herzlichst
    TK



    ?Es würde mich interessieren welchen angeblich bundesweit tätigen Du meinst, gerne per private Nachricht an mich.


    ?Was ist mit Elternunterhaltsrechner, die von Anwälten betreiben werden? Darf man auf sie nicht verlinken?
    Grüße,
    M

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg, die Unterhaltsberechner findet jeder selbst. Glaub es mir mal. Hier muss nichts reingesetzt werden, was jeder selbst herausfinden kann, und die sind ja teilweise wegen unterschiedlicher Rechtsprechung auch nicht bundesweit einsetzbar. Wir gehen von einem mündigen Fragesteller aus. Wenn es anders ist, dann kann er auch die Links nicht richtig auslegen. Das ist sein Problem. Aber, wenn es heisst, hier empfohlen, dann wird es kritisch.


    Bitte hab Verständnis für unsere Haltung.


    Herzlichst


    TK

  • Meg, die Unterhaltsberechner findet jeder selbst. Glaub es mir mal. Hier muss nichts reingesetzt werden, was jeder selbst herausfinden kann, und die sind ja teilweise wegen unterschiedlicher Rechtsprechung auch nicht bundesweit einsetzbar. Wir gehen von einem mündigen Fragesteller aus. Wenn es anders ist, dann kann er auch die Links nicht richtig auslegen. Das ist sein Problem. Aber, wenn es heisst, hier empfohlen, dann wird es kritisch.
    Bitte hab Verständnis für unsere Haltung.
    Herzlichst
    TK



    >> die Unterhaltsberechner findet jeder selbst. Glaub es mir mal
    Nein, glaube ich nicht. Weil ich auch andere Fälle und Erfahrungen kenne.


    >> Bitte hab Verständnis für unsere Haltung
    ?Ja, habe ich. Auch wenn ich sie im Moment nicht ganz nachvollziehen kann


    Grüße,
    M

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo TK,


    vielen Dank für Deine Auskünfte!!! Bei uns war die Situation für die damalige Zeit eher untypisch: Meine Mutter hat voll gearbeitet (Beamtin), mein Vater hat während der Ehe promoviert. Es war also eigentlich zu erwarten, dass er irgendwann das höhere Einkommen haben würde, aber er hat all seine Jobs in den Sand gesetzt, war so jahrelang arbeitslos. Er war aber gesund, hatte auch keine "Nachteile aus der Ehe" oder sowas (eher im Gegenteil...).
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei der Scheidung genau so ablief wie schreibst und dass es keine schriftliche Unterhaltsvereinbarung gibt. Beim Gericht habe ich heute angerufen; sie holen die Akte aus dem Archiv (aber nach 35 Jahren ist da wahrscheinlich auch nur noch das Urteil drin).


    Jetzt haben wir auf dem Rentenbescheid meiner Mutter immerhin einen Vermerk gefunden: "geschieden, keine Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe." Das klingt ganz gut, hoffe ich. Frage mich nur: Ist so ein Vermerk ist rechtsverbindlich?


    Herzliche Grüße!
    Chrispie74

  • Chrispie,


    so untypisch war das gar nicht. Die vielen Sekretärinnen, die dem Göttergatten das Studium finanziert haben, das war doch eine übliche Vorgehensweise. In der Gerichtsakte wird sich auch nicht viel finden, weil es offensichtlich keinen diesbezüglichen Antrag gab, nicht entschieden wurde, wie ja auch festgehalten.


    Dieser ganze Aufwand ist doch absolut überflüssig. Die Unterhaltskette ist dauerhaft unterbrochen, wenn kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht. Und das ist hier der Fall. Das kurz mitteilen, und das wars. Und ob nach der Scheidung die Unterhaltskette unterbrochen wurde, das kann man der Scheidungsakte nun wirklich nicht entnehmen.


    Herzlichst


    TK

  • Du hast recht, TK, wahrscheinlich zu viel Aufwand (und Aufregung meinerseits als nötig). Ich hatte bei meiner Suche im Netz (Beispielfälle, Erklärungen Gesetze usw.) so das Gefühl bekommen, dass gerade bei den Ehen der alten Rechtslage immer davon ausgegangen wird, dass die Frau versorgt werden musste (Hausfrau, Kinder), Mann gearbeitet hat.


    Und ich war verunsichert, weil ich das mit der Unterhaltskette nicht bis ins Letzte verstanden hab. Klang für mich so wie: Es kommt nur drauf an, ob ununterbrochen Verpflichtung bestand, unabhängig von tats. Zahlungen. Hab mir auch die Unterhaltsgründe im alten Gesetz angesehen (mein Vater hat z.B. oft darauf hingewiesen, dass ihm angebotene Stellen nicht zumutbar waren).


    Darf ich deshalb nochmal fragen, weshalb genau die Kette hier auf jeden Fall unterbrochen ist? (Sorry, falls Du das schon erklärt hast und ich grad irgendwie auf der Leitung stehe...)


    Wir machen es auf jeden Fall so, wie Ihr geraten habt, Mutter schickt die Auskunft und ich auführliche Angaben. Mal schauen, was das SA sagt.
    Ich melde mich mit weiteren Erfahrungen.


    Nochmals 1.000 Dank!!! und herzlichen Gruß an alle,
    Chrispie74

  • Hi,


    auch vor 35 Jahren musste ein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Der war typischerweise da, wenn ein Partner ein Kind versorgte. Dann war für diesen Partner zu zahlen. Krankheit wäre auch eine Alternative oder lange Ehedauer. Oder aber auch ein hoher Unterschied zwischen den Gehältern. Aber auch dann war das kein lebenslanger Anspruch. Selbst damals nicht. Und, wenn die Unterhaltskette einmal unterbrochen war, dann lebte sie auch nicht wieder auf. Ich gehe mal davon aus, dass du bei deiner Mutter aufgewachsen bist. Wenn denn überhaupt ein Unterhaltsanspruch des Vaters bestand, dann nur sehr befristet. Dann war die Unterhaltskette unterbrochen, vielleicht existierte ein Anspruch bis zur Beendigung seiner Ausbildung, was weiss ich. Ein Wiederaufleben gibt es nicht, damit ist der Drops gelutscht.


    Herzlichst


    TK

  • - Ich selbst (ledig, keine Kinder), 40 Jahre alt, seit 2002 berufstätig, allerdings in verschiedenen schlecht bezahlten Jobs, verdiene jetzt ca. 1400 Euro netto (Teilzeitstelle), unbereinigtes Einkommen. Ich habe aber etwas Vermögen für meine Altersvorsorge angespart bzw. von meiner Mutter geschenkt bekommen, das über 75.000 Euro liegt. Kann das Sozialamt an dieses Vermögen heran? Ich habe versucht, aus den Modellberechnungen für Schonvermögen und Selbstbehalt schlau zu werden, aber ich bin unsicher. Was kann ich tun?


    ?Hallo,
    ich habe zwar hier irgendwo gelesen das Links wegen Werbung nicht gern gesehen sind,
    ?möchte aber trotzdem mal einen Link einstellen weil er das Thema Schonvermögen bei
    ?niedrigen eigenem Einkommen an Beispielen verdeutlicht.
    ?Der Link weist auf eine ARD Mediathek Plusminus - ?Reportage
    mit dem Titel "Immer mehr Kinder sollen für ihre Eltern zahlen".
    Ist zwar schon etwas älter aber trotzdem Interessant.



    Gruß Alexa

  • Hallo, liebe Forumsmitglieder,


    heute möchte ich mich für die Tipps hier ganz herzlich bedanken! Ich habe Nachricht vom Sozialamt, dass von mir derzeit kein Unterhalt verlangt werden kann. Bin sehr froh!


    Ich bin genauso vorgegangen, wie Ihr es mir geraten habt: Den Fragebogen habe ich nicht verwendet, aber meine Auskünfte mega-übersichtlich eingereicht. Wo es ging, habe ich Belege dazugelegt oder erklärt, wozu das Geld gedacht ist. Meine Mutter ist auch raus, genau wie Ihr gesagt habt (keine Unterhaltskette...).


    Besonders geholfen haben mir auch Eure Ratschläge, gelassen zu bleiben und die Sache nicht "feindselig" anzugehen.


    Bin sehr erleichtert. Dank Euch brauchte ich keinen Anwalt. Im Nachhinein finde ich die Formulierungen der Schreiben des SA sehr ungenau, verwirrend und im Tonfall recht drohend. Ich habe die "Hinweise" wirklich x-mal gelesen und auch alle Paragraphen, auf die darin Bezug genommen wurde. Das hat mich ein bisschen sicherer bei meinen eigenen Anschreiben gemacht, aber vor allem waren es Eure Tipps, die mir geholfen haben!!!


    Nochmals 1000 Dank!!!
    Herzliche Grüße
    Chrispie74

  • Chrispie,


    schön, dass du uns vom Ausgang informierst. Ich würde mich über den etwas ruppigen Brief nicht ärgern. Das sind Formbriefe, die sollen etwas Druck machen, damit überhaupt reagiert wird. Denn viele Mitbürger sind ja leider sehr stur. Und, diese Briefe sollen zunächst einmal ganz viele verschiedene Sachverhalte abdecken. Sowas nie persönlich nehmen. Einfach sachgerecht informieren, du siehst ja, erst dann wird in die eigentliche Prüfung eingestiegen, und das funktioniert dann schon.


    Herzlichst


    TK