Unterhalt für 18 jährige Tochter

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
    Meine Tochter wird nächsten Monat 18, sie lebt bei der Mutter geht noch zur Schule und macht einen Nebenjob (was sehr löblich ist).
    Zu der Mutter habe ich keinen Kontakt und zu meiner Tochter habe ich es versucht, leider ist dieser nur sporadisch und einseitig.
    Soweit ich weiß wird der Unterhalt neu berechnet und beide Elternteile sind Unterhaltspflichtig. Die KM lebt schon immer von HartzIV.
    Muss ich jetzt damit rechnen das ich weiterhin alles alleine zahlen muss?
    Auf Nachfrage besitzt meine Tochter kein eigenes Konto, wenn ich es richtig gelesen habe muss sie mir eine Bescheinigung geben das ich weiterhin auf das Konto der Mutter zahlen soll. Ist das richtig?

  • Hallo hilfesuchender,


    Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
    Wohnt Tochter nei Mutter oder eigene Wohnung?


    Wenn Mutter nicht leistungsfähig ist musst du alleine Unterhalt zahlen


    Ab 18 wird aber das volle KG vom Bedarf abgezogen.


    edy

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  • Hallo hilfesuchender,


    selbst wenn Sozialleistung als EK gelten würde,


    der Selbstbehalt um leistungsfähig zu sein beträgt hier für die Mutter 880€


    edy

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  • Hallo edy,
    habe die Frage falsch gestellt. Ob Sozialleistung als EK auf mein EK zu gezählt werden und ich deshalb evtl. der Unterhalt meiner Tochter steigt, was ja bedeuten würde das ich noch mehr zahlen müsste.
    Weist du vieleicht auch über das mit dem Konto was?
    LG

  • Hallo hilfesuchender,


    Wo hin die Unterhalüberweisung geht sollte dir die Tochter


    schriftlich geben. Nur so erfogt die Zahlund schuldbefreiend.


    Ob Sozialleistung als EK auf mein EK zu gezählt werden und ich deshalb evtl. der Unterhalt meiner Tochter steigt, was ja bedeuten würde das ich noch mehr zahlen müsste.


    Du hast EK aus nichtselbständiger Arbeit? du bekommst zusätzlich Sozialleistungen?


    Wie hoch ist der Gesamtbetrag?


    edy

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  • Das spielt in diesem Fall keine Rolle, da die KM so oder so nicht leistungsfähig ist.
    Die UH-Anteil eines Elternteiles ist nie höher als das was er als allein UH-Pflichtiger zu zahlen hätte.


    Oder in anderen Worten: Die UH-Zahlung von dir an deine Tochter kann durch das Hinzukommen der KM als BarUH-Pflichtige bestenfalls niedriger werden, niemals aber höher.

  • Hi,


    in Ergänzung: in der Regel wird das, was zu zahlen ist geringer. Der Betrag ist nach oben gedeckelt (siehe auch die Anmerkungen deines Oberlandesgerichts, steht wohl in allen auch ausdrücklich drinne) und dann wird ja das Kindergeld voll angerechnet, nicht nur hälftig, so dass sich der Zahlbetrag um die Hälfte des Kindergeldes verringern wird.


    Theoretisch kann sich der Unterhaltsanspruch natürlich erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn ein Zahlanspruch gegen beide Elternteile besteht. Dem ist hier aber nicht so. Oder aber, wenn das Kind studiert und nicht mehr zu Hause lebt. Dann ist das Kind aber nicht mehr priviligiert und dann muss unter Berücksichtigung aller Umstände (andere Berechtigte vorrangig zu bedienen?) ohnehin neu gerechnet werden.


    Es kann allerdings sein, dass die Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter raus fällt, die Mutter deshalb weniger ALG II bekommt. Das ist aber ein Problem der Mutter, nicht deines.


    Herzlichst


    TK