Suche guten Anwalt

  • Hallo Nichtzahler,


    willkommen im Forum. :)


    Einen guten Anwalt kann ich aus eigenem Erleben leider nicht empfehlen.
    Warum glaubst du, dass ein anderer Anwalt mehr erreichen könnte?


    Schildere doch mal deinen Fall.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • für Familienrecht (Elternunterhalt) im Rhein Sieg Kreis.


    in NRW gibt es doch bekannte Anwälte, die sich damit beschäftigen:



    hast du sie schon in Betracht gezogen?


    Schleichwerbung rausgenommen.


    TK

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


    Einmal editiert, zuletzt von timekeeper ()

  • Mit dieser Frage haben sich schon hunderte von Ratsuchenden beschäftigt.

    Ob die bekannten Staranwälte wirklich die besten sind?

    Ich kann mich an den enttäuschten Kommentar eines UHP in einem anderen Elternunterhaltsforum erinnern, der sinngemäß schrieb:

    "Trotz Duisburger Staranwalt, außer Spesen nichts gewesen".

    Diese Staranwälte verdienen doch gut an ihren Büchern, Publikationen und Vorträgen. Die haben doch m.E. gar keine Zeit für die Alltagsfälle.

    Wahrscheinlich wäre ein junger engagierter Anwalt die bessere Wahl.

    Am besten ist es, wenn man sich selbst intensiv mit Elternunterhalt beschäftigt, z.B. mit den schon vorhandenen Beiträgen in diesem Forum oder in anderen Foren.
    Man wird zumindest Parallelen zu dem eigenen Fall finden, wenn nicht, dann kann man nachfragen.

    Gerüstet mit diesen Vorkenntnissen kann man einen Anwalt, seine Kenntnisse in Sachen EU, seine Strategien usw. testen.

    Ein guter Anwalt sollte

    • Erfahrungen mit Elternunterhalt haben
    • engagiert sein
    • bereit sein, die Vorstellungen des UHP mitzutragen
    • Fallstricke aufzeigen können, in denen man sich verheddern könnte
    • sich zuerst der Frage zuwenden, ob
    • - ein UHB überhaupt bedürftig ist und der ob der Bedarf richtig ermittelt wurde
    • - erst dann die Leistungsfähigkeit des UHP prüfen


    Die Frage nach einem guten Anwalt ist nicht so leicht zu beantworten, denn das wird auch beeinflusst durch die Interessenlage und den Typ des UHP

    - ist er z.B. mehr der kämpferische Typ und möchte um jeden Preis gewinnen
    > dann braucht er einen entsprechenden engagierten Anwalt, der das auch möchte und der auch bereit ist Zeit zu investieren

    - ist er der mehr kompromissbereite Typ
    > dann braucht er einen Anwalt der sich gerne auf einen Vergleich einigt und so das Verfahren beschleunigt

    - ist der Fall kompliziert, weil verschiedene Rechtsgebiete eine Rolle spielen, z.B. das Thema Schenkungsrückforderung u.ä.
    > dann sollte der Anwalt sich auch mit diesen Rechtsgebieten auskennen und rechtzeitig Hinweise geben können

    - ist der Fall "emotional" behaftet, weil beispielsweise Themen der Vergangenheit eine Rolle spielen
    > dies sollte der Anwalt berücksichtigen können

    - sind Geschwister im Spiel
    > der Anwalt sollte diesen Aspekt in seine Vorgehensweise einbeziehen, denn das Geschwisterthema kann schnell eine Familie auseinanderreissen,

    Wenn ein Unterhaltspflichtiger vom Sozialamt eine Rechtswahrungsanzeige mit Auskunftsersuchen erhält, dann wird er in vielen Fällen keine Information erhalten, warum und in welcher Höhe Unterhalt verlangt wird.

    Ein kompetenter Anwalt wird bei dieser Sachlage zunächst das Sozialamt auffordern, entsprechend Auskunft zu erteilen und Belege vorzulegen, denn nur so kann überprüft werden, ob die Forderung zu Recht besteht

    Zur Erstberatung

    Die Erstberatung dient dazu, den Mandanten mündlich, in pauschaler Form in seinem Fall zu beraten.

    Das Gespräch dauert in der Regel max. 1 Stunde. In diesem Gespräch können wird der Anwalt nicht mehr als seine Einschätzung in rechtlicher und taktischer Hinsicht erteilen.
    Es kann von einem Erstgespräch nicht erwartet werden dass schriftlichen Unterlagen durchgesehen und ausgewertet bzw. konkrete Berechnungen erfolgen

    Die eigentliche Kompetenz eines guten Anwalts in Sachen Elternunterhalt liegt m.E. darin zu erkennen, ob der Bedarf und die Bedürftigkeit des UHB richtig dargelegt ist.

    Bedarf und Bedürftigkeit können insbesondere angegriffen werden wenn beispielsweise die Heimkosten im Vergleich zu anderen Heimen zu hoch sind, oder der Elternteil grundlos ins Pflegeheim gegangen ist. Insbesondere können die in den Heimkosten oft enthaltenen Investitionskosten angegriffen werden.

    Dazu braucht ein Anwalt nicht nur die Kenntnis des allgemeinen Unterhaltsrechts des BGB und der entscheidenden Urteile der OLG und des BGH besonders in Bezug auf Bedarf und Bedürftigkeit, sondern auch Kenntnisse des Sozialhilferechts.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hi,


    in Ergänzung: es gibt Fälle, die kann auch der schlechteste Anwalt nur gewinnen und Fälle, die kann auch der beste Anwalt nur verlieren. Und, wir sind nicht bei Barbara Salesch oder in einem US-Krimi. Der Anwalt sollte die Rechtsprechung "seines Gerichts/OLGs" kennen. Das Büro sollte weiterhin gut durchorganisiert sein. In großen Büros kann es sein, dass die Schriftsätze nicht von dem Anwalt verfaßt werden, mit dem der Mandant gesprochen hat. Das muss kein Fehler sein, man muss sich überlegen, ob das passt. Und, im Familienrecht/Unterhaltsrecht ist die Hauptverhandlung in der Regel nebensächlich. Letztlich sind die Schriftsätze entscheidend. Ausnahme ist, wenn Zeugen vernommen werden oder Kinder angehört werden. Aber auch da haben die Anwälte noch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ich staune immer wieder, wie wenig Mandanten die Schriftsätze wirklich lesen. Das sollte man tun, und zwar gründlich. Und, man sollte die eigenen Unterlagen gut sortiert dem Anwalt übergeben. Denn bei dem Kuddelmuddel, was man häufig vorgelegt bekommt, ist eine substantiierte Stellungnahme gar nicht möglich. Ist dann dolle, wenn der gegnerische Kollege schreibt, dass der Mandant den Anwalt wohl nur unvollständig informiert habe. Und, der Mandant sollte registrieren, dass der Anwalt nicht nur einen Fall hat, deshalb nicht einen Tag vor Fristablauf mit wichtigen Sachen ankommen, da kann dann viel schief laufen.


    Noch vor nicht allzu langer Zeit gab es die Gerichtsferien, in denen relativ wenig passierte. Da nahmen dann auch alle Richter und Anwälte ihren Haupturlaub. Und nach den Ferien liefen dann die Fristen aus. Nun ist das in der 1. Instanz nicht so schlimm, wenn noch verspätet vorgetragen wird. Aber am Oberlandesgericht sind/waren diese Fristen absolute Notfristen. Es gab also keine Fristverlängerungen. Alle Mandanten einer OLG Praxis wurden darauf hingewiesen, dass die Unterlangen xyz spätestens 4 Wochen vor Ende der Gerichtsferien einzureichen seien, um eine gründliche ordnungsgemäße Bearbeitung des Falles zu garantieren. Über 50% aller Unterlagen wurden trotzdem in den letzten 3 Tagen eingereicht, und jeder OLG Anwalt hatte dann so 30 umfangreiche Fälle in ein paar Tagen zu bearbeiten. Also, man muss auch viel selbst tun, damit der Anwalt seine Kenntnisse optimal einsetzen kann. Und - man muss seinen Anwalt nicht lieben. Aber, man sollte ihn mögen. Ihm vertrauen. Das ist ganz wichtig.


    Und dann klappt es auch ganz ohne die erste Silbe "Star...." Man muss gut zusammenarbeiten können.


    Wenn man das alles berücksichtigt, dann sollte ein Fall optimal abgearbeitet werden.


    Herzlichst


    TK