Elternunterhalt für Vollerwerbsminderungsrentner

  • Hallo Werner,


    Wurde bereits Sozialhilfe für deine Mutter bewilligt?

    Zahlst Du schon EU?

    Wenn ja, wie viel?


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,

    meine Mutter zahlt seit über einem Jahr aus Ihrem Restvermögen.

    Nun werde ich bald allerdings Sozialhilfe beantragen müssen.

    Zur Zeit muss meine Mutter 600€ zuzahlen. Ab Juni nochmals wie gesagt 200€ mehr.

    Für mich stellt sich die Frage ob das Pflegeheim überhaupt über 6% auf einen Schlag mehr verlangen darf?


    P.S: Wenn ich den Sozialhilfeantrag stelle werde ich bestimmt vorab noch einige Fragen stellen.

    Gruss Werner

  • Für mich stellt sich die Frage ob das Pflegeheim überhaupt über 6% auf einen Schlag mehr verlangen darf?

    Hier ist ein Urteil des BGH vom 12.5.2016, AZ III ZR 279/15


    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=74865&pos=0&anz=1


    Such doch bei Google mal mit den entsprechenden Suchbegriffen wie pflegeheim preiserhöhung u.ä.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Es hat in den letzten Jahren in vielen Heimen eine Preiserhöhung stattgefunden. Das wird auch weiter so gehen.

    Ich habe damals einfach mal überschlagen, ob es besser ist Sozialhilfe zu beantragen oder den Fehlbetrag selber zu zahlen.

    Bei mir war die Entscheidung recht einfach, denn meine Mutte bekommt GS. Daher war klar, das die Sozialhilfe deutlich höher liegt als den Anteil den ich an EU zahlen müsste.

    Da es von vielen Faktoren abhängt, lass doch mal deine mögliche Leistungsfähigkeit einschätzen.

    Dann kannst du immer noch entscheiden ob du den Antrag stellst oder selber zahlst.


    LG frase

  • Auch haben sie die Investitionskosten erhöht, mit der Begründung, es würden neue Einzelzimmer entstehen.


    Das Heim liegt in NRW und in diesem Bundesland werden die Investitionskosten bei einem Sozialhilfeempfänger im Heim vom Land übernommen


    In Nordrhein-Westfalen können Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung bei vollstationärer Pflege die anteilige Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen. Dieses wird als Unterstützung der pflegebedürftigen Person in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährt. Das Pflegewohngeld gilt als öffentliche Förderung der Pflegeeinrichtung.

    Antragsberechtigt ist die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner beziehungsweise die jeweilige Vertretung. Sofern diese eine Zustimmung erteilt haben, kann die Einrichtung den Antrag stellen.

    Voraussetzung für Ihren Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass:

    • Sie vollstationäre Pflege erhalten
    • Sie mindestens in Pflegestufe 2 eingestuft wurden
    • Ihr Einkommen und Ihr Vermögen von unter 10.000 Euro zur Finanzierung der Investitionskosten nicht oder teilweise nicht ausreicht

    Das Pflegewohngeld gilt als Einkommen des Heimbewohners und kann daher nicht vom Unterhaltspflichtigen verlangt werden

  • Vielen Dank für Eure Antworten, ja Pflegewohngeld beziehen wir bereits. Ist allerdings nur ein "Tropfen auf dem heißen Stein". So langsam gehen die Heimkosten an die 4000€ Grenze (bei Pflegegrad 3), wo soll das denn noch hinführen?!

    Gruß Werner

  • Hallo Werner,


    wie hoch ist der Eigenanteil insgesamt? Das Heim muss seine Kalkulation mit dem SA abstimmen.

    Der Eigenanteil bleibt bei allen Pflegeraden gleich hoch (außer bei 1). Ist nur gut für das Heim, bekommt mehr Kohle von der Pflegekasse.

    Problem bleibt, das die Heime in der besseren Position sind und fast alles fordern können.

    Man möchte seinen Eltern ja auch keinen Umzug in ein günstigeres Heim zumuten.

    Deiner Mutter muss auch ein angemessens Taschengeld verbleiben.

    Wenn ich es hier richtig gelesen habe, dürfte der ungedeckte Teil bei 800€ liegen.

    Das wäre der Betrag der vom Amt übernommen würde und dann in Regress genommen werden kann.

    Hier also prüfen, ob du in dieser Höhe Leistungsfähig bist.

    Bist du unsicher, dann stelle den Antrag in jedem Fall. Das Amt muss sich die Kohle von dir holen.

    Dank awi´s Ratschlägen sollte es nicht zum Selbstläufer werden.


    LG frase

  • Wenn ich es hier richtig gelesen habe, dürfte der ungedeckte Teil bei 800€ liegen

    Hallo allerseits,

    ich hoffe immernoch das meiner Mutter eine (kleine) Unfallversicherung ausbezahlt wird. Wenn nicht, muss ich in ca. 2-3 Monaten Sozialhilfe für meine Mutter beantragen. Dann sind alle Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht.

    Ja der Selbstbehalt beläuft sich nun auf 800€.


    Ich besitze übrigens 2 Oldtimer, nichts dolles, Wert ca. 20000 €. Die muss ich ja bestimmt angeben, wenn die Fragen vom Sozialamt kommen?!

    Werden die mir zum Vermögen angerechnet? Müßte ich sogar noch Wertgutachten für die Oldis erstellen lassen?

    Es werden sicherlich noch einige Fragen aufkommen.

    Danke erstmal bisher.

    Gruß Werner

  • Werden die mir zum Vermögen angerechnet?

    Du musst sie ja nicht als werthaltige Oldtimer angeben. Gib sie an als alte Autos mit Typ und Baujahr usw. und mach bei Wert ein Fragezeichen. Der Wert bestimmt sich aus Angebot und Nachfrage. Wenn das Amt einen Gutachter bestellt, dann müssen sie ihn auch bezahlen.


    Wenn das nicht funktionieren sollte und der Sachbearbeiter ein Kenner des Wertes von Oldtimern ist, dann deklariere sie als Wertanlage für deine Altersvorsorge.


    Ich beziehe eine Rente von 1360 € mtl. Dazu habe ich einen 450 € Job. Gesamt also 1810 €.


    Als Rentner kannst du jederzeit den 450 EUR Job aufgeben. Dann bist du garantiert nicht mehr leistungsfähig. Warte also erst mal ab, was die Behörde ausrechnet.

    Dann sind alle Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht.

    Du weißt, dass Deine Mutter ein sozialhilferechtliches Schonvermögen von 5000 EUR hat.

    Also rechtzeitig den Antrag auf Sozialhilfe stellen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hast du eine Vorsorgevollmacht für deine Mutter, sonst muss deine Mutter selber den Antrag stellen.

    Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?

    Die Oldtimer würde ich überhaupt nicht angeben, da werden die Ämter immer gierig, wenn etwas zu verwerten scheint.

    Das sind einfach zwei alte Autos und fertig. Ich würde denen auch nichts über meine Motorräder oder Uhren und Goldbarren im Tresor auf die Nase binden.

    Ich finde den Vorschlag von awi bedenkenswert, den Nebenjob mal ruhen zu lassen. Was bringt es in deiner Situation wenn du fast nur für den EU zusätzlich arbeiten gehst?


    LG frase

  • Man möchte seinen Eltern ja auch keinen Umzug in ein günstigeres Heim zumuten.

    wenn ein Unterhaltspflichtiger die aus seiner Sicht die erhöhten Heimkosten angreift und gewinnt, dann zahlt das Sozialamt die Differenz zum preisgünstigeren Heim, der Heimbewohner kann selbstverständlich im teuren Heim bleiben, also kein Umzug

  • Ich halte es für bedenklich, die Autos nicht anzugeben, schließlich zahle ich doch Steuern dafür. Das kann man schließlich nachvollziehen.

    Ein Bestatter gab mir mal den Rat, die Sterbeversicherung meiner Mutter nicht anzugeben, weil sie schon seit ca. 1985 besteht. Aber das kriegen die Ämter doch raus. Also hab ichs angegeben. Nun muß ein Teil dieser Sterbeversicherung

    wohl für die Heimkosten eingesetzt werden.

    Grüße Werner

  • bin seit 2010 Erwerbsminderungsrentner. Mein Alter ist 60 Jahre.
    Ich beziehe eine Rente von 1360 € mtl. Dazu habe ich einen 450 € Job. Gesamt also 1810 €.
    Regelrenteneintrittsalter = 65 Jahre und 11 Monate.

    wenn das Sozialamt die 450 € als Einkommen des Unterhaltspflichtigen ansieht, das wird es bestimmt machen, dann würde ich einwenden, diese Einnahme beruht auf einer überobligatorischen Tätigkeit, bei Anerkennung wird diese Einnahme nicht als Einkommen des Unterhaltspflichtigen angerechnet

    aus BGH-Urteil

    Eine vom Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist vielmehr - entsprechend der Lage bei dem Unterhaltsberechtigten - regelmäßig überobligatorisch


    Ich würde dies in dem geschilderten als vergleichbar ansehen, Regelaltersgrenze und Erwerbsminderungsrentner

    in beiden Fällen kann eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden, dann sind die Einnahmen aus einer Tätigkeit als überobligatorisch anzusehen


    Ich gehe mal davon aus, die Erwerbsminderungsrente bedeutet hier, auf Grund der Schwere der Erkrankung ist eine Erwerbstätigkeit ausgeschlossen


    versuchen würde ich es