Elternunterhalt 2. Überprüfung

  • Bin neu hier, erst mal ein Hallo an alle.
    Meine Mutter ist seit 9.11.17 im Pflegeheim und ich soll Unterhalt in Höhe von 296,95 € bezahlen.
    Die erste Überprüfung hat ergeben, dass ich z. Zt. nicht in der Lage bin zu zahlen (Freistellungsmitteilung)
    Nun zu meinem eigentlichen Problem.
    Das wird ja wieder überprüft, ich nehme an wenn ich die Regelaltersrente bekomme mit 65 +
    Ich beziehe 3 Renten (EU-Rente, Witwenr. und VBL) gesamt Netto 1818 € zusätzlich habe ich ein Bankguthaben von 31.212€


    Was ist mit diesem Geld? Habe 31 Jahre gearbeitet. Ein Online-Anwalt meinte, dass die Rente bei 75 % unter dem letzten Arbeitseinkommen liegt und deshalb das Schonvermögen aufgeschmolzen wird. Mein letztes Einkommen war das Gleiche, wie meine 3 Renten.
    Ist es besser, wenn ich alles ausgebe oder darf ich gar nichts mehr anrühren?
    Ich bin seh- und gehbehindert 90% Merkzeichen G und B und sitze im Rollstuhl (MS)
    Könnte ich da eventuell Rücklagen angeben für betreutes Wohnen, Umzugskosten.

  • Hallo Petra,


    willkommen im :) Forum.



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi, Danke für Deine Antwort.
    zu 1. Der o. g. Betrag stand auf der Rechtswahrungsanzeige, habe alle Angaben gemacht und mir wurde mit einer Freistellungsmitteilung nach SGB XII mitgeteilt, dass ich derzeitig nicht in der Lage bin, Unterhaltszahlungen zu leisten und dass in angemessener Zeit ein erneute Überprüfung erfolgt.


    zu 2. Ich bin 61 und nahm an, dass die erneute Überprüfung erst mit 65 erfolgt.


    zu 3. Ich beziehe diese 3 Renten seit 2006. Das mit dem anderen Geld ist gut zu wissen. Ich dachte da wird das SA nachhaken, wenn in 2 Jahren weniger drauf ist.


    letztes. Ich wohne mit meinem Partner in einem Haus zur Miete, es hat dort jeder seine eigene Wohnung.

  • und mir wurde mit einer Freistellungsmitteilung nach SGB XII mitgeteilt


    So was ist mir noch nicht untergekommen.
    Was hat das SGB XII mit Elternunterhalt zu tun?
    Ich hätte den § 1603 BGB erwartet.


    Zitat

    Leistungsfähigkeit(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    Kannst du mal den genauen Wortlaut einstellen?


    Ich bin 61 und nahm an, dass die erneute Überprüfung erst mit 65 erfolgt.


    Kann durchaus sein, aber man sollte sich auf 2 Jahre einstellen.


    Ich dachte da wird das SA nachhaken, wenn in 2 Jahren weniger drauf ist.


    Lass sie nachhaken.
    Aus Vermögen warst du bei der Überprüfung nicht leistungsfähig.
    Mit deinem Eigentum kannst du machen was du willst.
    Unser Grundgesetz garantiert das.



    Ich wohne mit meinem Partner in einem Haus zur Miete


    Wie hoch ist deine Warmmiete?
    Hast du weitere fixe Kosten, z.B. Medikamente, Hilsmittel, die nicht von der KK übernommen werden?

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi, ist schon ein verzwickter Fall, zumal ich mit meiner Mutter seit 16 Jahren keinen Kontakt mehr habe und sie mir nicht in guter Erinnerung geblieben ist, aber das muss man ja alles beweisen und das kann ich nicht... was solls


    zu1. den von Dir genannten § 1603 BGB schaue ich mir mal an, denn den Bescheid den ich erhalten habe, kam mir komisch vor.
    Hier der genaue Wortlaut
    Sehr geehrte Frau...
    mit Rechtswahrungsanzeige vom 7.3.2018 wurde Ihnen die Hilfegwährung an Ihre Mutter, Frau...und der Übergang des Unterhaltsanspruches auf den Sozialhilfeträger kraft Gesetz mitgeteilt.
    Die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse,bei der Auskünfte über die derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zugrunde gelegt wurden, hat ergeben, dass Sie aktuell nicht in der Lage sind, Unterhaltszahlungen zu leisten. Die Voraussetzungen für einen Übergang von Unterhaltsansprüchen liegen daher zur Zeit nicht vor. Die Rechtswahrungsanzeige bleibt von dieser Mitteilung unberührt.
    Nach angemessener Zeit werden Sie erneut um Auskünfte über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gebeten.


    zum Letzten, Warmmiete 633 €, Medikamente, häusliche Krankenpflege,1 mal wöchtl. Spritzen, da muss ich nur meinen Eigenanteil bezahlen Haftpflicht- und Hausratversicherung habe ich angegeben, über die Anrechnung über mein Einkommen mache ich mir erst mal keine Sorgen.
    Ich benötige aller 3 Jahre 3 Brillen, Computerbrille, Strassenbrille und Sonnenbrille, muss Kunststogffgläser mit dünnem Schliff nehmen, da Glas zu schwer. und eventuell Zahnersatz. Für die Brillen bezahlt die KK gar nichts und Zähne nur einen geringen Teil.

  • Hallo Petra,


    das ist eigentlich ein Wortlaut, den ich erwarten würde.
    Gewundert hat mich der Satz "mir wurde mit einer Freistellungsmitteilung nach SGB XII mitgeteilt"


    Manchmal teilt man nicht mal so etwas mit sondern meldet sich gar nicht mehr und lässt den UHP im Unklaren


    Dein Erspartes ist m.E. vor einem Zugriff des SA sicher. Wenn irgendein eifriger Sachbearbeiter auf die Idee kommen sollte, an dein Erspartes zu wollen, dann melde dich einfach noch mal.


    Gruß
    awi

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Einen wunderschönen guten Tag
    Habe noch eine Frage bzgl. obiger Sache.
    Als ich über mich Auskünfte erteilen sollte, hatte ich das SA per Mail angeschrieben, dass ich wissen möchte wie sich der Betrag von 296,95 € zusammensetzt. Ich erhielt keine Antwort. Da ich ja erst mal nichts zahlen muss, habe ich da nicht weiter nachgehakt.
    Gestern nun erhielt ich vom SA ein Schreiben.
    das übliche blablabla... nun wörtlich
    Der Sozialhilfebedarf errechnet sich aus den Aufwendungen für Ernährung, Barbetrag, Kosten der Unterkunft und Pflegekosten (abzgl der Leistungen der Pflegekasse) in Höhe von 1282,89 € abzüglich Renteneinkommen von 985,94 € bleibt ein ungedeckter Bedarf von 296,95 €.
    Der UB muss doch für die Leistungen der Pflegekasse bei einem Pflegegrad nichts bezahlen sondern nur für die Heimkosten.
    Wie ich das verstehe haben die die Rente gegengerechnet. Diesen Pflegegeldbetrag habe ich auch nicht gefunden. Kein Wort über die Mietkosten.
    Ich verstehe die Summen nicht.
    Vielleicht kann es mir jemand hier erklären.
    LG Petra.

  • Hallo Petra,


    Beispiel:
    Nehmen wir an das Heim stellt 2465 EUR in Rechnung für Unterkunft, Ernährung und Pflege.
    Zusätzlich erhält deine Mutter vom SA einen Barbetrag in Höhe von ca. 100 EUR.
    Das SA wendet also 2565 EUR auf.


    Deine Mutter hat eine Rente von 985 EUR
    Die Pflegekasse zahlt 1283


    2465 + 100 - 985 - 1283 = 297 EUR


    297 EUR sind nicht gedeckt und können vom Kind eingefordert werden, wenn es leistungsfähig ist.


    Gruß
    awi

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