Elternunterhalt bei erster Überprüfung abgewandt - wie verhalten in der Zwischenzeit bis zur nächsten Überprüfung?

  • Guten Tag, mit Hilfe eines Anwalts und aberwitzigen Schriftverkehr (ein Leitzordner voll) konnte ich vorerst eine Zahlung abwenden. Ich kann jedem Betroffenen nur raten, sich einen fähigen Anwalt zur Unterstützung zu holen. Hier im Forum erfährt man dankenswerter Weise schon viel nützliches, aber sich in der der Realität mit einem eifrigen Sachbearbeiter bei einer Behörde auseinanderzusetzen ist schon heftig. Meine Schwester, geschieden, 3 kleine Kinder, nicht arbeitend war von vorneherein ganz außen vor bzw. wird auf keinen Fall für unserer Mutter Elternunterhalt zahlen können.


    Ich habe hier gelernt, dass spätestens nach zwei Jahren die meisten Ämter erneut die Vermögensverhältnisse überprüfen möchten. Was ich noch nicht so ganz verstanden habe ist: Muss ich in der Zwischenzeit auf "Sparflamme" leben? Darf ich mir z.B. nichts auf Kredit kaufen ohne das Amt
    vorher anzufragen? Ich kann auch meine Arbeitszeit nicht einfach reduzieren, um mein Einkommen zu verringern? Bei uns stehen z.B. Kosten für den Austausch von Fenstern in der selbstgenutzten Eigentumswohnung an. Dafür reichen die Rückstellungen nicht und es wird eine Sonderumlage
    nötig sein. Muss ich so etwas echt dem Amt melden? Fragen über Fragen. Ich wäre für Tipps dankbar, was ich in der Zeit bis zur nächsten Überprüfung machen kann, um weitere erneute Forderungen abzuwenden. Eine Überlegung ist tatsächlich die Stundenzahl zu reduzieren.


    Sonnige Grüße Tiffany

  • Hallo Tiffany,



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke für die Infos. Ich fühle mich so unwohl mit der ganzen Situation und es kostet mich manche schlaflose Nacht. Ich habe meine Eltern immer unterstützt und lange Zeit z.B. div. Versicherungen und Stromkosten übernommen. Das habe ich dann alles gekündigt, bevor meine Mutter ins Heim kam. Klar, sehe ich ein mich zu beteiligen. Ich habe meine Eltern lange zu Hause gepflegt (Kombipflege mit Pflegedienst), zwei Haushalte geführt und nach dem Tod meines Vaters mich noch intensiver um meine Mutter gekümmert, die erst so langsam im Heim angekommen ist. Urlaub nie länger als 1 Woche am Stück und auch nur nach Herstellung eines Netzwerkes aus Freunden und Familie, die sich dann gekümmert haben. Das geht alles über das normale Maß hinaus.


    Die Eigentümergemeinschaft hat bereits beschlossen und die Summe für die Sonderumlage ist überschaubar. Das fällt also leider raus.
    Ja, Altersvorsorge ist ausgereizt und sogar übertroffen mit den 5 % vom brutto. Was das Amt erst nicht anerkennen wollte. Haben aber gut argumentiert ... besondere Biographie = lange alleinerziehend, damals Teilzeit arbeitend, dann verwitwet und ich kann erst seit wenigen Jahren meine Altersvorsorge füttern und nun aber richtig ;-), so dass ich nicht selbst zum Sozialfall werde und meine Tochter später ähnliche Sorgen und Nöte hat.


    Ich bin verwitwet/alleinstehend und überlege tatsächlich auf Teilzeit zu gehen. Bei der nächsten Überprüfung werde ich um eine Zahlung definitiv nicht drum herumkommen. Die IG Chemie hat das im letzten Tarifabschluss verhandelt und ich könnte ab Januar 2019 evtl. für zwei Jahre kürzer treten. Wie mache ich das am sinnvollsten? Den Arbeitgeber bitten aus Betriebsgründen meine Stundenzahl zu reduzieren wird nicht klappen (gibt eher Widerstand aber das würde ich ausfechten) und ich bin gesund und munter, so dass mir auch kein Arzt ein entsprechendes Attest schreiben würde. Ich würde einfach nur Teilzeit arbeiten wollen, um die letzten Monate mit meiner Mutter noch zu erleben. Sie lebt im Heim aber da läuft nur alles rund, wenn man sich kümmert und am Ball bleibt. Mit Pflegegrad 5 wird da leider nichts besser, seufz.


    Hat hier jemand Erfahrung mit der nachträglichen Reduzierung der Arbeitszeit bzw. damit dann des Gehaltes, wenn bereits die UHP im Raum steht?

  • Liebe Tiffany. Auf Seite 83, Rd 220 in dem Buch von Jörn Hauß über Elternunterhalt steht folgendes: Bei bereits bestehender EU- Verpflichtung kann das unterhaltspflichtige Kind in Teilzeit wechseln, wenn im Hinblick auf die Verpflichtung billigenswerte Motive vorliegen: Dazu gehört das Wunsch des Kindes, mehr Zeit für die Betreuuung des bedürftigen Elternteils aufzuwenden! Das steht ausdrücklich so drin!


    Wenn du bereits einen guten Anwalt hast, kannst du vielleicht um einen Beratungstermin bitten, diese und andere Fragen stellen, die dir auf dem Herzen . Aber: das ist furchtbar, wenn sogar das Amt und die Gesetze einen zwingen, ein bestimmtes Gehalt verdienen zu müssen.

  • Danke für die Infos. Ich fühle mich so unwohl mit der ganzen Situation und es kostet mich manche schlaflose Nacht. Ich habe meine Eltern immer unterstützt und lange Zeit z.B. div. Versicherungen und Stromkosten übernommen. Das habe ich dann alles gekündigt, bevor meine Mutter ins Heim kam. Klar, sehe ich ein mich zu beteiligen. Ich habe meine Eltern lange zu Hause gepflegt (Kombipflege mit Pflegedienst), zwei Haushalte geführt und nach dem Tod meines Vaters mich noch intensiver um meine Mutter gekümmert, die erst so langsam im Heim angekommen ist. Urlaub nie länger als 1 Woche am Stück und auch nur nach Herstellung eines Netzwerkes aus Freunden und Familie, die sich dann gekümmert haben. Das geht alles über das normale Maß hinaus.


    Es wäre zu überprüfen, ob es auf Grund Vorleistungen unbillig wäre, dich weiterhin zum EU heran zu ziehen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht, das geplant ist den Elternunterhalt bei Pflege künfitg erst ab einem Bruttoeinkommen von über 100000€ leisten zu müssen. Gemeint ist nur das Einkommen des Kindes das eines Partners bleibt komplett außen vor. Sollte dieses Gesetz wie geplant kommen und in Kraft treten sollte jeder der gerade zahlen muss schnellstens eine Neuberechnung durch das Amt verlangen. 100000€ Brutto bedeuten dann Netto bei Lohn und Brot in Steuerklasse1 ca. 4450€ Freibetrag. Wer also mit seinen Nettoeinkünften monatlich darunter liegt braucht dann nicht mehr zahlen auch nicht aus Vermögen und wie gesagt der Verdienst eines möglichen Partners bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Also hoffen wir mal aunahmsweise das die Groko hält und das umsetzt.