Vergleich Unterhalt

  • Hallo , bin Aufstockerin , mein Verdienst ist ca 500.- netto +Hartz 4 - im Rahmen der Scheidung wurde mir eine Einmalzahl von 30 000.-€ für nachehelichen Unterhalt (5 Jahre lang 500.-monatl. ) als Vergleichsangebot vom Gericht angeboten . Soll ich das Angebot annehmen , 15J Ehe., muß ich dann die Prozesskostenbeihilfe zurück zahlen, laut Anwalt würden mir dann nur 500.- moatl. Unterhalt auf mein Einkommen angerecht so das ich es nicht zurück zahlen muß und nicht die ganzen 30 000.-€. Wie ist euere Meinung , hat einer Erfahrung mit einer Unterhaltabfindung-Vielen Dank

  • Hallo,


    Ich denke deine mtl. "Einnahmen" werden dann beim ALGII mit berechnet.


    edy

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  • Hallo,


    hier sind schon über 5000.- € angelaufen muß ich die jetzt zurück zahlen. dann bekomme ich nur 25 000.-


    Sind das wirklich 5000€ Verfahrens- +Prozesskosten?


    oder geht es hier um den Verfahrens-/Streitwert?


    edy

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  • Hallo, es gab ein Haus , mit Schulden dieses wurde mit einem Gutachter bewertet und da es nur einen geringen Zugewinn gab , verzichtete ich auf den zuggewinnausgleich und erhielt dafür einen höcheren unterhalt als abfindung . Streitwert zugewinnausgleich 100 000.-€, Streitwert nachehelicher Unterhalt 12.000.-€ . Gutachterkosten 6000.-€. Meine Anwalts und Gerichtskostenkosten liegen eben über 5000.-€ .

  • Die abfindung bezieht sich auf 5 J unterhaltszahlung meines Ex nur eben nicht jeden monat 500.-€ sondern auf einmal . würde ich jeden monat 500.- bekommen würde mein einkommen unter der grenz liegen ,wo ich in raten zurück zahlen müßte . wenn ich jetzt die ca 5000.- Prozesskosten zahlen müsste würde es ja nur 4J reichen