indirekte Ehegattenhaftung umgehen

  • Schönen guten Abend!
    Was bedeutet „dauernd getrennt lebend“? Eine Definition: Der Status „dauernd getrennt lebend“ wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Im § 1567 „Getrenntleben“ heißt es dazu folgendermaßen:


    Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.


    Um als getrennt lebend zu gelten, müssen beide Ehegatten ihr eigenes Konto führen .Es ist demnach nicht zwingend erforderlich, dass getrennt lebende Ehepartner verschiedene Wohnungen beziehen. Entscheidend ist, dass die sog. „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgt und damit die gemeinsame Lebens- und Haushaltsführung beendet wird.


    Konkret bedeutet dies:


    Der Ehemann und seine getrennt lebende Ehefrau führen jeweils ihren eigenen Haushalt: Jeder kocht für sich selbst, wäscht seine eigene Wäsche, kauft seine eigenen Lebensmittel ein etc.
    Beide Ehepartner schlafen nicht mehr gemeinsam in einem Bett oder im gleichen Schlafzimmer. Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad dürfen allerdings weiterhin von beiden genutzt werden, wenn die Wohnung weiterhin gemeinsam bewohnt wird – allerdings nicht zur gleichen Zeit.
    Die Finanzen beider Ehepartner müssen voneinander getrennt werden. Das bedeutet, dass jeder über ein eigenes Konto verfügen und eine eigene Haushaltskasse führen muss.
    Halten die Ehegatten diese Voraussetzungen nicht ein, gelten sie laut Gesetzgeber nicht als „dauernd getrennt lebend“.

  • Wenn du Trennungsunterhalt zahlst, wird dein Ehegatten-Splittingsvorteil wegfallen.


    Du hast Recht, es betrifft dann auch (noch) beide Ehegatten :cursing:
    Würde dann aber auch das anrechenbare Einkommen mindern. Lohnt also nur für Leute, die einen höhen EU zu zahlen haben würde ich vermuten.
    Die Zahlen muss ich mir mal in meinem Steuerprogramm anschauen.
    War ja nur so eine Überlegung.


    LG frase

  • Niemand kann mir verbieten oder hinterfragen, wenn ich mich in meinen allein lebenden unverheirateten männlichen Mieter verliebe und zu ihm ziehe.
    Im eigenen Haus getrennt zu leben ist dem Amt vermutlich schwer nachweisbar. Daher die o.g. Lösung.
    Ich werde keinen Schwiegerelternunterhalt mitfinanzieren! Mein Mann versteht das.

  • Man sieht, es wird Zeit, das etwas passiert.


    Ich habe jetzt nochmal über das Kontaktformular des BMAS einen netten Brief im Namen meiner Mutter (also aus deren Sicht) geschrieben.
    Auch die Anfrage an Herrn Dr. Batke ist jetzt online, leider von den Moderatoren etwas gekürzt, die Antwort ist noch offen.
    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-matthias-bartke
    Das sieht aber schon gut aus, drei Fragen zu unserem Problem :thumbup:
    Ich überlege auch mal so an eine Zeitung zu schreiben.
    Also eine arme Mutter, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, findet diese aktuelle Regelung äußerst ungerecht und möchte nicht, dass von den Kindern der Sozialhilferegress gefordert wird...
    Meine Mutter lebt ja noch und ich darf das auch in ihrem Namen tun :rolleyes:


    LG frase

  • Hallo,


    Niemand kann mir verbieten oder hinterfragen, wenn ich mich in meinen allein lebenden unverheirateten männlichen Mieter verliebe und zu ihm ziehe.


    Das kann niemand, wenn die Sache real ist.
    Aber so wie ich das gelesen habe soll das nicht real sondern nur vorgetäuscht sein.
    Die Welt ist klein. So etwas spricht sich herum und dann sollte man sich nicht wundern, wenn ein Staatsanwalt mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht.


    Ob sich das lohnt??
    Der Anteil, den das Einkommen einer Schwiegertochter aus macht ist verhältnismäßig gering.
    Sie dir mal die Zahlen des Eingangsbeispiels an.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen