Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hmh.. hoffen wir mal auf das beste.. der CDU Mann am Schluss hat ja prima dargelegt, warum das mit den Kommunen ein lächerlicher Einwand ist

    ja der war wirklich gut
    Ich hoffe und wünsche mir, dass der mit seiner Rede viele erreicht hat.
    Auch fand ich das Beispiel aus dem Saarland sehr gut, vielleicht rüttelt es die Leute hinsichtlich ihres Abstimmungsverhalten wach.

    Ich verfolge seit Monaten sämtliche Beiträge in Presse, TV, Abgeordnetenwatch etc.
    Das Abstimmungsverhalten von FDP und insbesondere Linke hat mich daher sehr überrascht.

    Man kann nur hoffen, dass deren Abstimmungsverhalten im Bundesrat, wo es schließlich um alles geht anders sein wird!

  • Sagt, ich weiß ja, dass das Einkommen von Ehepartnern nicht mehr herangezogen wird, aber die Formulierung der BMAS finde ich sehr merkwürdig:


    "Leben Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, ist das Einkommen beider Ehegatten bei der Frage einer eventuellen Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Die Frage einer Heranziehung als Unterhaltsverpflichteter durch den Träger der Sozialhilfe stellt sich hier gar nicht.

    Weder der Koalitionsvertrag noch die bereits bestehende Regelung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sehen folgerichtig eine Entlastung von Ehegatten vor, sodass diese Personengruppe nicht zu den Begünstigten dieser Reform gehört."


    https://www.bmas.de/DE/Themen/…en-entlastungsgesetz.html


    Kann mich einer aufklären?

  • Der letzte Redner hat es so gut auf dem Punkt gebracht. Ich wünschte, er hätte noch mehr Zeit gehabt.

    Er hat dargelegt, dass die Kommunen schon reichlich „befüttert“ werden, das Geld jedoch nicht so weiter geben, wie es eigentlich ihre Aufgabe entsprechen würde. Und er hofft, dass sie ihre Verpflichtungen jetzt nachgehen. (letzter Satz)


    Sie dienen den Willen des Landes und des Volkes. Sie dürfen nicht nach ihrer Meinung abstimmen.

  • Fand Herr Heilmann auch Weltklasse in seiner Rede und auch in Sachen Schlagfertigkeit.

    Der AFDler war nicht sehr redegewandt. Schön dass die noch keinen Platz im BR haben


    Hat hier jemand ne Ahnung wie das nun im BR abläuft? Was wird da genau gemacht am 29.11 und wie bzw wer entscheidet das ob der Vermittlungsausschuss zu Rate gezogen wird?

  • "Leben Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, ist das Einkommen beider Ehegatten bei der Frage einer eventuellen Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Die Frage einer Heranziehung als Unterhaltsverpflichteter durch den Träger der Sozialhilfe stellt sich hier gar nicht.

    ganz einfach zu erklären, es geht nicht um den Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes,

    sondern

    um den Ehepartner des Sozialhilfeempfängers,

    der haftet vor den Kindern


    Unterhaltspflichtige Kinder werden entlastet

    der Ehepartner des bedürftigen Elternteils nicht

  • Hat hier jemand ne Ahnung wie das nun im BR abläuft? Was wird da genau gemacht am 29.11 und wie bzw wer entscheidet das ob der Vermittlungsausschuss zu Rate gezogen wird?

    Nächste Woche geht es schon weiter!


    Am 14.11.2019 tagt der BR-Ausschuss und wird eine Empfehlung abgeben.

    Dort wird sich der Weg vermutlich abzeichnen, ob eine Zustimmung oder leider ein Anruf des Vermittlungsausschusses erfolgt.

  • Nächste Woche geht es schon weiter!


    Am 14.11.2019 tagt der BR-Ausschuss und wird eine Empfehlung abgeben.

    Dort wird sich der Weg vermutlich abzeichnen, ob eine Zustimmung oder leider ein Anruf des Vermittlungsausschusses erfolgt.

    ok, also dann am 14. Wieder hoffen.

    So langsam steigt die Spannung ....

    Nichts für schwache Nerven das alles mitzuverfolgen, vorallem als Betroffener.

  • Jain, man kann den Livestream scheinbar nur eineinhalb Stunden zurückspulen.


    Die Sitzungen werden aber aufgezeichnet und in der Mediathek online gestellt

  • In der Anhörung hatte ja eine der Vertreterinnen von den Sozialverbänden auch vorgeschlagen in einem zweiten Schritt die Pflegeversicherung von Kasko auf Vollversicherung umzustellen. Das würde ja dann den Kommunen, Menschen die mehr als 100.000 € verdienen und Menschen mit Behinderung helfen.

    Ich hoffe mal, dass das bald kommt und den Ländern als Ausblick ausreicht.


    "Das Angehörigen-Entlastungsgesetz stößt insgesamt auf Zustimmung. Kritiker bemängeln allerdings, dass das Grundproblem der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen bleibe. Denn diese ist als Teilkaskoversicherung ausgerichtet. Das bedeutet, Pflegebedürftige müssen immer einen Teil der Ausgaben selbst tragen. In Anbetracht stetig steigender Pflegekosten mahnt daher Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, „dass Pflegebedürftige nicht weiter in die Armutsfalle rutschen“ dürfen."


    wenn die Pflegeversicherung zu einem "Vollkasko-System" umgestellt würde, dann hätte dies Milliardenbelastungen für die Pflegeversicherung zur Folge, der PV-Beitrag würde sich schätzungsweise verdoppeln müssen

    profitieren würden in erster Linie die Erben, wenn Pflegebedürftige keinen Beitrag mehr leisten würden


    kann dies eine sinnvolle "Lösung" sein?


    für mich jedenjalls nicht :cursing:

  • Nein das ist keine sinnvolle Lösung… Was ich gut fände wäre, wenn man die Beiträge zur Pflege Zusatzversicherung mehr fördern würde. Also dass man das besser steuerlich absetzen kann oder so

  • Leute, lasst uns positiv bleiben!

    Das Gesetz ist wichtig und das hat die Politik erkannt. Es wird kommen, ohne Vermittlungsausschuss!

    Ich bin mir da sicher , obwohl ich bekennender Pessimist bin.

    Die Evaluierung 2025 und Herr Heilmann (grandioser Kerl, er mag bitte AKK ablösen ?) werden uns hierbei helfen!


    Bereitet also schon mal die Schreiben an die SA vor!


    Schönes Wochenende liebe Mitstreiter

  • Bereitet also schon mal die Schreiben an die SA vor!

    und vergesst nicht, den Dauerauftrag im Dezember zu stornieren, denn die Rückerstattung von bereits gezahlten Unterhalt im Jahr 2020 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, auch wenn der Unterhaltspflichtige 2020 unter der Grenze liegt

    die Unterhaltspflichtigen, die noch nicht zahlen, aber bereits eine Rechtswahrungsanzeige bekommen haben, sollten dem Sozialamt auch eine entsprechende Mitteilung machen


    aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, die bereits aufgelaufenen Forderungen bis zum 31.12.2019 bleiben weiterhin bestehen, die Einführung der Grenze ab 01.01.2020 ändert daran nichts,

    das bedeutet, auch im Jahr 2020 können diese "Altlasten" weiterhin verlangt werden

  • so wird bei der 100.000 € Grenze gerechnet:


    nur der Unterhaltspflichtige,

    wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,

    Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner


    >dies ist Sozialhilferecht, kombiniert Einkommensteuerrecht

  • Tagesschau.de, Herr Dedy vom Städtetag:


    "Deshalb ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss", so Dedy weiter. "Außerdem müssen nachgewiesene Mehrbelastungen den Kommunen vollständig ausgeglichen werden."