Forderung von Unterhalt und Zahlungsaufforderung

  • Hallo zusammen,


    also ich habe da ein Schreiben vom Sozialamt bekommen mit einer Forderung von Unterhalt und Zahlungsaufforderung. Es geht um meine Mutter, die seit dem 05 .07.18 SGB XII-Leistungen in Höhe von 1284 Euro erhält.

    In dem Schreiben steht folgendes drin:


    Zitat

    Da Sie keine Unterlagen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eingereicht haben, gehe ich davon aus, dass Sie Unterhalt in Höhe der von mir gezahlten Leistungen zahlen können. Überweisen Sie bitte den vorstehend geforderten Unterhalt in Höhe von 1.284 Euro ab dem Monat Oktober 2019 bis zum jeweils 3. Werktag des Monats.


    Dann steht dort die Hauptforderung --> laufender Unterhalt seit 01.07.19 - 01.09.19 von 1284 Euro im Monat = Gesamtbetrag der Hauptforderung von 3852 Euro, die ich bis zum Oktober überweisen soll. Mein Problem ist, dass ich nie eine Rechtswahrungsanzeige erhalten habe, sondern das dies mein erstes Schreiben vom Sozialamt überhaupt ist. Meine Schwester hat eine Rechtswahrungsanzeige bekommen, und hat schon alles ausgefüllt und wieder zurückgeschickt. Meine Frage ist jetzt, ob ich mit diesem Schreiben zu einem Anwalt gehen soll, oder was der nächste Schritt wäre?

  • Guten Abend zusammen,


    ich lese seit einiger Zeit mit.

    Super Forum.

    Ich habe viele nützliche Informationen erhalten.

    Es ist doch so, dass man erst ab Erhalt der RWA zahlen müsste.


    Mein Problem ist, dass ich nie eine Rechtswahrungsanzeige erhalten habe, sondern das dies mein erstes Schreiben vom Sozialamt überhaupt ist.


    @ Unikat,


    müsste eigentlich das Sozialamt beweisen, dass es eine RWA geschickt hat und diese auch zugestellt wurde, z.B. Einschreiben, Rückschein o.ä.?


    Ersetzt diese "Zahlungsaufforderung" die RWA?


    Wenn der UHP jetzt Auskunft gibt, ist das nicht indirekt eine Bestätigung, dass er die RWA erhalten hat?

    Würde diese Zahlungsaufforderung rechtlich gleichzusetzen sein mit einer RWA?

  • Würde diese Zahlungsaufforderung rechtlich gleichzusetzen sein mit einer RWA?

    auch eine Rechtswahrungsanzeige ist eine Zahlungsaufforderung, das mit Erhalt des Schreibens Unterhalt gefordert werden kann

    für eine RWA gibt es keinerlei "Formvorschrift", darum würde ich hier eine Gleichsetzung sehen

    der Unterhaltspflichtige sollte darauf aufmerksam machen, keine RWA erhalten,

    für mich ist der Beginn des Unterhaltsanspruchs das jetzt erhaltene Schreiben

  • also ich habe da ein Schreiben vom Sozialamt bekommen mit einer Forderung von Unterhalt und Zahlungsaufforderung. Es geht um meine Mutter, die seit dem 05 .07.18 SGB XII-Leistungen in Höhe von 1284 Euro erhält.
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    ...

    Dann steht dort die Hauptforderung --> laufender Unterhalt seit 01.07.19 - 01.09.19 von 1284 Euro im Monat = Gesamtbetrag der Hauptforderung von 3852 Euro, die ich bis zum Oktober überweisen soll. Mein Problem ist, dass ich nie eine Rechtswahrungsanzeige erhalten habe, sondern das dies mein erstes Schreiben vom Sozialamt überhaupt ist. Meine Schwester hat eine Rechtswahrungsanzeige bekommen, und hat schon alles ausgefüllt und wieder zurückgeschickt. Meine Frage ist jetzt, ob ich mit diesem Schreiben zu einem Anwalt gehen soll, oder was der nächste Schritt wäre?



    bist du der Meinung, dass du leistungsfähig in der Höhe von 1284 Euro im Monat bist?

    falls nicht, schreibst du dem SHT zurück:

    "Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Annahme dass ich Unterhalt in Höhe von der von 1284 Euro im Monat zahlen kann, ist nicht korrekt.

    Ich bin bis jetzt auch nicht aufgefordert worden die Unterlagen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen offen zu legen.

    MFG"


    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen