Anwaltskosten fressen die Rücklagen auf

  • Hallo zusammen

    Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrennt. Das gemeinsam angeschaffte Haus hat er übernommen. Hierfür erhielt sie die Hälfte des Immobilienwertes und hat somit ein kleines finanzielles Polster. Weiterhin wurde gerichtlich eine monatliche Unterhaltszahlung vereinbart, die er zu zahlen hat, da ihr Exmann größtenteils der Alleinverdiener war.


    Nun ist es so, dass die Unterhaltszahlungen nur teilweise bzw. gar nicht erfolgen. Als Gründe werden Behauptungen aufgestellt, die bereits so lange in der Vergangenheit liegen, dass sie nicht mehr geprüft werden können oder tatsächlich komplett schwachsinnig sind.


    Das Problem ist, dass die gesamte Kommunikation über die jeweiligen Rechtsanwälte erfolgt und ich befürchte, dass das die finanzielle Reserve meiner Schwester auffrisst.

    Ausserdem zerrt dieser ewige Streit sehr an den Nerven meiner Schwester und ich weiss nicht, wie lange sie das noch durchhält, ohne gesundheitlichen Schaden anzunehmen.


    Ich verstehe nicht, wie man sich gegen einen richterlichen Beschluß hinwegsetzten kann und einfach Zahlungen einstellen/kürzen kann.


    Kann mir jemand sagen, was zu tun ist, damit dieser Rosenkrieg endgültig beendet wird und keine Anwaltskosten mehr anfallen.


    Danke im Voraus

  • Hallo,


    Ich verstehe nicht, wie man sich gegen einen richterlichen Beschluß hinwegsetzten kann und einfach Zahlungen einstellen/kürzen kann.


    Der richterliche Beschluss ist vollstreckbar?


    warum wird nicht einfach vollstreckt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    das Gericht vereinbart nichts, es ist entweder ein Vergleich oder aber eine gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss). Damit sind in der Regel auch die Rechtsanwaltskosten abgegolten.Wenn keine neuen Mandate erteilt werden, ändert sich da finanziell auch nichts.


    Vollstreckungen kann man auch allein durchführen, wenn man sie durch den Anwalt erledigen lässt, sind sie Gegenstand der Kosten, die der Schuldner zu tragen hat.


    Herzlichst


    TK