Unterhalt nach zweimal Studiengangwechsel

  • Hallo,


    folgender hypothetischer Fall:

    Ein Kind studiert und kriegt vom Vater Unterhalt und ist beim Vater privat krankenversichert.

    Dann wechselt das Kind nach 2 Semestern den Studiengang auf ein ganz anderes Fach.

    Der Vater bezahlt weiter Unterhalt und behält auch die Mitversicherung bei.

    Nach weiteren 7 Semestern wechselt das Kind dann auf einen 3. Studiengang, der mit den beiden vorherigen nichts zu tun hat.

    Als Grund gibt das Kind an, arbeiten gegangen zu sein, weil die Wohnung zu teuer war.


    Ist das Kind noch unterhaltsberechtigt?


    Vielen Dank für die Einschätzungen

  • Hallo,


    bekam das Kind BAFöG?



    Das Kind ist verpflichtet die Ausbildung zielstrebig anzugehen.


    edy

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  • Hallo,


    die Eltern hatten also ein zu hohes Einkommen, weshalb es kein BAFöG gab?


    edy

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  • GuMo madigo,


    dein hypothetischer Fall ist nicht so selten, habe ihn also hinter mir.

    Ich glaube, man kann diese Frage nicht nur mit Richtlinien beantworten.

    Vermutlich würdest du diesem Kind keinen Unterhalt mehr schulden.

    Edy hat es ja schon auf den Punkt gebracht, eine Ausbildung ist zielstrebig zu verfolgen, oft gewähren Gerichte auch einen Richtungswechsel dabei.

    Nur macht es oft keinen Sinn mit der "Brechstange" zu argumentieren.

    Schon beim ersten Studiengangwechsel hätte der Vater dem Kind signalisieren sollen, das er eine weitere "Weiche" nicht subventioniert.

    Nun meine persönliche Lösung, die ich mit zwei Kindern so praktiziert hatte.

    Ich habe immer an meine Unterstützung auch ein Ergebnisziel gebunden.

    Zwischenprüfungen, Grundstudiumabschluss und das Gespräch über gewünschte Veränderungen stand vor meiner Zusage einer weiteren Unterhaltszahlung.

    Bei einem Kind zog sich das auch etwas in die Länge, da habe ich dann nach 12 Semestern, das Kind wurde 25 angekündigt, meinen Unterhalt auszuschleichen. Habe dann meine Unterstützung von 100 über 75, 50, bis zu 25% heruntergefahren.

    Das Kind konnte sich so auf die finanzielle Situation einstellen und schaffte das Studium nach 7 Jahren abzuschließen.

    Für mich ist es immer eine Frage gewesen, was will und kann ich erreichen, mit der Unterstützung meines Kindes.


    VG frase

  • Hi,


    wir haben da eine relativ gefestigte Rechtsprechung. Die Ausbildung nach Abschluss der Schule muss sich zügig an die Schulzeit andoppen, akzeptiert wird ein Jahr Freiwilligendienst, aber dann sollte die Ausbildung starten. Zusätzlich wird dem Kind eine etwa einjährige Orientierungsphase zugebilligt. Also ein Wechsel, vielleicht auch zwei, binnen drei Semestern, das ist okay.


    Hier haben wir aber einen völlig anderen Fall, ist auch ein anderer Fall wie der von Frase geschilderte. Es geht nicht um die Verlängerung des Studienganges, weil es nicht so richtig geklappt hat mit der Ausbildung. Das mag viele Gründe haben, gerade in der Zeit vor etwa 15 Jahren bis vor etwa 10 Jahren hatten die Unis erheblich mit der "Bologna-Umstellung" zu tun, also der Abschaffung des Diploms, Einführung des Bachelors, Masters u.s.w. Auch die Einführung neuer Studiengänge kann am Anfang zu Verzögerungen innerhalb der Ausbildung führen, dem tragen die Gerichtsentscheidungen Rechnung.


    Hier haben wir aber einen völlig anderen Fall. Ein 7-semestriges Studium setze ich als volle Ausbildung an. Wenn diese jetzt ohne Abschluss abgebrochen wird, dann ist das das Problem des Kindes. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass die Eltern eine Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss finanzieren müssen. Hier sind die Eltern aus der Verantwortung raus. Zügigkeit ist nicht gegeben, Ausbildung ist beendet aus Gründen, die das Kind alleine zu vertreten hat.


    Abgesehen davon ist die Begründung doch (vorsichtig formuliert) etwas dünn. Fast alle Studenten jobben nebenbei zumindest in den Semesterferien. Das mag zu einer Verzögerung des Abschlusses führen, die die Eltern schlucken müssen, aber nicht zu einer kompletten Umorientierung. Das geht gar nicht. Außerdem hat sich ja die wirtschaftliche Lage durch die Umorientierung nicht geändert. Er wird weiter arbeiten. Man sollte den Junior auf Studienkredite verweisen, die ja zu sehr günstigen Bedingungen zu haben sind. Und - man kann ja anbieten, nach erfolgreichem Abschluss dieses Studiums mit einer Einmalzahlung sich am Abtrag des Kredits zu beteiligen.


    Noch ein Hinweis, es könnte auch sein, dass der Junior durch Nichtleistungen oder Schlechtleistungen an der Uni in seinem Fach zwangsexmatrikuliert worden ist. Und - auch für Studenten gibt es Wohngeld, also Zuschüsse zur Miete. Irgendwas stimmt da so ganz und gar nicht. Aber, das ist nicht mehr Angelegenheit der Eltern.


    Herzlichst


    TK