Unterhalt nach Trennung - Bitte um Feedback

  • Hallo zusammen,


    zunächst wünsche ich allen ein frohes neues Jahr. Kurz zu meiner Situation:


    Ich: 39 Jahre, netto 5000 plus Mieteinnahmen (2000 Euro)

    Sie: 34 Jahre, Elternzeit bis August 2021, vorher netto 1400 (Vollzeit Steuerklasse 5)

    Kind: 2,5 Jahre wird im August 3 Jahre

    Ehedauer: 8 Jahre

    Keine Krankheiten, alle gesund


    Schulden: immobilien Darlehen ca. 2000 Euro


    Ich gehe davon aus, dass ich im Trennungsjahr ordentlich in die Tasche greifen muss, aber meine Hoffnung ist, dass ich nach der Scheidung nur noch Kindesunterhalt zahlen muss, da sie keine ehebedingte Nachteile hat und selbst wieder arbeiten muss. Ist es richtig , dass man den nachehelichen Unterhalt nur bis zum Existenzminimum zahlen muss und nicht bis zu den Verhältnissen in der Ehe? Würde also bedeuten, dass wenn sie 1000 Euro selbst verdient, dass sie dann vielleicht nur noch 500 von mir bekommt?

    Kann das so sein oder bin ich falsch informiert?


    Vielen Dank

    Gruß Sam.

  • Hallo,


    aber meine Hoffnung ist, dass ich nach der Scheidung nur noch Kindesunterhalt zahlen muss, da sie keine ehebedingte Nachteile hat und selbst wieder arbeiten muss.

    Hier kommt es auch darauf an, ob die Betreuung des Kindes ( 3 Jahre) voll gesichert ist. Ein evtl. Betreuungsgeld ( KiGA)


    könnte noch zu zahlen sein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    nein, man muss nachehelichen Unterhalt nicht nur bis zum Existenzminimum zahlen. Wie lange man zahlen muss, das ist aber letztlich eine Einzelfallentscheidung. Da spielen viele Faktoren rein, dein Anwalt kann dir da weiter helfen. Auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen, und zwar nicht nur der Steuerklassenwechsel, sondern auch die verschiedenen Optionen der steuerlichen Berücksichtigung, Stichwort "Realsplitting." Und es ist zu schauen, wie das mit dem Kredit zu handhaben ist.


    Da es bei dir um viel Geld geht, würde ich schon jetzt eine gründliche anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Damit die Weichen richtig gestellt werden. Es gibt ja auch noch andere Varianten, etwa die Option der Einmalzahlung, die aber dann hinfällig ist, wenn die Frau zusätzlich staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen muss wie etwa ALG II. Kann aber reizvoll sein, wenn z.B. eine Immobilie durch die Frau erworben werden soll. Oder aber, wenn auch eine Fortbildung im Raum steht. Oder man zahlt länger als man muss, dafür aber weniger. Oder man trifft eine Vereinbarung dahingehend, dass sich der Unterhaltsanspruch jährlich reduziert. Oder, dass Mehrverdienste der Frau keine Berücksichtigung finden, dafür aber nur kurz Unterhalt gezahlt wird.


    Worauf ich hinaus will: es gilt das günstigste Modell für beide zu finden. Und wenn da keine Blockadehaltung der Betroffenen kommt, dann kann das eine win/win Situation sein. Jedenfalls wirst du nicht ewig zahlen müssen. Also, stelle die Weichen jetzt, in Ruhe.


    Herzlichst


    TK