Ausbildung vom Kind

  • Hallo, mein Sohn beginnt ab September voraussichtlich eine Ausbildung bei der Polizei.

    Er ist 17 Jahre alt, verdienst ca 1200 eur netto plus sein Kindergeld. Wie verhält es sich nun mit dem Unterhalt? Einige sagen kein Unterhalt mehr zahlen andere sagen trotzdem noch, bin etwas verwirrt.

    Es besteht ein Titel, ich zahle der Kindesalter auch noch Rückstände zurück. Falls ich kein Unterhalt mehr zahlen müsste, begleiche ich diese Rückstände ja schneller, muss ich mir danach den Titel bei ihr einfordern oder erlischt er dann automatisch?

    Vielen Dank für Antworten.

  • Hallo Swatchbeat,


    Der Titel läuft über die Volljährigkeit hinaus? oder er ist bis zur Volljährigkeit begrenzt ?


    Kindes-Unterhalt wirst du (ab 18) nicht mehr zahlen müssen (ausgenommen euer beider Verdienst (Mutter+Vater) übersteigt ein bereinigtes Netto von 6000 €.


    edy

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  • Und wie ist es wenn er die Ausbildung beginnt? Ich meine mit 1400 eur kann man sein Lebensunterhalt ja selber bestreiten.

    Ausserdem zieht er dann ja auch an den Ort der Ausbildung, dann wären ja sowieso beide Elternteile unterhaltspflichtig?

    Schön wäre es wenn ich 6000 netto hätte ?

    Ich glaube nur bis Volljährigkeit.

  • Hallo,


    so lange er "minderjährig" ist musst du Unterhalt zahlen ( auch ohne Ausbildung).


    Ab 18, nur wenn er in Schule oder Ausbildung ist.


    Aber bei diesem AZUBI-Lohn hat sich das wohl erledigt.


    edy

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  • Hi,


    man muss hier unterscheiden zwischen dem minderjährigen Kind und dem volljährigen. Beim minderjährigen Kind haben wir die Situation, dass das eigene Einkommen des Kindes nur hälftig angerechnet wird, das Kindergeld fließt gar nicht in die Berechnung ein, bzw. wie bisher erfolgt eine hälftige Anrechnung. Dein Zahlungsbetrag wird sich also auf jeden Fall verringern.


    Durch die Berechnungsweise kann der Unterhalt natürlich auch auf null schrumpfen. Aber, das ist doch beim 18. Geburtstag ohnehin anders. Viel mehr würde mich interessieren, wie es denn mit dem Unterhaltstitel aussieht. Denn eine Pfändung ist ja immer sehr ärgerlich.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe mit der Mutter ein gutes Verhältnis, damals war es anders, ich denke man kann dann reden und wenn nicht,gerichtlich. Also ich habe jetzt mal noch woanders bisl rumgelesen, da hat ein Anwalt geschrieben "ausbildungsvergütung wird unabhängig vom Alter angerechnet".

  • Ich hätte weiter lesen sollen? da steht aber die Hälfte wenn das Kind im Haushalt des anderen Elternteil lebt. Wie sieht es aus wenn das Kind bei keinem mehr wohnt, dann die Hälfte des ausbildungsgehaltes auf mich und die andere Hälfte auf die Kindesmutter?

  • Hallo,


    dann die Hälfte des ausbildungsgehaltes auf mich und die andere Hälfte auf die Kindesmutter?

    Das Kind hat einen Bedarf. Davon wird die Hälfte der AZUBI-Vergütung abgezogen ( vorher ca. 100€ Ausbildungspauschale) + das KG.


    Der verbleibende Betrag wird von Vater+Mutter im Verhältnis ihrer EK gequotelt.


    edy

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