Vater Zahlt keinen Unterhalt, Aufenthalt unbekannt

  • Guten Abend, ich weiss nicht mehr weiter..der Vater meiner Tochter (13 Monate) hat seine Ausbildung abgebrochen als wir uns getrennt haben und ist seit dem arbeitslos gewesen..er arbeitet nun schon 3 Monate bei seinem Vater in der Firma zahlt aber keinerlei Unterhalt (hat er noch nie) bekomme UVG. Have ihn vor 3 Monaten mit Rat meines Anwaltes wegen unterhaltspflichtverletzung angezeigt nun wurde das Verfahren vorläufig eingestellt..grund man kennt den Aufenthalt nicht keine Adresse von ihm..der Kindsvater will mir auch nicht sagen wo er wohnt ich weiss dass er in Geilenkirchen wohnt aber wo keine ahnung..habe der Staatsanwaltschaft schon seinen Arbeitgeber genannt sie meinten auch auch nur wird vermerkt mehr kann das Jugendamt auch nicht für mich tun
    ..was kann ich sonst noch tun? Droht ihm eine Strafe? Liebe Grüsse

  • Hi,


    ist etwas schwer, das alles zu bewerten. In Augenblick bekommst Du für das Kind Geld von der Unterhaltsvorschusskasse. Ich würde erst einmal durchrechnen, ob denn im Fall der Verurteilung des Kindsvaters überhaupt mehr Geld rein käme. Ansonsten kümmert sich doch die Unterhaltsvorschusskasse darum, das verauslagte Geld einzuziehen.


    Also, um was geht es konkret?


    Herzlichst


    TK

  • Bitte entschuldige mein Deutsch..

    Es geht darum dass nichts voran gibt ein Unterhalstitel Gegen den der Kindesvater vor einem halben Jahr Einspruch eingelegt hat nun arbeitet er und das Amt zahlt ihm den Anwalt nicht mehr also steht das auch noch offen
    ...er hat über tausende Euro Schulden beim Jugendamt und nun sucht ihn halt die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht..er denkt nur weil keiner weiss wo er wohnt muss er nicht zahlen..kriege hier Nebenkosten Abrechnungen und sonstige Zahlungen rein wo er noch im Mietvertrag stand muss ich jetzt für alles alleine aufkommen nur weil niemand weiss wo der ... sich aufhaltet? Meint Anwalt meinte damals nicht zu zahlen obwohl er arbeitet wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bestraft? Wenn sie ihn jemals kriegen sollten hoffentlich erwartet ihn das..verstehe nur nicht obwohl sie wissen wo er arbeitet und der Arbeitgeber sein Vater ist die Polizei nicht rauskriegen wo sie wohnen da er angeblich mit seinem Vater wohnt..fühle mich von allen im Stich gelassen..

  • Hi,


    alles sehr wirr. Klabeustern wir mal etwas auseinander:


    1. Ihr habt zusammen gelebt, in der Zeit wurde einiges nicht bezahlt. Du scheinst offensichtlich auch Schuldnerin zu sein, im Außenverhältnis schuldest Du dann auch. Hättest dich vielleicht eher mal drum kümmern sollen.


    2. Der Anwalt des Ex geht dich nichts an.


    3. Ob der Ex genug verdient, um Unterhalt zu zahlen, das weiß niemand. Jedenfalls wird sein Gehalt als Ungelernter nicht so pralle sein. Ich vermute mal stark, dass du mit der Unterhaltsvorschußkasse und regelmäßigen Einnahmen besser dastehst als mit unregelmäßigen Einnahmen seitens des Ex. Lass die Profis ihren Job machen, die wissen, was sie tun.


    4. Wie das Ermittlungsverfahren ausgeht, das können wir hier nicht wissen. Da geht es in erster Linie um den Strafanspruch des Staates und nicht um die Befriedigung des Unterhaltsanspruchs. Außerdem arbeitet er gerade mal drei Monate, wenn er denn überhaupt was verdient und das Ganze nicht unter Familienhilfe läuft.


    Ich würde im Augenblick einfach mal abwarten, wie sich alles entwickelt.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,

    1. Ja haben wir aber ich habe keinerlei Schulden es sind Nebenkostenabrechnungen die immer erst später kommen als er aber noch im Mietvertrag stand muss ich das tzt komplett zahlen nur weil er nicht auffindbar ist?


    2. Er hatte mal einen :D


    3. Seine Mutter meinte er verdient sehr gut sodass er den mindestunterhalt zahlen kann hat auch das Gericht damals beschlossen. Er zahlt aber nichts obwohl er sich schon mit dem ersten Gehalt dazu verpflichtet!


    Mir geht es winfach nur darum..warum man denn nichts machen kann sitze hier und warte endlich auf das Geld was wir dringend nötig haben!

    Trotzdem danke..

  • Hi,


    im Außenverhältnis, das hatte ich doch geschrieben, haftest du auch. Also im Verhältnis zum Vermieter. Den Vermieter gehen eure internen Streitigkeiten nichts an.


    Ganz ehrlich: "gut verdienen" das ist ja nun überhaupt keine Aussage. Ist doch alles relativ. Gut verdient jemand, der 100 € mehr verdient als man selbst. Ist also alles sehr relativ.


    Fakt ist, dass im Augenblick offensichtlich nichts pfändbar ist, sonst hätte das dein Anwalt längst veranlasst, oder auch die Unterhaltsvorschußkasse. Warum tun das die beiden nicht? Und, bitte nicht vergessen, wenn du Unterhalt von ihm für das Kind bekommst, dann fallen die Einnahmen von der Unterhaltsvorschußkasse weg. Letztere Einnahme ist dir sicher, das ist wichtig.


    Vielleicht wäre es ja ganz gut, selbst zumindest teilzeitig zu arbeiten? Finanzielle Probleme lösen sich nun mal nicht durch sitzen und warten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    die Nebenkosten sind auch deine Verbrauchskosten gewesen, also bist du hier auch der Schuldner.


    Wovon lebst du zur Zeit?


    Wenn du dem Vater weh tun willst, dann beantrage eine Lohnpfändung.

    Du kennst den Arbeitgeber und hast einen Titel, da sollte dein Anwalt wissen was zu tun ist.


    Gruß


    frase

  • Hallo Haileysmom,


    vielleicht glaubst du wegen einer Nichtzahlung von Unterhalt, würde eine Maschinerie


    von Detektiven in Gang gesetzt? Es liegt also an dir alleine die Wohnadresse vom Ex herauszufinden.


    Den Arbeitgeber kennst du, vielleicht spielt du mal selbst Detektiv? Arbeitsende abwarten, und ihm nach Hause folgen?


    Vielleicht kann dir dabei jemand helfen? Aber wie schon geschrieben wurde, ob das alles was bringt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi, es ist alles sehr schwierig da er knappe 500 Km von mir entfernt wohnt da er nach Geilenkirchen gezogen ist und ich in Bayern geblieben bin.. meine Vermieterin steht schon hinter mir aber leider kennen wir ja seine Adresse nicht.. so viel zum Thema Arbeiten würde ich sehr gerne wieder ist aber schwer wenn man eine kleine Tochter hat keinen Kitaplatz bekommt und keinen hat der auf sie aufpassen könne! Und ich bitte dich durch teilzeit wäre ich auf der gleichen Summe..

    Stehe noch in meinem Arbeitsverhältnis bin aber derzeit in Elternzeit und bekomme hartz 4 da mein Elterngeld weniger ist. Habe schon viel versucht um herauszufinden wo er wohnt ..einen unterhsltstitel habe ich noch nicht der wurde beantragt er hat damals Widerspruch eingelegt und ist dann abgehauen nun weiss keiner wo er ist und somit kann auch mein Anwalt nichts pfänden denn ohne Adresse keine Hilfe.. finde es sehr schwach dass man seine Arbeitsstelle kennt der Chef sein Vater ist aber nicht an die gemeinsame Adresse rankommt sehr schwach meiner Meinung nach. Liebe Grüsse

  • Hi,


    niemand kann auf Dauer in Deutschland unangemeldet leben. Man muss halt abwarten. Sind ja auch gerade mal drei Monate vergangen.


    Ganz ehrlich, dieses gar nichts tun, das stößt bei mir auf wenig Verständnis. Auf ALG II würde dir dein Verdienst nur teilweise angerechnet werden. Aber das ist deine Entscheidung.


    Nur, jeder Cent, den er dir zahlen würde, würde ja auf ALG II angerechnet werden. Du hättest keinen Cent mehr, weil du und das Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Und, mal ganz ehrlich, so furchtbar schlecht stehst du doch gar nicht da. Du hast mit Alleinerziehendenzuschlag bar knapp 1000 € bar für dich und das Kind zur Verfügung. Dazu kommt die Warmmiete, der Krankenkassenbeitrag. Davon kann man doch leben. Also wirklich.


    Jetzt verstehe ich auch, warum der Anwalt an dem Fall im Augenblick nicht weiter arbeitet. Einerlei, was der Vater zahlen müsste, dir stünde kein Cent mehr zur Verfügung. Und die Unterhaltsvorschußkasse schaut schon, dass sie ihn findet. Interessant könnte es eventuell sein, wenn du völlig aus ALG II raus bist. Aber, das willst du ja nicht. Dann läuft es so weiter, wie es im Augenblick läuft.


    Herzlichst


    TK

  • Finde frech was du da behauptest..jeder Mama steht Elternzeit zu und die habe ich auch genommen..ich habe sie in allen Kita in der Umgebung angemeldet und selbst das Jugendamt kann mir nicht helfen einen Betreuuungsplatz für sie zu finden aber das kannst du ja nicht wissen. Könnte natürlich meine Tochter auch alleine zuhause lassen?

    Was ich möchte ist einen Kitaplatz um wieder Vollzeit in Meinen Beruf zu können! Sobald der mal Unterhalt zahlen würde würde ich Elterngeld bekommen und den vollen Unterhalt was dann mehr ist als jetzt..finde aber deine Rechnungsweise interessant? Nach Abzug aller Kosten Miete Storm usw. Bleiben uns 400 Euro was nicht viel ist! Aber ja wie gesagt mein Anwalt und ich haben schon viel erreicht haben ihm das Sorgerecht entzogen und werden loslegen sobald wir wissen wo er wohnt und da er nicht erst seit 3 Monaten in geilenkirchen wohnt sondern länger müsste man ihn ja eigentlich finden?

  • Dumme Frage, seit wann ist Elterngeld von Kindesunterhalt abhängig?


    Und deine Berechnung stimmt so nicht, ich hatte dir oben aufgeschrieben, wie gerechnet wird. Und bekommst jetzt doch auch Kindesunterhalt. Abgesehen davon muss der Anwalt nicht auf die Meldeadresse warten. Es gibt so etwas wie eine öffentliche Zustellung, kein Problem.


    Meine Rechnungsweise entspricht der Rechtslage. Keine Ahnung, in welchem Luxusschuppen ihr lebt, es kommt natürlich nur die Kostenerstattung einer Wohnung mittlerer Art und Güte in Betracht. Entweder, deine Angaben sind nicht korrekt oder aber du bekommst aus nicht nachvollziehbaren Gründen eben nicht den vollen Betrag.


    Nochmals, das dürften als Kosten zum Lebensunterhalt für euch beide sein: 450 + 160 + 300 (incl. Kindergeld) + Warmmiete + Krankenkasse. Stromkosten musst du selbst tragen, das ist völlig richtig. Größenordnung etwa 40-50 € im Monat bei bewußtem Einsatz.


    Und, jeder Cent, den der Ex zahlt, wird auf ALG II angerechnet.


    Und noch etwas: nicht nur jeder Mama, sondern auch jedem Papa steht Elternzeit zu. Nur, man muss sie sich auch leisten können. Bei uns gibt es z.B. mehrere "Mini-Kindergärten," die in Privathäusern ganz legal betrieben werden, all das wird auch vom Jugendamt mit finanziert, je nach Leistungsfähigkeit. Es gibt also nicht nur das Modell der Kita.


    Nur, wenn über 1000 € im Monat einfach so weggehen, dann stimmt irgend etwas nicht. Das ist zu überprüfen.


    Herzlichst


    TK

  • Hey,

    Dass Jobcenter meinte (haben mich auch schon gekürzt) weil sie angenommen haben dass der Unterhaltstitel direkt zur Zahlung führt was aber nicht so war und ich dagegen auch schon vorgehen musste..sie meinten sobald der Vater den Mindestunterhalt von 393 Euro liegt mir kein Hartz4 mehr zusteht. Zum Thema sobald er endlich an die UVG Kasse zahlt überweisen sie mir die 393 Euro und ich bekomme mein Elterngeld damit ich jeden Monat etwas mehr als 100 Euro zu Verfügung habe.

    Ich weiss du kennst die Situation und die Kosten nicht da ich in der Wohnung länger lebe und sie eben 550 kostet..

    Wenn du aber sagst dass mein Anwalt das könnte wieso sagt er mir gestern am Telefon er kann ohne Adresse nichts unternehmen? Sollte ich mal einen anderen Anwalt fragen?

    Liebe Grüsse

  • Mensch, es gibt doch gar keinen Unterhaltstitel. Deshalb kann auch nichts zur Zahlung führen. Ich habe so langsam das Gefühl, dass dir die Grundkenntnisse fehlen, die Zusammenhänge, einfach alles. Ich hab dir grob vorgerechnet, was dir zur Verfügung stehen sollte. Und von den 1000 € könntest du dann auch Strom und den überschießenden Betrag für die Miete stemmen. Vielleicht auch mal nach einer preiswerteren Wohnung umsehen, wenn man das nicht kann.


    Nur, ich bleib dabei, du müsstest incl. Kindergeld den obigen Betrag plus anteilig Warmmiete zur Verfügung haben. Warum das jetzt nicht der Fall ist, das können wir hier nicht abschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Wieso liegt denn die Schuld bei mir? Das Jugendamt versucht einen Unterhaltstitel durch zu bringen wo er Beschwerde eingelegt hat und sich jetzt verpisst hat! Weisst du eigentlich wie viele Monate ich dem Jobcenter beweisen musste dass ich keinen Unterhslt kriege! Da haben keine Kontoauszüge und keine Antworten vom Jugendamt gereicht! Musste was vom Gericht als Beweis holen.

    Aber ja finde mal eine Wohnung in einer Großstadt mit Kind und wenig Geld die genug Platz bietet ich komme mit meiner Miete schon mehr als gut davon..

    Ich wollte hier einfach Ratschläge oder Informationen aber von dir kommen ja nur Anschuldigungen von keine Lust auf Arbeit habe ja genug Geld ich kenne mich nicht aus! Aber wie viel dahinter steckt sieht niemand! Die Ganzen Kosten wegen dem Penner sieht auch keiner. Er wird seine Strafe schon noch bekommen.

    Viele Grüsse

  • Hallo

    450 + 160 + 300 (incl. Kindergeld) + Warmmiete + Krankenkasse.

    Das Elterngeld (Mindestbetrag 300€) wird auf den H4-Satz angerechnet, ist eine vorrangige Leistung.

    550€ Warmmiete sind vollkommen i.O., es findet z.Z. eh keine Angemessenheitsprüfung statt.

    Ob er 393€ Untehalt zahlen kann, steht in den Sternen und hängt ja von seinem Verdienst ab, er hat auch einen Mindestselbstbehalt.


    Meine Bedarfsrechnung: H4: 446 + Mehrbedarf Alleinerziehend ca. 160,56 + Bedarf Kind 283 + Miete 550 = 1.439,56

    Davon wird das Einkommen abgezogen: Elterngeld mit Freibetrag + Unterhaltsvorschuss + KG


    Das Jobcenter darf aus rechtlichen Gründen keine Unterlagen anfordern, die du nicht beibringen kannst.

    Du müsstest bei der Verzögerung auch alles ab Antragstellung nachgezahlt bekommen.


    Das es für dich nicht einfach ist, verstehe schon, bleib weiter dran.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    Zum Thema sobald er endlich an die UVG Kasse zahlt überweisen sie mir die 393 Euro und ich bekomme mein Elterngeld damit ich jeden Monat etwas mehr als 100 Euro zu Verfügung habe.

    wer soll die 393€ überweisen? Der UVG liegt bei 174€.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Alles, was nicht in deine Linie passt, da wirst du ausfallend. Wenn du in einer Großstadt lebst, dann ist der Mietanteil, den das Job-Center zahlt, natürlich höher. Aber du vertrittst hier absurde Rechtstheorien. Sei es mit Elterngeld, Unterhalt für das Kind. So wird das nie was.


    Bring Ordnung in diese Angelegenheiten, und das ist der Einstieg für alles weitere. Und da du Kindesunterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse bekommst, der Rest durch das JC abgedeckt sein sollte, sollte man davon leben können. Wie kommt das JC eigentlich darauf, dass ein Titel existiert? Etwa dadurch, dass du das genau wie hier erzählt hast, obwohl keiner existiert?


    Herzlichst


    Tk