Fragen zum Unterhalt

  • Hallo Leute,


    ich habe schon viele Beiträge gelesen aber leider war das passende nicht dabei.

    vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen :-)


    Folgendes:


    Meine Ex Freundin (nicht verheiratet gewesen) und Ich haben einen gemeinsamen Sohn, geboren 2014.
    Nun sind wir aber getrennt seit 5 Jahren, sie fordert bislang noch keinen Unterhalt, ich denke aber das es bald soweit ist. (Hab ihr damals viel Geld für Ihre Schulden, Auto, Wohnung gegeben wofür Sie mir entgegen gekommen ist und bis ende 2021 kein Unterhalt verlangen will und sich auch dran hält)
    Jetzt hab ich enorm viel gelesen und versteh gar nichts mehr, Stichwort: Netto, Bereinigtes Netto blablabla..

    Aktuelle Daten: (50/50 Regelung, Sohn ist allerdings mehr bei Ihr als bei mir, allerdings ist der kleine auch sehr oft bei meiner Mama, bei den Opa/Oma ihrerseits war der kleine noch nie)
    - Sie, verdient etwa 2800-3100 Netto (3 Jobs), hat einen neuen Partner mit ewta 2100 Netto, leben beide in Miete, Geschäftsauto etc,
    -- Sie bekommt übrigens das komplette Kindergeld und Boni
    - Ich, verheiratet seit 2021, verdiene etwa 2300-2500, mit Urlaubsgeld, Extra Prämie uvm.. etwa 2600 Durchschnittlich im Monat. Hab allerdings mit Hauskauf, neues Kind (1Jahr alt) (Frau in Elternzeit) nicht wirklich was über aktuell. (Machen viel für Altervorsorge, hab einen Batzen voll Schulden noch wegen einer Firma die Pleite ging etc..)
    Aktuell zahle ich die Hälfte für den ganztages Platz in der Schule, etwa 150€, noch dazu einige Sparpläne für meinen Jungen und wenn Sie als fragt ob Ich was drauf legen will, sage Ich immer Ja gerne. (Durchschnittlich mit allem etwa 250€ im Monat für den kleinen weg)

    Ja.. soviel zum Thema, mehr fällt mir gerade nicht ein.
    Ich will mich keinesfalls irgendwo rausreden oder drücken, aber ich kenn meine Ex.. Ich will das es meinem kleinen gut geht. Ich hab halt kein bock wieder zu einem Anwalt zu rennen, alles klären zu lassen etc.. Kostet alles wieder nur unsinnig Geld, vielleicht hat irgendwer die passenden Infos die mir fehlen wieviel Ich denn zahlen müsste, das Ich mich darauf einstellen kann.



    Danke vor ab und Liebe Grüße Chris.

  • Hi,


    solange die Mutter keinen Kindesunterhalt fordert, ist auch keiner zu zahlen. Wenn sie ihn einfordert, dann ist er zu berechnen und zu bezahlen. Dann sind die letzten 12 Monate des Verdienstes zu nehmen, das Einkommen ist zu bereinigen. Dieses bereinigte Einkommen bildet dann die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts. Viele Posten, die du anführst, sind allerdings nicht zu berücksichtigen. Weder dein Hausabtrag, noch die Vielzahl der Versicherungen, die du offensichtlich abgeschlossen hast. Eine zusätzliche Altersversorgungs-Versicherung kann eventuell berücksichtigt werden, sonstige Schulden auch nur im Ausnahmefall, ebenso wenig Sparverträge für das Kind.


    Kinder sind nicht dazu da, den Lebensstandart ihrer Eltern zu finanzieren. Unklar ist mir, wie das Schulgeld zustande kommt. Privatschule? Und wenn ja, hast du diesem Luxus zugestimmt?


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK,

    Naja Ich bin ganz ehrlich... Meine Ex kauft sich lieber Luxusgüter wie Auto, geht gerne in den Urlaub, Party, Tattoo... verprasst gut Geld und kommt meistens am Ende des Monats und meint sie hat kein Geld mehr (Die Info hab ich über eine Freundin von ihr)
    D.h. Ich weiß jetzt schon, wenn ich Unterhalt zahlen soll, wohin das geht.
    Ich denke da weiter, an die Zukunft meines Kindes.
    EDIT: Hinzu kommt noch das meine Eltern auch sehr viel Kleidung, Schuhe für den kleinen kaufen.

    Schulgeld kommt davon weil sie von 7bis15 Uhr Arbeitet und Ich in der Schicht, d.h. es gibt keine möglichkeit nach 12/13 Uhr den kleinen nach Hause zu bekommen, diese "Betreuung" (Lernzeit, Spielzeit, Hausaufgaben) werden dort gemacht, dieser habe Ich zugestimmt da es keine andere Option gab.

    Aber müsste Ich dann weiterhin auf alles "draufzahlen" + Unterhalt + Sie bekommt KG? Weil wenn ja, kann Ich die Altervorsorge/Sparpläne für meinen Sohn wieder Kündigen.

    Wenn Ich nach der 50/50 Regel google, kommt halt auch immer was anderes raus...

    Grüße

  • Hi,


    ja, dann kündigst du halt die Sparpläne für den Sohn. Und Zusatzleistungen für das Kind müssen nicht sein. Wenn das die Großeltern machen, dann ist es deren Angelegenheit. Das Kindergeld wird hälftig auf deine Unterhaltszahlungen angerechnet, kommt also beiden zugute. Mehrbedarf für Betreuung wird in der Regel hälftig von beiden Elternteilen getragen oder aber bei größeren Verdienstunterschieden gequotelt.


    Ich weiß nicht, woher immer noch die Vorstellung kommt, dass Kinder von Luft und Liebe leben. Es gibt eine Erhebung des Familienministeriums, die mindestens 15 Jahre alt ist. Diese Studie wurde von Frau von der Leyen in Auftrag gegeben, als sie Familienministerin war. Die Frage war, was Kinder so kosten. Da kam man schon bei Neugeborenen auf ca. 400 € im Monat, incl. der verdeckten Kosten (Zimmer, Strom, Wasser u.s.w.). Diese verdeckten Kosten, an denen man nicht drehen kann, die sind wirklich nicht zu unterschätzen. Und dazu kommt dann ja noch vieles mehr. Ich denke mit Schrecken an die Zeit, als mein Ältester in einem Jahr durch drei Schuhgrößen wuchs.


    Also, abwarten, was wann gefordert wird, dann sauber rechnen, eventuell Zusatzleistungen streichen und gut ist.


    Herzlichst


    TK

  • Die wesentliche Frage - auf der alle anderen Fragen und Antworten aufbauen werden - ist die Frage, ob ihr ein paritätisches Wechselmodell (50/50 Betreuung) ausführt oder nicht. Ist dies zu bejahen, ergeben sich unterhaltsrechtlich zahlreiche Besonderheiten.


    Ist es zu bejahen, so scheitern (verstrittene) Eltern bereits im ersten Schritt. Denn keiner von euch ist berechtigt, das Kind in Unterhaltsangelegenheiten rechtlich zu vertreten und Unterhalt einzufordern. In Gerichtsverfahren muss deshalb entweder vorher einem Elternteil das Recht dazu übertragen werden oder es wird ein Ergänzungspfleger bestellt.


    Das paritätische Wechselmodell erfordert, dass Eltern inhaltlich und auch finanziell kommunizieren können. Sinnvoll ist daher, sich einfach mal zusammenzusetzen, über das Thema zu reden, seine Finanzen abzugleichen, selbst den gesamten Bedarf des Kindes zu ermitteln und am Ende zu schauen, wer hier wem einen Ausgleichsbetrag bezahlen sollte. So in etwa würde auch nach der BGH Rechtsprechung zum Unterhalt im paritätischen Wechselmodell verfahren werden.

  • Nach meinem Lesen schildert der Fragesteller wiederholt eine bestehende 50/50-Grundregelung ("Aktuelle Daten: (50/50 Regelung", "Wenn Ich nach der 50/50 Regel google").


    Dass diese gerade nicht praktiziert werden könnte ("Sohn ist allerdings mehr bei Ihr als bei mir, allerdings ist der kleine auch sehr oft bei meiner Mama, bei den Opa/Oma ihrerseits war der kleine noch nie"), wäre näher zu beleuchten, weshalb ich diese Frage als die zuvorderst wichtigste betrachte. Eine definitive Aussage über das Nichtvorliegen des Wechselmodells, kann ich den Beiträgen nicht entnehmen.