Unterhalt bei Studium, Wohnung, Bafög und bald 25

  • Guten Morgen zusammen,

    ich bin Papa mit Kindern aus 1. Ehe und hoffe mir hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen, da es schon eine Weile her ist das ich mich mit dem Thema beschäftigt habe.
    Kürzlich kam mein Sohn (wird im Februar 25) auf mich zu und meinte er möchte dieses Jahr wieder ein Studium beginnen und benötigt hierfür Unterstützung von mir. :rolleyes:
    Es besteht aktuell kein Unterhaltstitel.

    Kurz zur Vorgeschichte...

    er lebt seit der Scheidung bei seiner Mutter und hat nach Schule, 2 Jahre FOS einen Studiengang belegt welchen er dann nach einen halben Jahr in einen anderen Bereich gewechselt hat. Das war dann wohl auch nicht das Richtige und er begann dann eine Ausbildung welche er dann nach einen Jahr auch wieder geschmissen hat. Dann passierte 2 Jahre wieder nichts, bis vor kurzem als er mich kontaktierte.


    Er stellt sich vor ein Studium Bachelorstudiengang in Vollzeit zu beginnen und möchte dort auch ein eigenes Appartement in der Nähe. Er meinte das er dann mit 25 ein elternunabhängiges Bafög beantragen könnte und es dann für mich wieder leichter werden würde.

    Könnt ihr mir bitte ein paar grundsätzliche Eindrücke geben was hier wieder auf mich zukommen könnte und folgende Fragen beantworten.

    - Wie viele Ausbildungsstarts hat man zu finanzieren?

    - zählt ein Bachelorstudiengang als Ausbildung und ist danach Schluss?

    - Wie lange erhält er das Kindergeld?

    - Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

    - Wie setzt sich ein Unterhaltsanspruch im Groben zusammen und wie errechnet sich dieser?

    - Was kann ich mir unter einem elternunabhängigen Bafög vorstellen?


    Vielen Dank und euch noch einen schönen Sonntag



    Grüße Mike

  • Hi,


    viele deiner Fragen braucht man gar nicht zu beantworten, einfach, weil insoweit die Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Anspruch besteht. Und das sehe ich nicht. Eine Ausbildung muss zügig absolviert werden, nach dem Schulabschluss. Es wird eine Orientierungsphase zugebilligt, innerhalb dieser Phase auch ein oder mehrere Wechsel. Wie viele, das ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Aber, nach etlichen Jahren des Rumwurschtelns ist diese Zeit mit Sicherheit vorbei. Von Zügigkeit ist hier nicht mal ansatzweise was zu sehen.


    Abgesehen davon, selbst wenn ein Anspruch bestünde, würde der sich gegen beide Elternteile richten, nicht nur gegen einen, und das Kindergeld wäre voll auf den Unterhalt anzurechnen. Und, wieso nicht normales Bafög jetzt beantragen? Bafög ist immer vorrangig gegenüber Unterhaltsleistungen der Eltern. Elternunabhängiges Bafög, dafür dürfte der Sohn auch mit 25 nicht die Voraussetzungen erfüllen.


    Was du freiwillig bereit bist, zum leisten, das ist eine andere Sache. Aber lass dich nicht durch die Märchengeschichten des Sohnes zu irgendwas hinreißen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mike,


    wie auch immer du hier vorgehen möchtest, wenn dein Sohn nicht mehr bei der Mutter wohnt, ist ihr Einkommen zu berücksichtigen.


    Ich stimme den Vorschreibern vollkommen zu und sehe keine Unterhaltsansprüche mehr.

    Da ich selber mal in der Situation war, gibt es da aber auch immer einen moralischen Aspekt.


    Es kommt also auch auf das Verhältnis zu deinem Sohn an, ob du bereit und in der Lage bist ohne Verpflichtung eine Unterstützung zu leisten.


    Ab 25 entfällt das KG, er wird mit der Vorgeschichte auch kein elternunabhängiges Bafög bekommen, die Kriterien dafür kann man sehr gut nachlesen.


    Dein Sohn hat doch schon Lebenserfahrung, seine Mutter hat ihn bisher durchgefüttert, er brauchte sich da keine Gedanken über die Zukunft machen.

    Es gab keinen Druck mal was zu beenden und auf eigenen Füßen zu stehen.

    Da würde ich ansetzen, auch in einem "Vollzeitstudium" kann man mit einem Nebenjob seinen Beitrag leisten.


    Meine Frage an ihn wäre also, welchen finanziellen Beitrag er denn leisten möchte um seine Ziele zu verwirklichen?


    Ob du dann für eine begrenzte Zeit eine Summe X zahlst (ich habe dann die ÖPNV Monatskarte gesponsert) bleibt dir überlassen.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    lieben dank für die schnelle Unterstützung zu meinem Thema.


    Euere Antworten spiegeln in etwa meine Einstellung zu dem ganzen Vorgehen wieder.

    Dein Sohn hat doch schon Lebenserfahrung, seine Mutter hat ihn bisher durchgefüttert, er brauchte sich da keine Gedanken über die Zukunft machen.

    Es gab keinen Druck mal was zu beenden und auf eigenen Füßen zu stehen.

    Da würde ich ansetzen, auch in einem "Vollzeitstudium" kann man mit einem Nebenjob seinen Beitrag leisten.

    Eine Lebenserfahrung konnte er sich bei seiner Mutter leider nicht aneignen. So weit ich weiß bestand diese aus Nachts zocken und tagsüber schlafen. Zum Thema Nebenjob hat er sich insoweit geäußert das er das erst mal in Ruhe und ohne Stress angehen möchte.


    Ab 25 entfällt das KG, er wird mit der Vorgeschichte auch kein elternunabhängiges Bafög bekommen, die Kriterien dafür kann man sehr gut nachlesen.

    Ok, das war mir auch nicht bewusst Mit dem Bafög bin grad am Lesen und so wie es aussieht hat er keinen Anspruch darauf.

    wieso nicht normales Bafög jetzt beantragen?

    Was wäre denn der Fall bei "normalen" Bafög wie timekeeper geschrieben hat? Würde er darauf grundsätzlich Anspruch habe auch in dem Falle er doch unterhaltsberechtig wäre?


    Grüße MIke

  • Hi,


    Bafög für Studenten ist vom Einkommen der Eltern abhängig. Aber immer vorrangig. Die Unterhaltspflicht der Eltern greift erst, wenn es kein Bafög gibt. Aber diese Pflicht besteht hier ja nicht. Und elternunabhängiges Bafög könnte er bekommen, wenn er etliche Jahre (ich meine es sind 5) gearbeitet hat, und das ist ja nicht der Fall.

    .

    Ganz ehrlich, wenn ich bei der Karriere, die der Sohn bisher hingelegt hat, höre, dass er in Ruhe und ohne Stress die Sache angehen will, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Mach ihm klar, dass kein Anspruch besteht, stelle ihm das, was frase angeregt hat, in Aussicht. Oder, wie ich es gemacht habe, obwohl meine beiden Kids zielstrebig und gleich nach dem Abi angefangen hatten: für jede gute Klausur gab es eine Prämie. Zusätzlich zum Unterhalt, den ich gerne gezahlt habe. Und, beide haben so nebenbei Nachtschichten in einem Pflegeheim geschoben. Hat ihnen und dem Studium nicht geschadet.


    Ja, ab 25 dürfte es ALG II geben. Bleibt zu hoffen, dass der Sohn wenigstens die Antragsausfüllung und die Termine im JC in Ruhe und stressfrei bewältigt. Und, ich vergaß, es gibt ja auch so was wie Studienkredite.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mike

    Hat er denn ab 25 Anspruch auf Harz 4 wenn er keine Ausbildung hat/macht?

    kommt auch auf bestimmte Punkte an.

    Es wird zwischen Badarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft unterschieden.

    Steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wird das Studium auch anerkannt usw.?

    Ämter tun sich da sehr schwer und versuchen solche Fälle abzuweisen.

    Bedenke auch das Signal für den Junior, wozu was tun?

    Angemessene Wohnung wird gezahlt, dazu noch der übliche Satz und dann noch mögliche Unterstützung durch die Eltern.

    Hier muss man auch gewaltig aufpassen, denn alles was dem Amt bekannt wird (z.B. Zahlung auf Konto) wird meißt angerechnet.


    Er muss raus aus der Komfortzone, sonst hast du einen "Dauerlutscher" an der Backe.


    Gruß


    frase

  • Hallo nochmal,

    Würde er darauf grundsätzlich Anspruch habe auch in dem Falle er doch unterhaltsberechtig wäre?

    Das Bafög-Amt prüft seinen Antrag.

    Die Eltern werden zur Auskunft aufgefordert. (ist auch nicht so prall der Papierkram für dich)

    Hier ist jetzt der Punkt, dass du deinen Standpunkt klarmachst und weiteren Unterhaltsanspruch ablehnst.

    Das Amt wird dann vermutlich nicht zahlen und dein Sohn müsste dich auf Unterhalt verklagen.

    Wie schon Eingangs eingeschätzt wäre das wenig erfolgversprechend.


    Also mach jetzt mal ne klare Ansage und hole den Jungen auf den Boden der Tatsachen zurück.

    Du kannst ja nichts dafür, dass die Mutter das mit den "Zügeln" nicht beherrscht.


    Gruß


    frase

  • Noch ein Hinweis, der wichtig ist. Das Bafög-Amt berechnet auf der Basis der Verdienste der Eltern die Höhe das Bafög-Anspruchs. Das heißt aber nicht, dass die Eltern einspringen müssen, weil ihr Verdienst zu hoch ist. Hier sind Familienrecht und öffentliches Recht (Bafög) streng zu unterscheiden. Die Berechnung des Amtes ist nicht in der Lage, über den Umweg des öffentlichen Rechts das Familienrecht auszuhebeln.


    Anders ausgedrückt: selbst wenn Bafög wegen zu hohen Verdienstes der Eltern abgelehnt oder nur teilweise gezahlt wird, vermag das keinen Anspruch des jungen Mannes gegen die Eltern zu begründen.


    TK

  • Super und vielen Dank für die die ganzen Eindrücke.

    Eigentlich wollte er ja heute mal vorbei kommen und mit mir reden. Leider kam bei ihm was dazwischen 🤔

    Werde jetzt mal abwarten und mich nebenbei noch rechtlich beraten lassen. Auch wenn ich das schon mal genau so sehe wie ihr geschrieben habt.

  • Guten Abend zusammen,

    diese Woche könnte ich einiges erledigen. Hab mir zu dem Thema noch eine kurze Beratung beim RA eingeholt und dieser kam nach kurzer Schilderung in 15 min zu dem selben Ergebnis wie ich auch von euch schon angedeutet wurde. Mein Sohn hat mit diesem Werdegang keinerlei rechtliche Ansprüche auf Unterhalt und ist für sich selbst verantwortlich. Soweit so gut.

    Dann hatte ich auch noch die Möglichkeit mir meinem Sohn unter vier Augen über dieses Thema zu sprechen. Es hat sich herausgestellt, das er so gut wie keine Ahnung hat wie das ganze letztendlich aussehen soll. Auf verschieden Fragen wie: hast du schon ein Appartement oder weist du wann du eins bekommst, ist in der Miete des Appartements Strom und Internet dabei, wie viel Geld wirst du für deinen Lebensunterhalt benötigen, etc. konnte er mir keine Antworten geben da er sich damit noch nicht beschäftigt hat.
    Ich hab ihn jetzt geraten, das er sich mit dem allen mal beschäftigen soll und einfach Fakten bringen muss.


    Leider ist er jemand der nicht sehr gefestigt ist und jeglichen Konflikt aus dem Weg geht. Deshalb kann er mir auch nicht direkt sagen wie viel Geld er benötigt, da ihm das einfach unangenehm ist. Er möchte einfach für sich ein Dach über den Kopf haben und niemanden auf die Nerven gehen müssen. Hier ist einfach bei der Erziehung etwas schief gelaufen. Alles in allem eine verzwickte Situation.


    Mike