Bafög und Unterhalt für meinen Sohn (20 Jahre)

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt viel im Internet gelesen und bin jetzt noch mehr verwirrt als vorher. Leider kenne ich keinen in meinem privaten Umfeld der mit zur Seite stehen kann. Ich habe auch hier im Forum einiges gelesen, kann aber das mit meinem Problem nicht verbinden. Wäre großartig, wenn jemand etwas Licht ins Dunkeln bringt.


    Ich zahle seit viele Jahren Unterhalt an meinen Sohn. Waren die Jahre immer hunderte von Euros. Ich habe mich nie gedrückt und bin immer meinen Verpflichtungen nachgekommen.


    Mein Sohn und meine Tochter lebten im Heim. Irgendwann habe ich dann meine 16-jährigen Tochter zu mir geholt (heute ist sie 19 Jahre). Sie wohnt bis heute bei mir und macht eine Ausbildung. Das Kindergeld und ein freiwilliges Kostgeld von 100,00 € fließt in die Haushaltskasse mit ein. Das reicht bei weitem nicht aus, aber es ist meine Tochter und wir verstehen es gut.


    Mein Sohn dagegen, ist mittleiweile 20 Jahre, blieb im Heim, auch ihn hatte ich ihn zu mir geholt, hat aber dann nicht funktioniert. Er ging in eine Jugendgruppe, was über das Jugendamt lief. Dadurch das meine minderjährige Tochter bei mir blieb, wurde der Unterhalt für meinen Sohn gekürzt. Er wird noch bis zum 01.12.22 von der Jugendhilfe unterstützt. Dann läuft es aus bzw. er studiert jetzt bis 2025. Er hat eine eigene Wohnung am Studium Ort. Der Kinderunterhalt für meinen Sohn beträgt aktuell noch 50,00 €.


    Nun wurde ich aufgefordert durch das BAföG Amt alles offen zu legen. Ich habe alles ausgefüllt, meine Exfrau ist Rentnerin, dass ihm 800 € Bafög zusteht und ich ihm 200 € zahlen muss. Nach Rücksprache mit dem Amt wurde mir mitgeteilt, dass ich die 200 € nicht zahlen muss, weil das Kindergeld 216 € angerechnet wird und auch die 50 € Unterhalt.


    Zu erwähnen ist, dass ich mit meinem Sohn seit Jahren keinen Kontakt mehr habe. Er hat mich so verletzt, dass ich ihn aus dem Leben verbannt habe, ihn hasse und nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte. Dennoch bin ich mir der Situation bewusst, dass ich nicht die Augen zu machen kann.


    Nun bekam ich eine Nachricht von ihm, dass er Unterhalt von mir verlangt, ansonsten würde er sich einen Rechtsanwalt nehmen und gegen mich Klagen. Er will 200 € von mir (er wäre auch Verhandlungsbereit). Ich schrieb ihm das ich noch 50 € an die Jugendhilfe zahle und sobald ich ein Einstellungsbescheid erhalte, ihm die 50 € überweisen. Nach Rücksprache mit der Jugendhilfe muss ich ab 01.12.22 nicht mehr das Geld überweisen und ich werde schriftlich informiert.


    Wie gesagt, ich schrieb ihm das ich die 50 € überweise und nochmals 100 € zusätzlich (er ist ja Verhandlungsbereit). Ich schrieb mir zurück und meinte er ist damit einverstanden. Seine Miete beträgt 555 € und er nimmt alles, was er kriegen kann.


    Als Leihe bin ich jetzt glücklich, dass ich nur noch 100 € mehr zahlen muss, ohne in de Tiefe der Gesetze und meinen Möglichkeiten zu gehen bzw. zu kennen.


    Die Frage, die sich mir stellt ist, habe ich richtig gehandelt, mich ggf. außergerichtlich zu einigen, sind die 150 € die ich ab 01.12.22 zahle angemessen, habe ich was falsch gemacht, muss ich gar nicht zahlen oder kann ich froh sein das es jetzt so ist und sollte ich nicht weiter Streit schüren? Im Grunde genommen will ich meine Ruhe, will mit diesem Menschen nichts mehr zu tun haben – nie wieder! Und vor allem, was passiert er klagt doch, was könnte dann auf mich zukommen?


    Betrachten wir kurz meine finanzielle Lage. Ich verdiene 3500 € brutto und 2300 € netto.


    Das war erst einmal…ich hoffe ich finde in euren Ausführungen, Antworten, ob der eigenschlagende Weg richtig ist.


    Dankeschön.

  • Sieh es ganz sachlich, schieb die Gefühle beiseite.
    Damit du den richtigen Unterhalt für deinen studierenden Sohn ausrechnen kannst, brauchst du seinen Bafög-Bescheid.

    Fordere den von ihm an. Er muss ihn liefern (Mitwirkungspflicht!).

    Dann ist die Rechnung ganz einfach:

    Unterhalt = 860 € minus Kindergeld minus Bafög.


    Im Prinzip müsste die Mutter anteilig auch etwas beisteuern. Wie das bei einer Rentnerin ist, weiß ich allerdings nicht.

  • Hallo,

    Nun wurde ich aufgefordert durch das BAföG Amt alles offen zu legen. Ich habe alles ausgefüllt, meine Exfrau ist Rentnerin, dass ihm 800 € Bafög zusteht und ich ihm 200 € zahlen muss. Nach Rücksprache mit dem Amt wurde mir mitgeteilt, dass ich die 200 € nicht zahlen muss,

    Der Sohn mit eigener Wohnung hat einen gesamt Bedarf von 860€ ( wie Gaus schon schrieb), davon geht das volle KG und das volle BAfÖG ab. Du musst also keinen Unterhalt mehr zahlen. Lass dir den BAFöG-Bescheid vorlegen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Den Barfög-Bescheid habe ich hier liegen und meine Exfrau ist Retnerin. Laut Bescheid bin ich verpflichtet 200 € zu zahlen. Aber wegen dem Kindergeld was er bekommt, direkt auf seinem Konto, muss ich nichts zahlen (so sagte das Amt vom Barfög).


    Ich kann dir mit deiner Rechnung leider nicht folgen...müsste ich nach deiner Rechnung 444 € Unterhalt zahlen?

  • Hallo Connor.


    wie viel BAFöG bekommt er denn ?


    Ja, den Bescheid kannst du gerne mal hochladen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    zum Verständnis: der BaföG-Bescheid ist die Basis für den Anspruch des Studenten gegen das Amt. Der derzeitige Höchstsatz dort ist (bei eigener Krankenversicherung) 934,- €, der familienrechtliche Höchstsatz beträgt weniger, 860 €. Du siehst an diesem Beispiel, dass insoweit unterschiedlich gerechnet wird. Der öffentlich-rechtliche Bescheid legt keinerlei Verpflichtungen der Eltern gegenüber dem Kind fest. Das elterliche Einkommen wird lediglich für die Berechnung des BAföG-Anspruchs herangezogen. Für dich gilt nun aber nur das Familienrecht in der Beziehung zum Sohn.


    Die Mutter ist nicht automatisch von Verpflichtungen ausgeschlossen, nur weil sie Rentnerin ist. Eine komplizierte Berechnung muss jedoch nicht erfolgen, wenn dem Sohn aus was für Quellen auch immer eben diese 860 € zur Verfügung stehen. Und in diese Berechnung fließt das Kindergeld voll ein. Wieviel BAföG bekommt der Sohn denn? Hab den Betrag irgendwie nicht gefunden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo....Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Ich dachte mit dem Bescheid wäre das klar. Woher bekomme ich dann von dir den geforderten Betrag? Hat mein Sohn noch was bekommen, was er mir vorenthält bzw. muss ich meinen Sohn darum bitten, das er mir das Schritstück zugänglich macht?

  • Hallo Connor,


    der Sohn bekommt also 613€/mtl. ? ist das richtig?


    Die Unterhaltsberechnung ( unverbindlich) :


    Bedarf (bei eigener Wohnung ) 860€ minus BAFöG=613€ =247€ minus Kindergeld= 219€= zu zahlender Unterhalt 28€


    Wo steht im Bescheid, was du laut BAFöG-Amt zahlen sollst?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy, ich kam gerade zur selben Berechnung. Achtung: ab Januar gibt es mehr Kindergeld (250 €) und wahrscheinlich wird es auch eine Erhöhung des Bedarfs für Studenten geben. Dann müsste man neu rechnen. Aber nach demselben Schema. Also den familienrechtlichen Betrag, der dann gilt, zugrunde legen, abzüglich Kindergeld und BaföG. Was dann übrig bleibt, das ist zu zahlen.


    TK

  • Hi,


    wir haben gleichzeitig geschrieben. Was verstehst Du an meinen Ausführungen nicht so ganz?


    TK

    Hallo...ich hoffe ich verstehe das jetzt alles so richtig. 860 € muss mein Sohn erhalten/bekommen. ich ziehe davon KG 216€ bzw. ab Janaur 250€ ab. Wären somit 610 € übrig. Wenn ich die 150 € so zahle, wären noch 460€ offen, was er bekommen müsste. Entweder von mir oder von meiner Exfrau, die Rentnerin ist. Und wenn er an meine Exfrau nicht rangeht, was dann?

    Lieber Timekeeper und die anderen, ich habe Null Plan und bin ein wenig überfordert alles in die richtige Bahnen zu lenken! Wenn ich dann noch die 460 € abdrücken muss, stelle ich mir die Frage nicht arbeitslos zu werden.

  • Hallo edy,


    in den Bildern die ich geschwärzt habe, wo mein Name steht, heißt es das ich 199,22 € zahlen soll. Das bin ich.

  • Nun mal keine Panik, du musst keine 460 € offen. Ich versuche es nochmal in ganz keinen Schritten, einverstanden?


    Derzeitige Situation (ab 1. Januar muss wegen voraussichtlicher Veränderungen neu gerechnet werden.


    Dein Sohn hat einen Anspruch auf 613 € vom BAföG-Amt und einen Anspruch auf Kindergeld von derzeit 219 €. Ihm stehen also 832 € zur Verfügung. Er hat aber einen Anspruch auf 860 €. Die Differenz hast du zu tragen. Bis einschließlich Dezember. So, in etwa einem Monat haben wir auch die neuen Zahlen ab Januar. Je nachdem, es kann sein, dass Du dann ein paar Euronen mehr oder weniger zahlen musst. Das sehen wir dann.


    TK

  • Wir haben das Talent, immer gleichzeitig zu schreiben.


    Nochmals, ich sehe aus dem Bescheid nicht, dass du aufgefordert worden bist, zu zahlen. Es wird nur die Berechnung des Amtes erläutert, so dass der Anspruchssteller (dein Sohn) nachvollziehen kann, wie die auf den Betrag kommen, den sie ihm zahlen.


    Der Bescheid ging doch auch an den Sohn?


    TK

  • Hallo timekeeper und edy. aha...nun bin ich doch etwas beruhigt. Ich bin seit vielen Tagen mehr als angespannt. Ja, für mich ist es sehr emotional. Ja, ich gönne meinem Sohn nichts mehr, dafür hat er mich zu sehr verletzt. Trotzdem bin ich IMMER meinen Verpflichtungen nachgekommen. Meine Tochter lebt bei mir und ich mache alles für sie, sie ist mein ein und alles….ok ich schweife ab.


    Nun stellt sich eine weitere Frage, warum schreibt mich mein Sohn per E-Mail an und verlangt von mir zusätzlichen Unterhalt? Ich beziehe seit 2022 kein Kindergeld mehr für ihn, habe das abgegeben bzw. habe nichts mehr bekommen – das Kindergeld wurde eingestellt (das Amt wollte ihn anschreiben). Ich teilte der Kindergeldkasse mit, sie mögen an ihn persönlich herantreten, weil ich weder Kontaktdaten vom ihm habe, geschweige weiß, wo er wohnt (vor 2022 habe ich 1zu1 das Kindergeld an die Jugendgruppe weitergeleitet). Wenn er somit kein Kindergeld von der Kindergeldkasse bekommt, ist das nicht meine schuld und muss auch nicht dafür haften oder den Ausgleich/Verlust decken?!


    Zum Schluss stellen sich noch drei Fragen:


    1.       Ich schreibe jetzt meinem Sohn und sage ihm, er bekommt von mir ab Dezember 2022 28,00 € überweisen – und nicht 150€?

    2.       Wenn er sich einen Rechtsanwalt nimmt, hat er nach euren Angaben wenig Aussicht auf Erfolg? Die Faktenlage ist eindeutig.

    3.       Er nimmt sich einen Anwalt, was könnte vielleicht passieren, das er doch mehr bekommt – mein Einkommen, was sich sicherlich 2023 erhöht und sollte ich das mir selber einen Rechtsanwalt nehmen?

  • Hallo,

    Ja der ging nur an meinen Sohn. Ich bat meine Tochter ihm mitzuteilen, dass er mir den Bafög-Bescheid schicken möchte. Die hat mir das dann vom ihm per Bild zugesendet. Sonst habe ich nichts bekommen. Also die 4 Bilddateien.

    Als er das dann bekam, forderte er mich auf die 199,20 € zu zahlen. Als ich ihm schrieb das ich das nicht zahle, kam jetzt die E-Mail, das ich so Unterhalt zahlen möchte, sonst verklagt er mich.

  • Hi,


    na so langsam nimmt der Fall hier ja vernünftige Formen an.


    Zu 1: Du schreibst dem Sohn, dass du für Dez. eben die 28 € zahlst. Dass dein vorheriges Angebot (150 €) ja nicht akzeptiert wurde, also keine Einigung zustande gekommen sei, hättest du mal auf der Basis des Familienrechts gerechnet. Vollziehe dann unsere Rechnung nach in dem Brief und gut ist. Weise darauf hin, dass neu gerechnet werde, sobald alle Zahlen für 2023 vorlägen.


    Zu 2: ist seine Entscheidung, ob er einen RA nimmt. Nur, die Rechtslage ändert sich dadurch nicht.


    Zu 3: bei den geringen Beträgen ist es doch völlig wurscht, ob sich dein Einkommen erhöht. Da rechne ich überhaupt nicht, lohnt sich nicht. Jedenfalls ist bisher kein zusätzlicher Bedarf geltend gemacht. Es scheint sich um einen Regelfall zu handeln, und auf dieser Basis haben edy und ich gerechnet.


    TK