Zu viel Unterhalt gezahlt

  • Hallo,

    Durch die Erhöhung der DT musste ich mein Dauerauftrag für den Unterhalt ändern. Dabei ist mir ein Zahlendreher passiert und ich habe im Januar zu viel gezahlt.

    Kann ich im Februar jetzt einfach weniger zahlen?

    Unterhaltstitel ist vorhanden.


    Mit der KM sprechen fällt aus

  • In der Zeit die du hier auf Antworten, von fremden Menschen wartest, hättest du ihr doch längst eine Email schreiben können. Darin teilst du ihr, den Zahlendreher mit, so wie uns hier und gibst ihr zwei Optionen. Entweder die Bitte diesen Betrag zurück buchen an dich oder du ziehst ihn im Feb. ab.

    Du kannst es doch belegen, mit dem Zahlendreher :)

  • Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Zu viel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlungsverpflichtung könnte sich m.E. nur dann ergeben, wenn der Fehler offensichtlich war. Um wieviel Geld geht es eigentlich?


    TK

  • Prinzipiell kann die Mutter einer Rückzahlungsforderung Entreicherung entgegen halten.


    Wird sie jedoch rechtzeitig vom Irrtum bei der Überweisung informiert, hier ist ja noch nicht einmal der halbe Monat um, für welchen der Unterhalt gezahlt wurde, wäre sie bei einem Verbrauch des überzahlten Betrages nach Kenntnis des Irrtums wohl nicht mehr gutgläubig.

  • Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Zu viel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden. ?


    TK

    Naja, gut man kann natürlich auch aus allem einen noch größeren Konflikt machen, als eine Email und die Bitte wäre aber tatsächlich habe ich nachgelesen, dass man keinen Anspruch auf Rückzahlung hat. Da, es sich ja nicht um dauerhaft 100 € mehr handelt, hat man also nur noch die Option sich nun zu ärgern oder es zu akzeptieren....ob da die Email nicht sinnvoller wäre, naja..