Kindesmutter kann keinen Unterhalt leisten, besitzt aber die Hälfte der Immobilie

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und habe eine Frage auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.

    Die drei gemeinsamen Kinder leben mit dem Vater in der vorher schon bewohnten Immobilie. Die Mutter hatte die Kinder nur ein paar Wochen bis sie wieder dauerhaft zum Vater wollten.

    Die Kindesmutter erhält nur Mindestlohn und daher wurde dem Vater UVG bewilligt. Der Kindesmutter gehört aber noch die hälfte der Immobilie (Wert ca. 200000€ und noch offenes 50000€ Darlehen bei der Bank). Die Kindesmutter hat eigentlich in dem Sinne schon eine beachtliches Vermögen in Form der Immobilie. Sollte sie die Immobilie versteigern wollen, wird dann der Unterhalt rückwirkend angerechnet oder erst ab dem Zeitpunkt wo die Kindesmutter das Geld frei zur Verfügung hat? Der Kindesvater zahlt momentan weiter den Kredit und Steuern für die Immobilie komplett alleine ab.

    Würde mich über jede noch so kurze Antwort freuen Danke

  • Dubidu

    Hat den Titel des Themas von „Kindesmutter kann keinen Unterhalt leisten, besitzt aber die hälfte der Immobilie“ zu „Kindesmutter kann keinen Unterhalt leisten, besitzt aber die Hälfte der Immobilie“ geändert.
  • Wenn der Vater in der Immobilie wohnt, obwohl ihm nur die Hälfte "gehört", müsste er eigentlich der Mutter eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese könnte man dann im Gegenzug als unterhaltsrelevantes Einkommen für eine Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigen. Da er aber die Kreditrate alleine tilgt, kommt das vielleicht aufs Gleiche raus.


    Wenn das Haus nicht abgezahlt ist, gibt es auch gar kein reales Vermögen, sondern vielmehr große Schulden. Man kann ja nichts zum vollen Preis verkaufen, von dem man selbst erst einen kleinen Bruchteil abgezahlt hat.


    Bei Mutter mit Mindestlohn und 3 Kindern wird sich der Vater hier langfristig mit Unterhaltsvorschuss abfinden müssen.

  • TR, volle Zustimmung. Es kommt ja noch was dazu. Wenn die beiden noch verheiratet sind, dann käme die Teilungsversteigerung in Betracht. Dann würde der Ersteigerer die vollen Schulden mit übernehmen. Wenn der andere Eigentümer noch mit Kindern in dem Haus lebt, dann ist so ein Teil in der Regel nicht zu versteigern. Da findet sich kein Interessent. Häufig ist es in so Konstellationen günstiger, es so zu belassen, wie es ist und die Auseinandersetzung hinsichtlich des Hauses später durchzuziehen, es sei denn, die Expartner einigen sich und der im Haus wohnende kann den anderen auszahlen.


    TK

  • Nahezu alle Immobilien, welche in einer derartigen Situation zwangsversteigert werden, sind bewohnt.

    Es ist folglich Unsinn, dass ein solches Haus uninteressant sei.

    Da die Immobilie bereits zu 3/4 abbezahlt ist und die Mutter bei einem Verkauf oder einer Versteigerung einen entsprechenden Erlös erzielen würde, müsste sie ggf. damit rechnen, davon Unterhaltsvorschussleistungen erstatten zu müssen.

  • Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie und nicht etwa nur ein Teil dieser versteigert, was sicher jeder nur halbwegs informierte juristische Laie weiß.

    Der Ersteiger erhält nach Zuschlag und Zahlung des Ersteigerungsbetrages einen Räumungstitel, mit welchem er die Zwangsräumung des Grundstückes betreiben kann.

  • Vielen Dank für die ganzen Antworten. Teilungsversteigerung ist in de Tat so, dass der "Bewohner" ausziehen muss. Auch die Schulden auf das Haus werden dem höchstbietenden erlassen, da ja die vorherigen Besitzer diese aufgebaut haben. Diese Schulden werden dann mit dem Erlös der Versteigerung bezahlt.