Frische 18 jährige will ausziehen!

  • Hallo zusammen,

    kurz beschreibe ich um was es sich bei meiner Frage handelt.

    Tochter wird jetzt im Februar 18 Jahre alt. Seit geraumer Zeit hat sie einen 12 Jahre älteren Freund, der sie wahnsinnig beeinflusst, den man von 10 Wörtern eines glauben kann, der Vorbestraft ist, keine feste Arbeit hat, keinen festen Wohnsitz hat, im Ort schon das gleiche Spiel mit einen anderen Mädchen abgezogen hat etc. Schreckliche Geschichte einfach...

    Nun ist es so das wir diese "Beziehung" nicht toleriert haben und nicht wollten das dieser Freund nachdem er sich versucht hat bei uns einzunisten ( über 4 Monate bei uns im Haus gewohnt, gegessen, geduscht, Wäsche gewaschen, von seiner Seite unentgeltlich etc ) wieder bei uns einzieht. Nachdem wir erfahren haben "was für einer er ist" haben wir wörtlich ein Hausverbot erteilt.

    So, nun wird die Tochter Mitte Februar 18.

    Letzte Woche hat sie uns eröffnet das sie mit ihm gleich nach ihren Geburtstag zusammen zieht. Wohin und wie sich das ganze gestaltet hat sie nicht wirklich gesagt. Bei diesem Gespräch meinte sie abschließend wir sollen doch das Kindergeld und den Unterhalt ab den 01.03.23 auf ihr Konto überweisen.

    Sie ist gerade in einer schulischen Ausbildung und hätte eigtl im Juni/Juli Abschlussprüfung, bekommt kein Geld und wird so wie es derzeit aussieht diese auch nicht bestehen. (Aussage Schule)

    Wir haben vergangenes Jahr den Dachboden komplett ausgebaut, eine eigenständige Wohnung die sie bewohnte. Logie und Kostfrei, Geld für Bus, täglichen Bedarf etc bekam sie von uns. Sie kann auch weiterhin hier wohnen, nur er halt nicht!!!! Er ist so manipulativ, unehrlich und man muss echt vor ihm Angst haben...

    Frage?

    Sind wir für sie Unterhaltspflichtig?

    Sorry das es so lange wurde.


    LG

  • Hi, erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ihr erlebt zur Zeit das, was man niemandem wünscht, in das man aber reinrutschen kann, ganz ohne Verschulden. Das zum Trost. So, ihr seid verpflichtet, dem Kind eine erste Ausbildung zu finanzieren. Die wäre wohl mit dem schulischen Abschluss nicht beendet gewesen, insoweit seid Ihr also auch nach Volljährigkeit noch in der Pflicht. Aber, selbst wenn ihr in der Pflicht seid, (jetzt kommt die zweite Stufe der Unterhaltspflicht) könnt ihr entscheiden, ob ihr den Unterhalt in Naturalien (Hotel Mama) bezahlt oder aber durch auswärtige Finanzierung. Wenn denn die Entfernung zur Ausbildungsstätte zumutbar ist. Auch müsst ihr keinen Fremden bei euch dulden und mit durchfüttern.


    Ich würde bereits jetzt der Tochter schriftlich und Übergabe unter Zeugen das mitteilen. Und dann muss man abwarten, wie sie entscheidet.


    TK

  • Zumindest bis Juli besteht hier erst mal zweifelsfrei ein Unterhaltsanspruch.


    Wie von Timekeeper bereits geschrieben, hat man aber ein Wahlrecht zwischen Bar- und Naturalunterhalt, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.


    Der zweite Halbsatz ist aus juristischer Sicht die ggf. strittige Frage. Denn eine Naturalunterhaltsbestimmung kann auch unwirksam sein, wenn eben keine Rücksicht auf die Belange des Kindes genommen würde. Das könnte z.B. vorliegen, wenn euer Kind selbst Mutter wird und mit dem Vater und dem Kind zusammenleben will. Das könntet ihr als Großeltern nur schwerlich verhindern.


    Aus dem hier geschilderten Sachverhalt vermag ich keinen Grund für eine unwirksame Naturalunterhaltsbestimmung zu erkennen. Die Tochter könnte aber gerichtlich vorgehen und dies aus ihrer Sicht anders darstellen.


    Je nachdem, wo das Kind hinziehen will, wird es beim Auftritt mit einem arbeits- und wohnungslosen 30er aber ohnehin keine Bleibe erhalten.

  • TR, ich hatte ja extra geschrieben, dass ich aus dem geschilderten Sachverhalt ich keinen Anspruch zu erkennen vermag. Die Einschränkung ist also da.


    Natürlich hast du recht, das Paar wird es schwer haben, einen Vermieter zu finden. Achtung, wir bewegen uns jetzt etwas aus dem juristischen Bereich hinaus. Den jur. Einstieg hatten TR, Gauss und ich ja schon gegeben. Es ist kein Grund erkennbar, warum ein Verbleiben im "Hotel Mama" unzumutbar sein sollte. Und es ist auch kein Grund da, warum ihr den Lover bei euch dulden solltet. So, das ist im Augenblick die Ausgangssituation.


    So schwer es euch fallen wird: eventuell müsst ihr sie ziehen lassen, ihr allerdings die Tür zur Rückkehr offen halten. Würde ich zumindest tun. Ich ich könnte mir vorstellen, dass der Zauber von dem Lover schnell abfällt, wenn sie erkennt, dass es im Wesentlichen um Versorgung geht und wie hart das Leben auf der freien Wildbahn ist. Ich hoffe sehr, dass da jetzt kein "Trotzenkelkind" auf die Welt kommt. Dann müssten die Karten neu gemischt werden.


    Noch ein Tipp, was das Kindergeld angeht. Solange das Kind bei einem Elternteil/den Eltern lebt und die das Kind unterhalten (in finanzieller Hinsicht) haben sie auch den Anspruch auf das Kindergeld. Auch, wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt, die Eltern aber Unterhalt leisten. Allerdings geht das Kindergeld voll in die Berechnung der Unterhaltshöhe ein. Ein Kind bekommt also nicht Unterhalt + Kindergeld. Letzteres zusätzlich. Wenn die Tochter zu Hause auszieht, dann würde ich sie bei der Familienkasse abmelden. Ihr könnt dann doch gar nicht abschätzen, ob überhaupt noch Ansprüche auf Kindergeld bestehen. Könnt ihr doch nicht kontrollieren. Sie kann dann einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, das sollte sie auch tun.


    So, jetzt warten wir mal ab, was passiert.


    TK

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Natürlich ist das so das man immer die Türe für die Zuflucht offen hält. Sie ist ja nicht die einzige Tochter.

    Ja das mit einen Enkelkind wurde auch schon angesprochen, da ja der Lover mit ihr unbedingt ein Kind will und das so schnell wie möglich.

    Es ist einfach grad wirklich ein Albtraum.

    Mit dem Kindergeld kapiere ich gerade noch nicht, da werde ich heute mal auf der Familienkasse anrufen.

    Gestern erfuhren wir auch wo die Reise hin geht. Da er ja keine eigene Wohnung hat, ziehen sie zu der Oma von ihn in ein Gästezimmer. Das ist einfach unglaublich!!! Mir tut diese alte Frau leid, weil ich befürchte das diese dann aus finanzieller Hinsicht das alles tragen kann.

    Leider ist es so das wir jetzt alle nur grad zuschauen können und abwarten müssen wie sich das alles entwickelt.

    LG und vielen Dank an alle

  • Ach Sabrina, irgendwie hab ich das mit dem Kind ja geahnt. Es hat wirklich gedauert, bis ich die Zusammenhänge zwischen den zunehmend jüngeren Müttern und der allgemeinen sozialen Situation raffte. Zu meiner Zeit fielen diese Mütter sowohl finanziell als auch gesellschaftlich ins soziale Abseits. Deshalb wurden diese Schwangerschaften vermieden, nur das war schwierig. Man kam in so jungen Jahren legal an keine Verhütungsmittel ran. Ich hab deshalb in der Hinsicht all die Veränderungen als unglaublich positiv empfunden, insbesondere die diesbezügliche Liberalisierung und Finanzierung von Verhütung durch die Krankenkassen. Tja, und jetzt sind Schwangerschaften eben kein Unglück oder Unfall mehr, sondern ein gezielt eingesetztes Mittel um sich soziale Vorteile zu ertrotzen. Dann bekommt man nämlich irgendwann eine Wohnung inkl. Erstausstattung, man muss nicht arbeiten u.s.w.


    Ihr könnt im Augenblick wenig tun. Die Tochter muss ihre Erfahrungen machen. Gästezimmer - wie will sie da ihren ganzen Krempel unterbringen? Sie wird schnell merken, dass das Leben so nicht funktioniert. Hoffentlich schnell genug.


    Nimm eine ausführliche Beratung bei der Familienkasse in Anspruch, damit da nicht Ansprüche gegen euch entstehen (Rückzahlung von Leistungen), dann muss sie sich um diesen Bereich alleine kümmern. Halte ich nicht nur aus juristischen Überlegungen raus für sinnvoll, sondern auch aus pädagogischen.


    Euch alles Gute!


    TK