Kann Jobcenter den nachehelichen Unterhalt festlegen

  • Liebe Community,


    Bin seit April 2022 getrennt von meiner noch Ehefrau. Haben zwei Kinder 5 und 4 Jahre, die in die Kita gehen und bei der Mutter leben. Sie 36 Jahre ich auch Mitte 30.

    Sie hat ihren nebenjob mit verdienst in Höhe von ca 800€ Netto gekündigt, weil sie keine Lust mehr hat. Bekommt Arbeitslosengeld 1 und zusätzlich was vom Jobcenter.


    Ich verdiene ca 3.000€ Netto. Wir habe mündlich vereinbart, dass ich ihr monatlich 800€ überweise für Unterhalt. Es gibt bisher keinen festgelegten Unterhaltstitel.


    Wir haben uns geeinigt, daß ich nur einen Anwalt nehme und sie der Scheidung zustimmt. Soweit sind wir uns über alles einig. Scheidungstermin ist am 1. November.


    Jetzt hab ich einen Brief erhalten vom Jobcenter. Diese verlangen Auskunft über mein Einkommen, zur Berechnung von Unterhalt an meine Kinder und Ex-Frau.


    -Kann das Jobcenter, den nachehelichen Unterhalt festlegen/ bestimmen?


    Danke für eine Auskunft.

  • Hi,


    immer noch das Gewurschtele wie vor einem Jahr. Nichts wirklich geregelt, das rächt sich. Nö, das JC kann nicht festlegen, was Ihr wie auch immer vereinbart habt. Aber, alle Leistungen des JC sind subsidiär. Dies bedeutet, es prüft, ob anderweitige Ansprüche z.B. gegen dich bestehen, und insoweit wirst du dann auch in Anspruch genommen.


    TK

  • Noch ein Gedanke dazu,


    ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und ich befürchte, das es hier um ALG 2 geht, denn ALG 1 läuft nicht ewig.


    Zuständigkeit: für ALG 1 die BA für ALG 2 das Job Center


    Gruß


    frase

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort.


    Korrekt sie bekommt jetzt grade noch Arbeitslosengeld 1, bis April ca. und das Jobcenter stockt auf. Macht es Sinn beim Scheidungstermin einen Folgevereinbarung bezüglich nachehelichen Unterhalt fest zu legen? Problem ist hier ja, dass keiner weiß wann sie wieder arbeiten wird.


    Wenn sie mich in Anspruch nehmen, auf welcher Grundlage denn? Kann das Jobcenter, dann den nachehelichen Unterhalt berechnen und dann einfach einfordern ohne richterlichen Beschluß?


    Habt ihr hier einen Tipp wie ich damit am besten umgehe? Mit der Zahlung von 800€ bin ich einverstanden. Ich befürchte nur dass das Jobcenter, hier mehr verlangen wird. Gibt es eine Möglichkeit wie ich hier am besten schon im voraus mit umgehe? (villt innerhalb des bevorstehenden Gerichtstermins?)

  • Rechtsgrundlage für auf das Jobcenter übergegangene Unterhaltsforderungen ist § 33 SGB II.


    Selbstverständlich kann das Jobcenter Unterhalt einfordern, so wie das jeder andere Unterhaltsgläubiger auch kann. Im Zivilrecht hast du dann die Möglichkeit mit dem Jobcenter zu verhandeln und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Kannst du dich nicht mit dem Jobcenter einigen, so darf dieses den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Eine Vereinbarung mit der Mutter zu Lasten des Rechtsnachfolgers hat hierbei in der Regel keine Bedeutung.


    Wenn das Jobcenter mehr verlangt als die Mutter, dann gibt es dafür in der Regel einen guten Grund. Gegen berechtigte Unterhaltsforderungen kann man sich gar nicht wehren. Man kann sie mit Gerichtsverfahren nur in die Länge ziehen und aufgrund Anwaltspflicht noch ein bisschen teurer machen.


    Daher sollte man nach Erhalt einer Unterhaltsforderung ggf. einmal einen Rechtsanwalt aufsuchen, ihn die Höhe der Forderung überprüfen lassen und bei berechtigter Forderungshöhe, diese außergerichtlich anerkennen und zahlen.

  • Hi,


    um es mal ganz klar zu formulieren, in Deutschland haben wir Vertragsfreiheit. Jeder kann Verträge abschließen, die sind wirksam, sofern sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Auch bei Kindesunterhalt können sich die Eltern einigen, wie sie wollen, solange der Unterhalt sichergestellt ist. Aber eines geht gar nicht: man kann keine Verträge zu Lasten Dritter abschließen. Im vorliegenden Fall heißt das: man kann sich nicht auf eine geringere als gesetzliche Summe einigen, um sich den Rest vom Steuerzahler zu holen. Man kann sich auf eine geringere Summe einigen, wenn man den Steuerzahler nicht belastet.


    TK

  • Wir hatten nur eine Ehe von 6 Jahren. Sie ist Mitte 30, Kern Gesund, hat keine ehelichbedingten Nachteile und die Kinder sind in der Kita + ich habe sie ebenfalls 3-4 mal die Woche (1x davon schlafen sie bei mir). Das Jobcenter kann doch jetzt nicht einfach unbegrenzt von mir nacheheliche Unterhalt verlangen, bis sie dann irgendwann in 10 Jahren vielleicht wieder Lust hat zu arbeiten oder? Das Jobcenter muss hier doch auch einen entsprechenden Druck ausüben auf Meine ex und kann nicht erwarten, dass ich am Ende selber nur noch kaum über Die Runden komme.


    Gibt es da eine Richtlinie?


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo Snowfall,


    falls ich es richtig verstanden habe hat deine Ex ihren Job selbst, aus eigenem Antrieb gekündigt richtig?

    Bzw. was meinst du mit Nebenjob? War es tatsächlich "nur" ein Nebenjob zu ihrem "Hauptjob" oder hat sie sonst nicht gearbeitet?

    Dann besteht die Möglichkeit das ihr fiktives Einkommen angerechnet wird (wichtig für die Berechnung von Trennungsunterhalt/nachehelichem Unterhalt und Mehrbedarf wie zB Kindergartengebühren).


    Dein Nettoeinkommen kann noch bereinigt werden um das sogenannte unterhaltsrelevante Einkommen zu berechnen. Als Grundlage für die Berechnung von Unterhalsforderungen.

    Abzugsfähige Posten sind zB eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen i.H.v 5% oder die tatsächlichen Fahrtkosten (hin- und Rückweg), zusätzliche Altersvorsorge bis zu 4% deines Jahresbruttoeinkommens, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung etc. (im Netz findest du da gute Übersichten was alles abgezogen werden darf).


    Bei deinem Nettoeinkommen von 3.000 EUR würden mit der berufsb. Pauschale zB 150 EUR abgezogen werden. Dann ist das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen von dem Unterhalt berechnet wird nur noch bei 2.850 EUR.


    Gruß grogu

  • Hi,


    nun es gibt jede Menge Gesetze, Gerichtsentscheidungen, was auch immer. Nur, du hast es immer noch nicht verstanden. Ihr habt ja nicht mal ausgerechnet, welcher Anspruch auf Kindesunterhalt besteht und erst dann kommen wir zum Exenunterhalt. Entweder als Betreuungsunterhalt und/oder als nachehelichen Unterhalt. Ob und wie lange und in welchem Umfang, da muss erst einmal sauber gerechnet werden. Und wenn denn dein Einkommen reicht, um überhaupt neben dem Kindesunterhalt noch weiteren Unterhalt zu zahlen, alle Bereinigungsoptionen ausgeschöpft sind, dann wird man sich individuell auch insoweit um die Höhe kümmern und um die Dauer.


    TR hat ja schon völlig zu recht empfohlen, einmal fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit jetzt alles in richtige Bahnen gelenkt wird. Und zwar sowohl in Höhe als auch, was die Dauer angeht. Lies dir mal weiter unten meine Ausführungen in dem Strang "Ehegattenunterhalt noch rechtens" durch; vielleicht bekommst du dann etwas mehr Gespür für die Problematik.


    Nur, ganz klar: der Steuerzahler ist nicht für deine Lebensplanung und die daraus resultierenden Verpflichtungen nicht verantwortlich. Und Zwangsarbeit, die gibt es seit der Nazi-Zeit nicht mehr und das ist auch gut so. Das JC kann nur Arbeitsstellen vermitteln, die es auch zur Verfügung gestellt bekommt, und das ist wenig. Und das alles muss dann noch inkl. Kita-Öffnungszeiten vereinbar sein. Abgesehen davon, wegen der vielen Kranktage, die der Arbeitgeber zu tolerieren hat, nehmen viele doch gar keine jungen Mütter. Also, alles recht komplex.


    TK

  • Sie hat ein Jahr einen 20h Job ausgeübt und sich dann so oft Krankschreiben lassen, bis sie gekündigt wurde.


    Ich bin bereits durch eine Anwältin vertreten. Der Gerichtstermin zur Scheidung ist am 1. November. Ich habe vor 2 Monaten mit der Anwältin besprochen, dass wir den nachehelichen Unterhalt nicht festlegen, da er wahrscheinlich höher ausfallen würde als dass worauf meine ex und ich mich geeinigt haben. Laut ihrer Aussage wäre ihr in jedem Fall ein 20-30 Stundenwoche als fiktives Einkommen zuzurechnen.


    Den Brief vom Jobcenter bzgl. Auskünfte zum Einkommen, erhielt ich letzte Woche.

    Meine konkrete Frage ist jetzt, ob das Jobcenter nur den Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fordert und auch den nachehelichen Unterhalt. Wenn sie den nachehelichen Unterhalt bestimmen, müssen sie sich ja auch an Regeln halten. Meine Frage ist jetzt ob es schlauer ist, im Vorfeld jetzt doch schon im Gerichtetermin den Unterhalt bestimmen zu lassen, bevor das Jobcenter ein eventuell noch höheren Unterhalt fordert.

  • Hi,


    das JC fordert alles, was den Steuerzahler entlastet, das hatte ich doch schon geschrieben. Und, ich habe mal ganz grob gerechnet. Wahrscheinlich kommst du nicht mal der Unterhaltspflicht für die Kids nach, zumindest dann nicht, wenn es ein 13. Gehalt bei dir gibt, und Kita-Kosten anfallen (Mehrbedarf). Aber, wie ich schrieb, alles einerlei, solange nicht staatliche Unterstützung in Anspruch genommen wird.


    Das JC rechnet nach Bedarfsgemeinschaft. Also der Mindestbedarf der Kinder + 520 € eigener Mindestbedarf (gerundet) der Ex + Mehrbedarf (Kita-Kosten z.B.) + angemessene Warmmiete, dann weiß man, was die drei zum Überleben benötigen. Und dann wird geschaut, wieviel du zahlen kannst.


    Fiktives Einkommen - das ist so eine Sache, die Kinder sind ja noch sehr klein. Wie geschrieben, viele stellen so junge Mütter gar nicht ein. Denn neben den Urlaubstagen, den eigenen Kranktagen dann noch die Kindertranktage dazu. Und das kann gewaltig werden, dann sieht man gerade teilzeitig arbeitende MitarbeiterInnen ja nur noch sehr punktuell.


    TK

  • Das Jobcenter kann auch Unterhaltsansprüche aus der Ehe einfordern. Selbstverständlich hat das Jobcenter hierzu sämtliche Regelungen zum Unterhaltsrecht zu beachten.


    Wie bereits geschrieben ist ein elterlicher Vergleich zu Lasten des Sozialleistungsträgers nicht möglich. Ob der Vergleich vor Gericht entstanden ist oder auf einem Bierdeckel steht, macht keinen Unterschied. Vermutlich wäre die Mutter aufgrund ihres Sozialleistungsbezuges noch nicht mal aktivlegitimiert einen solchen Vergleich im eigenen Namen wirksam zu schließen.

  • Hi,


    noch ein Hinweis: bei zwei Kindern hat die Kindsmutter einen Anspruch auf bis zu 60 Arbeitstage "Pflegeurlaub" für die Kinder im Jahr. Wohlgemerkt nicht Werktage, sondern Arbeitstage + eigene Kranktage + Urlaub. Mal Hand aufs Herz: würdet ihr so jemanden teilzeitig einstellen? Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind doch gering.


    TK

  • Danke erstmal für die Mühe.

    Dann kann ich damit rechnen, dann ich bis zum Selbstbehalt falle (1.350€) dann kann ich meine eigenen Lebensunterhaltskosten nicht mehr zahlen und melde mich dann auch beim Amt.


    Ich verdiene 3000€. Und soll 1.650€ abgeben um dann selbst bedürftig zu sein in Berlin. Super. Sie ist doch verpflichtet sich um einen Job zu bemühen. Laut meiner Anwältin muss sie im Monat nachweislich 20 Bewerbungen schreiben, ansonsten kann man ihr ein fiktives Einkommen berechnen. Wenn wir 6 Jahre verheiratet waren, kann ich mir nicht vorstellen mein Leben lang für sie zu bezahlen nur weil sie kein bock hat zu arbeiten. Also da Spiele ich auf keinen Fall mit.

  • Hi, ich hab doch nicht von einem Leben lang geschrieben. Nu komm mal wieder auf dem Boden der Tatsachen an. Die Frage, wie lange Exenunterhalt gezahlt werden muss, das ist doch eine ganz andere Frage. Wie das Einkommen zu bereinigen ist, das muss man auch schauen. Ich wollte nur auf die Problematik des Findens eines Jobs für junge Mütter hinweisen. Ich war ja lange im Personalmanagement beruflich aktiv. Ich habe, von einigen Ausnahmefällen abgesehen, grundsätzlich nur Alleinerziehende eingestellt, deren Kinder über 12 waren, rate mal warum.


    TK

  • Ja ich verstehe schon, aber man muss auch immer in Betracht ziehen, dass ich die Kinder täglich betreuen könnte.

    Kannst du mir noch eine ungefähre Rückmeldung geben, wovon es abhängig ist wie lange der nacheheliche Unterhalt zu zahlen ist? Und woher weiß ich wann ich nicht mehr zahlen muss.

  • Also, hellseherische Fähigkeiten habe ich (leider) nicht. Da spielen einfach zu viele Faktoren rein, um das abzuschätzen, ohne Aktenkenntnis, ohne Kenntnis der ganzen Lebensumstände von allen Beteiligten, ohne Kenntnis des Berufslevels der Ex. Mal ganz klar formuliert: wenn eine Bäckereifachverkäuferin in der Früh um 6.00 Uhr den Laden öffnen soll, teilzeitig bis mittags arbeiten, dann hilft es mir wenig, wenn wir diesen starken Unsicherheitsfaktor Kinderkranktage haben. Und wenn dann die Kita erst um 7.30 Uhr öffnet, wieder ein Faktor, der zu berücksichtigen ist. Oder was soll ich mit einer angestellten Rechtsanwältin anfangen, wenn um 9.00 ein Gerichtstermin ist, wenn sie um 8.00 Uhr einen Kinderkranktag anmeldet?


    Den Weg, den du gehen musst, den habe ich weiter oben angezeigt. Nur eines ist ganz klar: ewig wirst du keinen Unterhalt zahlen müssen. Wirklich nicht.


    TK

  • Hallo Snowfall,


    wie timekeeper bereits schrieb kommt es sehr stark auf die entsprechenden Umstände an, also wie im Familienrecht üblich eine Einzelfallentscheidung. Ewig zahlen musst du mit Sicherheit nicht.

    Ein Fall aus meinem Freundeskreis: verheiratet 10 Jahre, 2 Kinder, jüngeres Kind bei Scheidung 5 Jahre. Nachehelicher Unterhalt wurde per Vergleich vor Gericht geregelt. Er zahlt nachehelichen Unterhalt bis das jüngere Kind in der 5. Klasse ist. Ex hat einen Bürojob mit Gleitzeit und Homeoffice und seit das Kind im Kindergarten (3 Jahre alt) war wieder 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Mein Bekannter hat mehr Stunden von ihr gefordert (um den Unterhalt zu minimieren den er zahlen muss) und der Richter hat angedeutet das er da mitgehen würde bis max. 25 Std. pro Woche Genau dies wurde dann auch im Vergleich festgehalten, fiktives Gehalt für die Ex bis 25 Std. Ob sie nun auch 25 Std. arbeitet um mehr Geld zu haben oder das fiktive Einkommen akzeptiert ist nicht bekannt. Einkalkuliert wurde aber auch die Fahrtzeit zum Büro und zum Kindergarten und Schule.Selbstverständlich mitberücksichtigt auch die Betreuungsform und Zeiten wie das Kind im Kindergarten angemeldet war. Eine Erhöhung der Betreuung durch den Kindergarten wurde abgelehnt mit der Begründung ggü. meinem Bekannten "Sie haben sich während der Ehe für diese Regelung und Stundenanzahl der Fremdbetreuung gemeinsam entschieden"


    Wie du siehst eine Einzelfallentscheidung aufgrund Beruf der Frau, wohnortnahem Arbeitgeber und Möglichkeit mit Homeoffice und Gleitzeit.